…das Wegwerfen der behördlichen Schriftstücke durch die ZP als das unvorhergesehene unabwendbare Ereignis iS des § 308 BAO vorgebracht. Da diese Schriftstücke, wie oben ausgeführt wurde, nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates nicht weggeworfen wurden, liegt auch kein unvorhergesehenes/unabwendbares Ereignis. Damit ist auch kein Wiedereinsetzungsgrund vorhanden…
…Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein…
…Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der…
…machten, den Studienabschnitt in der vorgesehenen Zeit zu absolvieren. Damit lag aber auch kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 im Ausmaß von drei Monaten vor, das zur Verlängerung des Familienbeihilfenbezuges um ein Semester führen kann. Dem Argument des Sohnes des Bw.…
… 308 Abs. 1 BAO im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass im gegenständlichen Fall weder ein unabwendbares noch unvorhergesehenes Ereignis vorliege, das eine Wiedereinsetzung rechtfertigen könne. Weiters wurde die Berufung mit Bescheid als verspätet zurückgewiesen, da diese nicht fristgerecht eingebracht worden sei. Gegen die Abweisung…
…abgewiesen, im gegenständlichen Fall liege kein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis vor. In der dagegen eingebrachten Berufung vom 7. Jänner 2005 hielt der Bf. entgegen, die erstinstanzliche Behörde habe keine amtswegigen Ermittlungen zur Frage nach dem Vorliegen eines unvorhergesehenen und unabwendbaren Ereignisses angestellt, insbesondere die von…
…die Erledigung der FLD kein Bescheid und damit die dagegen erhobene Beschwerde nicht zulässig war. Der Irrtum über die Bescheidqualität des Grundlagenbescheides ist aber ein Rechtsirrtum und ist nach Ansicht des UFS - wie oben bereits ausgeführt - nicht als ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis zu werten.…
…kein Fristeintrag mehr stattgefunden und hätte demnach bei der allfälligen Nachkontrolle auch keine Auffälligkeit bemerkt werden können. Tatsache sei aber jedenfalls, dass der Beschuldigtenvertreter bzw. dessen Kanzlei den Einspruch rechtzeitig zur Post gegeben habe. Allerdings sei dieser durch ein unvorhersehbares bzw. unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis…
…fristgerechte Wahrung von Präklusionsfristen sichergestellt sei. Ein Urlaub des steuerlichen Vertreters rechtfertige also nicht die Versäumung von innerhalb der Urlaubsfrist gelegenen Fristen. Da kein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis vorgelegen sei, liege auch kein Grund für die Bewilligung der Wiedereinsetzung vor. Die Bw. erhob am 25…
…die Fristversäumnis iSd. § 145 Abs. 1 FinStrG vorgebrachten Sachverhalt kein unvorhergesehenes bzw. unanwendbares Ereignis bzw. ein, der beantragten Verfahrensmaßnahme der Bewilligung der Widereinsetzung hinsichtlich der Einspruchsfrist gegen die angeführte Strafverfügung nicht hinderlicher bloß minderer Grad des Versehens insofern nicht erblickt werden könne, als der Antragsteller…
…einen Irrtum beruhendes Versehen zurückzuführen seien, kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellten und sohin die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht rechtfertigten. In der Beschwerde an den Unabhängigen Finanzsenat wirft der Beschwerdeführer (Bf.) der angefochtenen Berufungsvorentscheidung Rechtswidrigkeit des Inhaltes vor. Die belangte Berufungsbehörde habe in…
…die Strafverfügung erhoben, stellt aber keinen tauglichen Wiedereinsetzungsgrund dar, weil - wie bereits die Vorinstanz zutreffenderweise ausführte - Rechtsunkenntnis und Rechtsirrtum nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellen, das die Voraussetzung für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bilden könnte (vgl. z.B…
…liegt ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis im Hinblick auf die Versäumung dieser Frist im Sinne des § 308 BAO nicht vor. Die unrichtige Auskunft des Steuerberaters hat dazu geführt, dass der Bw. auf die Erhebung eines Rechtsmittels durch seinen Rechtsanwalt verzichtet hat. Dies stellt keine Fristversäumnis…
…Finanzamt im berufungsgegenständlichen Bescheid auch begründet, dass die Bw ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis nicht glaubhaft gemacht hat. Das Fehlen groben Verschuldens ist also grundsätzlich gar nicht mehr zu prüfen, wenn kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis dargelegt werden kann. Grundsätzlich ist jedoch an berufliche rechtskundige…
…mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Im Weiteren bestimmt diese Gesetzesstelle, dass die Studienzeit durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert wird, wobei eine diesbezügliche Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester bewirkt. Letztlich wird festgelegt…
…wenn glaubhaft gemacht wird, dass durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis die Einhaltung einer Frist unmöglich war und es sich um einen minderen Grad des Verschuldens handelt. Unter dem Begriff des minderen Grades des Versehens ist leichte Fahrlässigkeit zu verstehen, es darf also nicht auffallend…
…ab, als der Urlaubsantritt eines Parteienvertreters bzw. einer Mitarbeiterin des Parteienvertreters kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellen. Im Antrag gemäß § 276 BAO wird das Berufungsvorbringen wiederholt und ergänzt: Nicht der Urlaubsantritt stellte das unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis dar, sondern es begünstigte das Zusammenwirken mehrerer Umstände…
…täglichen Geschäft einer Steuerberatungskanzlei zähle und es der allgemeinen Lebenserfahrung entspreche, dass Kanzleiangestellte jederzeit ausfallen könnten. Das Vorliegen eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses sei auf Grund dieses Vorbringens nicht nachvollziehbar. In der dagegen erhobenen Berufung vom 24. Jänner 2013 (AS 23f) brachte die Bw. vor…
…auf Bewilligung zur Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist gestellt worden. Die erstinstanzliche Behörde habe jedoch den Antrag mit der Begründung abgewiesen, dass die erschwerte Besorgung der Beweismittel kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellen würde, zumal auch ein Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelfrist einbracht hätte werden können…
…materielle Recht, geltend gemacht. Nun bildet ein derartiger Rechtsirrtum, dem die steuerliche Vertretung der Bw. offensichtlich unterlegen ist, kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, das nach § 308 BAO die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen würde. Die Bw. selbst weist im Wiedereinsetzungsantrag darauf hin, es habe…