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UFSL RV/1358-L/09Kein grobes Verschulden an der Säumnis bei Vorliegen einer vertretbaren Rechtsansicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2011

…werden könnte, liegt insoweit kein grobes Verschulden an der unrichtigen Selbstberechnung vor. Die auf diese Umsatzsteuernachforderungen zurückzuführenden Säumniszuschläge waren daher zur Gänze aufzuheben. Es verbleibt daher insgesamt nur mehr ein reduzierter erster Säumniszuschlag betreffend die Umsatzsteuer 2006 in Höhe von 226,46 €. Die Bemessungsgrundlage…

UFSI RV/0503-I/06Kein (grobes) Verschulden an der Säumnis bei Verlust eines Schriftstückes auf dem Postweg
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2007

…beim Bw. noch kein auffallend sorgloses Verhalten des Rechtsvertreters erblickt werden (vgl. zu § 308 BAO z. B. VwGH 31. 10. 1991, 90/16/0148; UFS GZ. RV/0843-W/06). Da somit auch kein grobes Verschulden des Rechtsvertreters an der Säumnis gegeben ist, liegen die…

UFSI RV/0061-I/09Kein fehlendes grobes Verschulden an der Säumnis iZm der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH und Wechsel des steuerlichen Vertreters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2009

…können nach der durch das Budgetbegleitgesetz 2001 gestalteten Rechtslage entsprechende Einwendungen im Rahmen einer Antragstellung nach § 217 Abs. 7 BAO vorgebracht werden. Nach dieser Bestimmung sind Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft…

UFSI RV/0797-I/07Kein fehlendes grobes Verschulden an der Säumnis bei verzögerter Weiterleitung von Schriftstücken der Abgabenbehörde durch einen Parteienvertreter an den Mandanten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2008

…Säumniszuschlagsrechtes durch das Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl. I 2000/142, auch auf die Gründe für den Zahlungsverzug Bedacht genommen werden. § 217 Abs. 7 BAO bestimmt dazu, dass Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen sind, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden…

UFSI RV/0021-I/06Kein fehlendes grobes Verschulden an der Säumnis infolge Umschuldung und urlaubsbedingter Personalknappheit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2007

…hier ausschließlich strittigen Frage, ob den Bw. ein grobes Verschulden an der Säumnis trifft, ist in rechtlicher Hinsicht festzustellen, dass grobes Verschulden fehlt, wenn überhaupt kein Verschulden oder nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt. Von leichter Fahrlässigkeit ist auszugehen, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein…

UFSI RV/0303-I/05Kein fehlendes grobes Verschulden an der Säumnis bei Geltendmachung der korrespondierenden Vorsteuer durch einen anderen Unternehmer zu einem späteren als dem gesetzlich möglichen Zeitpunkt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2007

…dass die dem Säumniszuschlag zugrunde liegende, gemäß § 21 Abs. 1 erster Satz iVm Abs. 5 UStG 1994 am 16. 2. 2004 fällige Stammabgabe nicht bis zum Fälligkeitstag entrichtet wurde. Der steuerliche Vertreter des Bw. meint jedoch, den Bw. treffe an der Säumnis kein grobes Verschulden…

UFSF RV/0018-F/06Der Bw. behauptet kein grobes Verschulden an der Nichtentrichtung der Einkommensteuervorauszahlung zum Fälligkeitstag zu haben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2006

…zu entrichten. Der Zweck des § 217 BAO liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind grundsätzlich unbeachtlich. Die Verwirkung von Säumniszuschlägen setzt kein Verschulden des Abgabepflichtigen voraus. Ein fehlendes grobes Verschulden an der Säumnis ist hingegen bedeutsam…

UFSW RV/0261-W/07Kein grobes Überwachungsverschulden bei Fehleinschätzung eines Überweisungsauftrages an die Bank der für steuerliche Agenden zuständigen Mitarbeiterin bei fehlender Deckung des Überweisungsauftrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2008

…Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an…

UFSW RV/0750-W/03Säumniszuschlag; grobes Organisationsverschulden; kein grobes Verschulden bei Software-Fehler der Hausbank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2005

…Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Der Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO kann auch in einer Berufung gegen den Säumniszuschlagbescheid gestellt werden (vgl. Ritz, SWK 2001, S 343) und ist diesfalls in der Berufungsentscheidung zu berücksichtigen.…

UFSW RV/0794-W/13Kein grobes Verschulden an der nicht zeitgerechten Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen zu den jeweiligen Fälligkeitstagen bei nachträglichen Umsatzerhöhungen in Form von Sicherheitszuschlägen wegen geringfügiger formeller Mängel.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2013

…der Säumniszuschläge in einem Gesamtbetrag von € 323,97 herabgesetzt bzw. zur Gänze gestrichen werden. Zur Begründung wurde ausgeführt, gemäß § 217 Abs. 7 BAO wären auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. eben nicht festzusetzen, als dem Steuerpflichtigen an der Säumnis kein grobes Verschulden…

UFSG RV/0776-G/06Grobes Verschulden an der Säumnis, wenn eine Gutschrift am Abgabenkonto mit anderen Verbindlichkeiten verrechnet wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2007

…die Gebarung gemäß § 213 mit jener der nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenschuldigkeit zusammengefasst verbucht wird, zeitgerecht entrichtet hat. ..... Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei…

UFSL RV/0479-L/07Grobes Verschulden an der Säumnis bei verspäteter Erteilung des Überweisungsauftrages an die Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2008

…gewesenen Abgaben (auch unter Berücksichtigung der dreitägigen Respirofrist des § 211 Abs. 2 BAO) verspätet entrichtet worden waren. Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei…

UFSL RV/0287-L/07Grobes Verschulden an der Säumnis bei verspäteter Erteilung des Überweisungsauftrages an die Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2008

…Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Der Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO kann auch in einer Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid gestellt werden (vgl. Ritz, SWK 2001, S 343) und ist diesfalls in der Berufungsentscheidung zu berücksichtigen …

UFSL RV/0286-L/07Grobes Verschulden an der Säumnis bei verspäteter Erteilung des Überweisungsauftrages an die Bank.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2008

…Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Der Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO kann auch in einer Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid gestellt werden (vgl. Ritz, SWK 2001, S 343) und ist diesfalls in der Berufungsentscheidung zu berücksichtigen …

UFSL RV/0285-L/07Grobes Verschulden an der Säumnis bei verspäteter Erteilung des Überweisungsauftrages an die Bank.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2008

…Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Der Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO kann auch in einer Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid gestellt werden (vgl. Ritz, SWK 2001, S 343) und ist diesfalls in der Berufungsentscheidung zu berücksichtigen …

UFSL RV/0102-L/07Grobes Verschulden an der Säumnis bei verspäteter Erteilung des Überweisungsauftrages an die Bank.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2008

…Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Der Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO kann auch in einer Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid gestellt werden (vgl. Ritz, SWK 2001, S 343) und ist diesfalls in der Berufungsentscheidung zu berücksichtigen …

UFSI RV/0307-I/10Kein grobes Verschulden, welches der Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages entgegensteht, wenn lediglich zwei Umsatzsteuervoranmeldungszeiträume verwechselt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2011

…der Abgabenentrichtungspflicht (VwGH 16.12.2003, 2000/15/0155). Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes…

UFSF RV/0123-F/09Grobes Verschulden (§ 217 Abs. 7 BAO) an der Säumnis, wenn altersbedingt die Frist zur Entrichtung der Einkommensteuer-Nachforderung übersehen wird?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2009

…der steuerlichen Vertreterin liege kein grobes Verschulden vor. Der Abgabepflichtige zahle ansonsten alle Steuern pünktlichst an das Finanzamt ein. Das Finanzamt hat die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 4. Februar 2009 als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurden ausgeführt, gem. § 217 BAO sei zwingend ein Säumniszuschlag…

UFSG RV/0317-G/03Strittig ist, ob den Abgabepflichtigen an der Säumnis einer Einkommensteuervorauszahlung ein grobes Verschulden im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO trifft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2004

…Säumniszuschlag 2% des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an…

UFSF RV/0005-F/10Grobes Verschulden iSd. § 217 Abs. 7 BAO des steuerlichen Vertreters an der Säumnis, wenn Abgaben wegen kanzleiintern fehlender Vorkehrungen zur Überwachung der Fälligkeit verspätet entrichtet werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2010

…7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Es ist daher fallbezogen ausschließlich…