…werden könnte, liegt insoweit kein grobes Verschulden an der unrichtigen Selbstberechnung vor. Die auf diese Umsatzsteuernachforderungen zurückzuführenden Säumniszuschläge waren daher zur Gänze aufzuheben. Es verbleibt daher insgesamt nur mehr ein reduzierter erster Säumniszuschlag betreffend die Umsatzsteuer 2006 in Höhe von 226,46 €. Die Bemessungsgrundlage…
…beim Bw. noch kein auffallend sorgloses Verhalten des Rechtsvertreters erblickt werden (vgl. zu § 308 BAO z. B. VwGH 31. 10. 1991, 90/16/0148; UFS GZ. RV/0843-W/06). Da somit auch kein grobes Verschulden des Rechtsvertreters an der Säumnis gegeben ist, liegen die…
…können nach der durch das Budgetbegleitgesetz 2001 gestalteten Rechtslage entsprechende Einwendungen im Rahmen einer Antragstellung nach § 217 Abs. 7 BAO vorgebracht werden. Nach dieser Bestimmung sind Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft…
…Säumniszuschlagsrechtes durch das Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl. I 2000/142, auch auf die Gründe für den Zahlungsverzug Bedacht genommen werden. § 217 Abs. 7 BAO bestimmt dazu, dass Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen sind, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden…
…hier ausschließlich strittigen Frage, ob den Bw. ein grobes Verschulden an der Säumnis trifft, ist in rechtlicher Hinsicht festzustellen, dass grobes Verschulden fehlt, wenn überhaupt kein Verschulden oder nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt. Von leichter Fahrlässigkeit ist auszugehen, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein…
…dass die dem Säumniszuschlag zugrunde liegende, gemäß § 21 Abs. 1 erster Satz iVm Abs. 5 UStG 1994 am 16. 2. 2004 fällige Stammabgabe nicht bis zum Fälligkeitstag entrichtet wurde. Der steuerliche Vertreter des Bw. meint jedoch, den Bw. treffe an der Säumnis kein grobes Verschulden…
…Eine Untersuchung dahingehend, welche Faktoren zu der um einen Tag verspäteten Antragstellung per 16. Juli 2019 geführt hatten, konnte daher unterbleiben. Schließlich ist auch darauf hinzuweisen, dass die belangte Behörde dem Vorbringen der Bf, wonach sie kein grobes Verschulden an der Säumnis treffe, im Vorlagebericht…
…erkennen lassen würden, seien die gegenständlichen Säumniszuschläge dem Grunde und der Höhe nach zu Recht vorgeschrieben worden. Gemäß § 217 Abs. 7 BAO seien Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden treffe, insbesondere insoweit bei…
…kein grobes Verschulden an der Säumnis treffe, nicht eingehe. Mit Eingabe vom 27. Juli 2012 wurde der Antrag auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat zurückgezogen. Mit einer weiteren Eingabe vom 16.11.2016 wurde der Antrag auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung zurückgezogen. Über die Beschwerde…
…zu entrichten. Der Zweck des § 217 BAO liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind grundsätzlich unbeachtlich. Die Verwirkung von Säumniszuschlägen setzt kein Verschulden des Abgabepflichtigen voraus. Ein fehlendes grobes Verschulden an der Säumnis ist hingegen bedeutsam…
…Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an…
…Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Der Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO kann auch in einer Berufung gegen den Säumniszuschlagbescheid gestellt werden (vgl. Ritz, SWK 2001, S 343) und ist diesfalls in der Berufungsentscheidung zu berücksichtigen.…
…Unter diesen Umständen kann der beschwerdeführenden Partei an der Fehlberechnung kein grobes Verschulden treffen, zumal die Berechnung ursprünglich ja richtig war und erst durch den Umstand, dass das Objekt nicht vermietet würde, unrichtig wurde. Gemäß § 217 Abs. BAO ist gegenständlich daher kein Säumniszuschlag festzusetzen. Wenn…
…der Säumniszuschläge in einem Gesamtbetrag von € 323,97 herabgesetzt bzw. zur Gänze gestrichen werden. Zur Begründung wurde ausgeführt, gemäß § 217 Abs. 7 BAO wären auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. eben nicht festzusetzen, als dem Steuerpflichtigen an der Säumnis kein grobes Verschulden…
…in der Höhe von € 483,25 vorgeschrieben wurde. Diesen SZA hat unser Klient bereits eingezahlt. Gemäß § 217 Abs. 7 BAO ist der Säumniszuschlag auf Antrag herabzusetzen, wenn den Abgabepflichtigen an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Es wird hiermit ausdrücklich beantragt den Säumniszuschlag zu…
…dass sie an der verfahrensgegenständlichen Säumnis kein grobes Verschulden im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO trifft, war die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche…
…die Gebarung gemäß § 213 mit jener der nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenschuldigkeit zusammengefasst verbucht wird, zeitgerecht entrichtet hat. ..... Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei…
…gewesenen Abgaben (auch unter Berücksichtigung der dreitägigen Respirofrist des § 211 Abs. 2 BAO) verspätet entrichtet worden waren. Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei…
…Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Der Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO kann auch in einer Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid gestellt werden (vgl. Ritz, SWK 2001, S 343) und ist diesfalls in der Berufungsentscheidung zu berücksichtigen …
…Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Der Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO kann auch in einer Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid gestellt werden (vgl. Ritz, SWK 2001, S 343) und ist diesfalls in der Berufungsentscheidung zu berücksichtigen …