…Verfahren zur Erlassung eines Abrechnungsbescheides (§ 216 BAO) auszutragen. Da sich somit auf dem Steuerkonto sowohl zum Zeitpunkt der Antragstellung der Rückzahlung als auch zum Zeitpunkt der Bescheidausstellung am 13. Mai 2003 kein rückzahlungsfähiges Abgabenguthaben befunden hatte, war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 8. November 2004
…da das Abgabenkonto des Bw kein rückzahlungsfähiges Guthaben auswies. Mit Berufung vom 8. April 2005 wendete der Bw ein, dass er in den Jahren 2003 und 2004 durchschnittlich € 420 pro Monat verdient habe. Die Behörde habe offensichtlich sein Guthaben aus dem Jahresausgleich 2003 und…
…mit der Begründung abgewiesen, dass sich nach Aufrechnung mit den am Konto verbuchten Lastschriften kein rückzahlungsfähiges Guthaben ergeben hätte. Bereits am 21.3.2016 hat die Bf gegen den Bescheid vom 9.3.2016 eine als Beschwerde zu wertende Eingabe eingebracht. In dieser forderte die…
…das Guthaben des Bf. aus der Einkommensteuerveranlagung 2014 in Höhe von € 1.031,00 gegen eine aushaftende Einkommensteuerschuld 2005 des Bf. aufgerechnet, sodass sich mit 12.6.2015 ein Saldo des Abgabenkontos in Höhe von € 0,00 ergab und somit kein rückzahlungsfähiges Guthaben…
…dem Abgabenkonto der Gemeinschuldnerin kein rückzahlungsfähiges Guthaben bestanden habe, sei dem Rückzahlungsantrag nicht zu entsprechen gewesen. Im Vorlageantrag vom 17.6.2011 vertrat der Bw. im Ergebnis den Standpunkt, dass das Finanzamt durch die am 12.12.2007 erfolgte Umbuchung des Guthabens der R-GmbH…
…Abgabenverbindlichkeiten aus einem Haftungsverfahren nach § 9 BAO aufgerechnet wurde. Damit wies das Abgabenkonto des Bf. kein rückzahlungsfähiges Guthaben mehr auf. 2. Beweiswürdigung Die Sachverhaltsfeststellungen erschließen sich aus der Aktenlage und sind in tatsächlicher Hinsicht als unstrittig anzusehen. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I…
…Guthaben zurückzuzahlen. Diese dadurch notwendige Leistung seitens des Bw. sei daher kostenpflichtig. Die Berufung sei nicht unbegründet, die Begründungen seien schriftlich vorgebracht worden. Die Nichtbeachtung der in der Berufung vorgebrachten Begründungen werde eingewendet. Die Feststellung der Finanzverwaltung vom 5. September 2003, dass am Abgabenkonto kein…
…und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten. Daraus ergibt sich allerdings, dass dem Rechtsmittel der Erfolg zu versagen ist, da das Abgabenkonto im Zeitpunkt des Antrages auf Rückzahlung kein Guthaben, sondern eine Schuld in Höhe von S 269.995,00 aufwies…
…der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten. Daraus ergibt sich allerdings, dass dem Rechtsmittel der Erfolg zu versagen ist, da das Abgabenkonto im Zeitpunkt des Antrages auf Rückzahlung kein Guthaben, sondern eine Schuld in Höhe von S 241.536,00 (€ 17.553,11) aufwies…
…und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten. Daraus ergibt sich allerdings, dass dem Rechtsmittel der Erfolg zu versagen ist, da das Abgabenkonto im Zeitpunkt des Antrages auf Rückzahlung kein Guthaben, sondern eine Schuld in Höhe von S 269.995,00 aufwies…
…abgegeben hat. Eine Gutschrift - als Voraussetzung und Formalerfordernis für eine Rückzahlung - wurde jedoch als Folge des Verfahrens gemäß § 21 Abs. 3 UStG auf einem Abgabenkonto nicht gebucht. Da somit für den Bw. kein rückzahlungsfähiges Abgabenguthaben besteht, war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 16. Juli 2007
…der Regelungen über die Erhebung der Mindestkörperschaftsteuer werden daher zweckmäßiger in den jeweiligen Abgabenfestsetzungsverfahren zu relevieren sein. Da sich somit auf dem Steuerkonto sowohl zum Zeitpunkt der Antragstellung der Rückzahlung als auch zum Zeitpunkt der Bescheidausstellung am 1.8.2006 kein rückzahlungsfähiges Abgabenguthaben befunden hatte…
…keine Umstände ersichtlich sind, die einer wirksamen Entstehung der Guthabens aus den (rechtskräftigen) Arbeitnehmerveranlagungen 2020 und 2021 entgegen stehen, und die Guthaben auch tatsächlich auf dem Abgabenkonto gebucht wurden. Strittig ist weiters die Antragslegitimation des Beschwerdeführers. Die belangte Behörde verneint diese, da zwar ein rückzahlungsfähiges…
…1 BAO zugunsten der Fa. Czu verwenden. Da auf dem Abgabenkonto der Bw kein Guthaben bestünde, müsse ein Antrag auf Rückzahlung abgewiesen werden. In dem dagegen allenfalls als Vorlageantrag zu wertenden Schriftsatz vom 23. November 2007 (welcher als ergänzendes Berufungsvorbringen anzusehen ist) bemängelt die Bw…
…00. Im gegenständlichen Fall ist strittig, ob die mit Einkommensteuerbescheid 2015 vom 05.04.2018 entstandene Abgabengutschrift ein rückzahlungsfähiges Guthaben am Abgabenkonto bewirkt. Mit der Frage der Rückzahlung ist somit untrennbar die Frage der Zulässigkeit der Aufrechnung, damit die Frage der Richtigkeit der Gebarung auf…
…in der Vergangenheit die Umsatzsteuerzahlungen immer pünktlich entrichtet worden und habe zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Umsatzsteuer 08/2002 in Höhe von € 236.190,31 auf dem Abgabenkonto ein rückzahlungsfähiges Guthaben in Höhe von € 343.899,86 bestanden. Darüber hinaus dürfe angeführt werden…
…besteht und demnach im Sinne der obigen Ausführungen auf den Beschwerdeführer übergegangen ist. Strittig ist weiters die Antragslegitimation des Beschwerdeführers. Die belangte Behörde verneint diese, da zwar ein rückzahlungsfähiges Guthaben zediert werden könne, sonstige abgabenrechtliche Rechte oder Pflichten, daher auch Verfahrensrechte aber nicht übertragbar sind…
…0195). Soweit ersichtlich existiert jedoch keine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu der Frage, wie ein Sozialhilfeträger, auf den ein Abgabenguthaben gem. § 324 Abs. 3 ASVG übergegangen ist, seinen Anspruch durchsetzen kann, also ob er legitimiert ist, dieses Guthaben selbst und im eigenen Namen durch Rückzahlungsantrag gem…
…da keine Umstände ersichtlich sind, die einer wirksamen Entstehung des Guthabens aus der (rechtskräftigen) Arbeitnehmerveranlagung 2021 entgegen stehen, und das Guthaben auch tatsächlich auf dem Abgabenkonto gebucht wurde. Strittig ist weiters die Antragslegitimation des Beschwerdeführers. Die belangte Behörde verneint diese, da zwar ein rückzahlungsfähiges Guthaben…
…Hilfeempfänger im Umfang der Legalzession erfüllt sei und insoweit kein Raum für eine verwaltungsbehördliche Entscheidung über den Anspruch bestehe. Die belangte Behörde übersehe auch, dass die verstorbene Person im vorliegenden Fall ausschließlich Pensionsleistungen bezogen habe. Aus der Arbeitnehmerveranlagung 2021 sei ein Guthaben i.H.v…