…in den vorigen Stand wurde zusammenfassend ausgeführt, dass der Geschäftsführer aufgrund oa Krankengeschichte durch ein unvorhergesehenes bzw unabwendbares Ereignis verhindert war „die Frist zur Erhebung der Beschwerde gegen den Feststellungsbescheid vom 22.6.2016 zu erheben. Die Erkrankung…hat dessen Dispositionsfähigkeit so stark beeinträchtigt…
…überreicht. Die persönliche Übergabe durch den Geschäftsführer sei seitens der belangten Behörde auch mit dem Eingangsstempel vom 02.02.2024 bestätigt worden. Dem gesamten (nunmehr angefochtenen) Bescheid lasse sich kein Abweisungsgrund entnehmen, zumal darin das Vorliegen eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses nicht verneint werde. Im…
…nicht notwendig sei. J5) VwGH-Entscheidung 22.01.1987, Geschäftszahl 86/16/0194 Nach stRsp des VwGH bestehe kein Verschulden der Partei oder des bevollmächtigten Rechtsanwaltes, wenn das Versehen einer Kanzleibediensteten für eine vertretene Partei ein unvorhergesehenes unabwendbares Ereignis iSd § 308 Abs 1 BAO war…
…nicht notwendig sei. J5) VwGH-Entscheidung 22.01.1987, Geschäftszahl 86/16/0194 Nach stRsp des VwGH bestehe kein Verschulden der Partei oder des bevollmächtigten Rechtsanwaltes, wenn das Versehen einer Kanzleibediensteten für eine vertretene Partei ein unvorhergesehenes unabwendbares Ereignis iSd § 308 Abs 1 BAO war…
…sei. 2.10. Nachdem seitens der Finanzbehörde bis zu diesem Erlass jede andere Rechtsauffassung keine Beachtung gefunden habe, sei diese Änderung der bis dahin verbindlichen Rechtsauffassung beziehungsweise das Verharren in der rechtsunrichtigen Position daher als unvorhergesehenes unabwendbares Ereignis zu qualifizieren, nachdem bis zu diesem offiziellen…
…das Wegwerfen der behördlichen Schriftstücke durch die ZP als das unvorhergesehene unabwendbare Ereignis iS des § 308 BAO vorgebracht. Da diese Schriftstücke, wie oben ausgeführt wurde, nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates nicht weggeworfen wurden, liegt auch kein unvorhergesehenes/unabwendbares Ereignis. Damit ist auch kein Wiedereinsetzungsgrund vorhanden…
…Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein…
…Studienabschnitte sind daher familienbeihilfenrechtlich unbeachtlich. Zusammenfassend vermag das BFG in der Studienplanreform 2022, den damit verbundenen Äquivalenzregelungen sowie der Verschiebung einzelner Lehrveranstaltungen und ECTS-Anrechnungspunkte zwischen den Studienabschnitten kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis im Sinne des § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 zu erkennen…
…keiner Weise nachgewiesen. Die Bf. behauptet im Vorlageantrag zwar, dass die Nichtverfügbarkeit des Hauptdarstellers des Bachelorfilmes zum vereinbarten Zeitpunkt ein unvorhergesehenes und ein unabwendbares Ereignis war. Sie macht aber keine Angaben dazu, worin genau die Unvorhersehbarkeit und Unabwendbarkeit gelegen ist. Die Bf. gibt weder an…
…des Beschwerdeverfahrens, sind dem persönlichen Risikobereich der Partei zuzuordnen und stellen kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis im Sinne des § 308 Abs. 1 BAO dar. Die Entscheidung, ein fristgebundenes Rechtsmittel erst nach einer Deckungszusage einzubringen, beruhen auf bewussten Parteidispositionen und nicht auf einem unabwendbaren Ereignis, dessen…
…Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der…
…machten, den Studienabschnitt in der vorgesehenen Zeit zu absolvieren. Damit lag aber auch kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 im Ausmaß von drei Monaten vor, das zur Verlängerung des Familienbeihilfenbezuges um ein Semester führen kann. Dem Argument des Sohnes des Bw.…
… 308 Abs. 1 BAO im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass im gegenständlichen Fall weder ein unabwendbares noch unvorhergesehenes Ereignis vorliege, das eine Wiedereinsetzung rechtfertigen könne. Weiters wurde die Berufung mit Bescheid als verspätet zurückgewiesen, da diese nicht fristgerecht eingebracht worden sei. Gegen die Abweisung…
…abgewiesen, im gegenständlichen Fall liege kein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis vor. In der dagegen eingebrachten Berufung vom 7. Jänner 2005 hielt der Bf. entgegen, die erstinstanzliche Behörde habe keine amtswegigen Ermittlungen zur Frage nach dem Vorliegen eines unvorhergesehenen und unabwendbaren Ereignisses angestellt, insbesondere die von…
…die Erledigung der FLD kein Bescheid und damit die dagegen erhobene Beschwerde nicht zulässig war. Der Irrtum über die Bescheidqualität des Grundlagenbescheides ist aber ein Rechtsirrtum und ist nach Ansicht des UFS - wie oben bereits ausgeführt - nicht als ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis zu werten.…
…kein Fristeintrag mehr stattgefunden und hätte demnach bei der allfälligen Nachkontrolle auch keine Auffälligkeit bemerkt werden können. Tatsache sei aber jedenfalls, dass der Beschuldigtenvertreter bzw. dessen Kanzlei den Einspruch rechtzeitig zur Post gegeben habe. Allerdings sei dieser durch ein unvorhersehbares bzw. unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis…
…ist zu entgegnen, dass im gegenständlichen Zeitraum weder mit der zuständigen Richterin ein Telefonat geführt wurde noch ein solches mangels Benennung eines anderen Mitarbeiters des Bundesfinanzgerichtes verifiziert werden konnte. Aber auch zutreffendenfalls hätte mit dieser Argumentation ohnehin kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, das den Antragsteller…
…dem Antragsteller somit jedenfalls bekannt und sind daher keine tauglichen Wiederaufnahmegründe bei der Wiederaufnahme auf Antrag". Ebenfalls mit Bescheid vom 21. Dezember 2022 wies die bB die Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ab: Es liege weder ein unabwendbares noch ein unvorhergesehenes Ereignis vor…
…fristgerechte Wahrung von Präklusionsfristen sichergestellt sei. Ein Urlaub des steuerlichen Vertreters rechtfertige also nicht die Versäumung von innerhalb der Urlaubsfrist gelegenen Fristen. Da kein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis vorgelegen sei, liege auch kein Grund für die Bewilligung der Wiedereinsetzung vor. Die Bw. erhob am 25…
…die Fristversäumnis iSd. § 145 Abs. 1 FinStrG vorgebrachten Sachverhalt kein unvorhergesehenes bzw. unanwendbares Ereignis bzw. ein, der beantragten Verfahrensmaßnahme der Bewilligung der Widereinsetzung hinsichtlich der Einspruchsfrist gegen die angeführte Strafverfügung nicht hinderlicher bloß minderer Grad des Versehens insofern nicht erblickt werden könne, als der Antragsteller…