Findok · Richtlinien
NeuFöR Rz 172
7.3. Änderung der Rechtsform
geltende FassungRichtlinieBMF-010222/0020-IV/7/2019gilt ab 19.12.2008
Wortlaut laut Findok
7.3. Änderung der Rechtsform
Rz 172:
Vergleiche auch die Ausführungen in Rz 82 f.
Wird bloß die Rechtsform geändert, unter der ein Betrieb geführt wird, liegt keine Betriebsübertragung vor. Eine solche bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits existierenden Betrieb ist dann anzunehmen, wenn unter der neuen Rechtsform die für den konkreten Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen weitergeführt werden, ohne dass diese Betriebsgrundlagen auf einen neuen Betriebsinhaber übertragen werden.
Beispiel 1:
Eine OG, an welcher 3 Gesellschafter zu gleichen Teilen beteiligt sind, betreibt einen Gewerbebetrieb. Die drei Gesellschafter der OG bringen diesen Gewerbetrieb in eine neu gegründete GmbH ein, an welcher sie ebenfalls zu gleichen Teilen beteiligt sind. Es liegt eine bloße Änderung der Rechtsform vor, für welche keine Begünstigung nach dem NeuFöG zusteht, weil kein Wechsel in der Person des Betriebsinhabers stattfindet.
Beispiel 2:
Ein Einzelunternehmer betreibt einen Gewerbebetrieb. Mit seiner Ehefrau als Komplementär gründet er eine KG, in welche das Einzelunternehmen eingebracht wird. Die Ehefrau hat sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt. Er steht dem Unternehmen nur mehr als Kommanditist mit einer Beteiligung von weniger als 50% ohne Geschäftsführungskompetenz zur Verfügung. In diesem Fall liegt eine begünstigte Betriebsübertragung iSd NeuFöG vor, weil keine bloße Änderung der Rechtsform, sondern ein Wechsel in der Person des Betriebsinhabers erfolgt.
Normen und Schlagworte
- § 2 Z 3 NeuFöG, Neugründungs-Förderungsgesetz, BGBl. I Nr. 106/1999
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010222/0020-IV/7/2019
- GZ der Erstfassung
- BMF-010222/0282-VI/7/2008
- Stammnummer
- 38479
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3 (geltend: 3)
- Gültig
- 19.12.2008 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF