…Verfahren zur Erlassung eines Abrechnungsbescheides (§ 216 BAO) auszutragen. Da sich somit auf dem Steuerkonto sowohl zum Zeitpunkt der Antragstellung der Rückzahlung als auch zum Zeitpunkt der Bescheidausstellung am 13. Mai 2003 kein rückzahlungsfähiges Abgabenguthaben befunden hatte, war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 8. November 2004
…da das Abgabenkonto des Bw kein rückzahlungsfähiges Guthaben auswies. Mit Berufung vom 8. April 2005 wendete der Bw ein, dass er in den Jahren 2003 und 2004 durchschnittlich € 420 pro Monat verdient habe. Die Behörde habe offensichtlich sein Guthaben aus dem Jahresausgleich 2003 und…
…dem Abgabenkonto der Gemeinschuldnerin kein rückzahlungsfähiges Guthaben bestanden habe, sei dem Rückzahlungsantrag nicht zu entsprechen gewesen. Im Vorlageantrag vom 17.6.2011 vertrat der Bw. im Ergebnis den Standpunkt, dass das Finanzamt durch die am 12.12.2007 erfolgte Umbuchung des Guthabens der R-GmbH…
…Guthaben zurückzuzahlen. Diese dadurch notwendige Leistung seitens des Bw. sei daher kostenpflichtig. Die Berufung sei nicht unbegründet, die Begründungen seien schriftlich vorgebracht worden. Die Nichtbeachtung der in der Berufung vorgebrachten Begründungen werde eingewendet. Die Feststellung der Finanzverwaltung vom 5. September 2003, dass am Abgabenkonto kein…
…und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten. Daraus ergibt sich allerdings, dass dem Rechtsmittel der Erfolg zu versagen ist, da das Abgabenkonto im Zeitpunkt des Antrages auf Rückzahlung kein Guthaben, sondern eine Schuld in Höhe von S 269.995,00 aufwies…
…der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten. Daraus ergibt sich allerdings, dass dem Rechtsmittel der Erfolg zu versagen ist, da das Abgabenkonto im Zeitpunkt des Antrages auf Rückzahlung kein Guthaben, sondern eine Schuld in Höhe von S 241.536,00 (€ 17.553,11) aufwies…
…und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten. Daraus ergibt sich allerdings, dass dem Rechtsmittel der Erfolg zu versagen ist, da das Abgabenkonto im Zeitpunkt des Antrages auf Rückzahlung kein Guthaben, sondern eine Schuld in Höhe von S 269.995,00 aufwies…
…abgegeben hat. Eine Gutschrift - als Voraussetzung und Formalerfordernis für eine Rückzahlung - wurde jedoch als Folge des Verfahrens gemäß § 21 Abs. 3 UStG auf einem Abgabenkonto nicht gebucht. Da somit für den Bw. kein rückzahlungsfähiges Abgabenguthaben besteht, war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 16. Juli 2007
…der Regelungen über die Erhebung der Mindestkörperschaftsteuer werden daher zweckmäßiger in den jeweiligen Abgabenfestsetzungsverfahren zu relevieren sein. Da sich somit auf dem Steuerkonto sowohl zum Zeitpunkt der Antragstellung der Rückzahlung als auch zum Zeitpunkt der Bescheidausstellung am 1.8.2006 kein rückzahlungsfähiges Abgabenguthaben befunden hatte…
…1 BAO zugunsten der Fa. Czu verwenden. Da auf dem Abgabenkonto der Bw kein Guthaben bestünde, müsse ein Antrag auf Rückzahlung abgewiesen werden. In dem dagegen allenfalls als Vorlageantrag zu wertenden Schriftsatz vom 23. November 2007 (welcher als ergänzendes Berufungsvorbringen anzusehen ist) bemängelt die Bw…
…in der Vergangenheit die Umsatzsteuerzahlungen immer pünktlich entrichtet worden und habe zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Umsatzsteuer 08/2002 in Höhe von € 236.190,31 auf dem Abgabenkonto ein rückzahlungsfähiges Guthaben in Höhe von € 343.899,86 bestanden. Darüber hinaus dürfe angeführt werden…
…habe. Mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 13. September 2004 wurde die Berufung mit der Begründung abgewiesen, dass auf dem Abgabenkonto kein Guthaben bestanden habe, da es durch die Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO der Umsatzsteuer und der Festsetzung der Umsatzsteuer für…
…gegenübersteht. Keine rückzahlungsfähigen Einlagen wären etwa Nutzungseinlagen durch die unentgeltliche oder zu gering bemessene entgeltliche Überlassung von Wirtschaftsgütern des Anteilsinhabers an die Körperschaft, die keine steuerlichen Einlagewirkungen auslösen. Sollten die Mitglieder der Agrargemeinschaft ihre Grundstücke unentgeltlich zur Verfügung gestellt haben, liegt insoweit keine steuerwirksame Einlage…
…anzuerkennen was abzüglich von YE % einen rückzahlungsfähigen Betrag von € YS ergibt. Die belastete Einkommensteuer 2003 iHv. 6.589,71 abzüglich ESt 2006 € YK sowie Anspruchzinsen im Betrag von € YS ergibt € 5.139,64. Im Übrigen kommt der Berufung keine Berechtigung zu…
…2003 keine Rechtswidrigkeit anlastet. Im Hinblick auf diese Rechtslage ist daher eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob überhaupt rückzahlungsfähige Guthaben vorhanden waren, gründsätzlich entbehrlich. Der Vollständigkeit halber wird jedoch bemerkt, dass das Abgabenkonto weder am 1. Jänner 2002 noch bis zum heutigen Tag ein Guthaben…
… 215 Abs. 1 bis 3 BAO verbleibendes Guthaben rückzahlungsfähig ist (vgl. Ritz, a. a. O., § 239, Tz 2; Stoll, BAO-Kommentar, 2475; VwGH 28. 2. 2008, 2006/16/0129), und zum Zeitpunkt der Antragstellung kein auszahlbares Guthaben bestand, war die Berufung als unbegründet abzuweisen. Graz…
…Berücksichtigung finden. Andererseits ergibt sich aus dem gegenseitigen Verweis in § 215 Abs. 4 BAO und § 239 Abs. 1 BAO zweifelsfrei, dass erst ein nach Verwendung gemäß § 215 Abs. 1 bis 3 BAO verbleibendes Guthaben rückzahlungsfähig ist (vgl. Ritz, a. a. O., § 239, Tz 2; Stoll…
…damit kein Guthaben bestehe und der Antrag abgewiesen werden müsse. Tatsächlich sei die UFS-Entscheidung vom 9. Dezember 2008 zu GZ RV/2697-W/08 dem Bw nie zugegangen. Die Ansicht, dass die Behörde einfach von sich aus, ohne Parteienantrag oder Anlass ein bestehendes Guthaben…
…einen Antrag auf Rückzahlung eines Guthabens in der Höhe von € 14.109,18 ein, das sich aus der Gutschrift der Umsatzsteuererklärung 2005 ergeben haben sollte. Der Antrag wurde mit Bescheid vom 16. August 2006 abgewiesen, da auf dem Abgabenkonto kein Guthaben bestand. Dagegen richtet…
…dem Abgabenkonto ein Guthaben besteht. Die Abgabenbehörde hat grundsätzlich über den Betrag abzusprechen, der im Zeitpunkt der Antragstellung auf dem Abgabenkonto aufscheint (vgl. zB. VwGH 16. Mai 2002, 2001/16/0375). Da auf dem Abgabenkonto der Bw. zum Zeitpunkt ihres Rückzahlungsantrages kein Guthaben bestanden hat…