…in einem Ansuchen um Zahlungserleichterungen alle Umstände darzulegen seien, die die Bewilligung von Zahlungserleichterungen rechtfertigen würden. Da keine ausreichende zusätzliche Begründung vorgebracht worden sei, sei die Berufung abzuweisen gewesen. Im Schreiben vom 30. Juli 2007 wird der Antrag auf Vorlage der Berufung zur Entscheidung bei…
…Berufungsvorentscheidung vom 25. Mai 2009 aufgehoben, so dass kein Rechtsschutzinteresse mehr besteht. Angemerkt wird, dass eine aufschiebende Wirkung nur durch den Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof in Zusammenhang mit einer an den Gerichtshof herangetragenen Beschwerde zuerkannt werden kann. Im Hinblick auf die Zielsetzung des Bw. war das…
…und Stellen eines Antrags auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde II. Instanz. Es ist in der Folge durch die berufungsgegenständlich erfolgte Verfügung des Ablaufs der Aussetzung der Einhebung kein Rechtsschutzinteresse der Bw. verletzt worden und manifestiert sich das auch durch die - o.a…
…vom 1. September 2009 aufgehoben hat. Das Rechtsmittelverfahren ist damit abgeschlossen. Im Hinblick auf die dargestellte Rechtslage durfte daher mangels Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses kein positiver Bescheid erlassen werden, mit dem die Einhebung der Abgaben ausgesetzt wird. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 3…
…MRK. Damit ist das Schicksal der Berufung schon entschieden; wenn die Bw. sich auf keine im gegenständlichen Abgabenverfahren anzuwendende Norm zu stützen vermag, die eine Feststellung der in Rede stehenden Einkünfte mit Null gebietet, wäre eine dennoch in dieser Form erfolgende Feststellung rechtswidrig und willkürlich…
…Mai 2009 wurde die Berufung mit der Begründung abgewiesen, dass im Hinblick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse in der sofortigen vollen Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten keine erhebliche Härte zu erkennen sei. Im Schreiben vom 4. Juni 2009 wird der Antrag auf Vorlage der Berufung zur Entscheidung bei…
…Berufungsverfahrens zu Recht erfolgt sei - auch die Berufung gegen den Bescheid über die Verfügung des Ablaufs der Aussetzung der Einhebung abzuweisen gewesen sei. Mit Schreiben vom 29. Jänner 2007 (eingelangt am 19. Februar 2007) wird vom steuerlichen Vertreter zur Wahrung des Rechtsschutzinteresses des Bw. beantragt…
…Recht als verspätet zurückgewiesen. Auch aus diesem Grund konnte der Berufung kein Erfolg beschieden sein. Zurückweisung der oben unter B) genannten Anträge auf weitere Verlängerung der Berufungsfrist durch das Finanzamt 1. Fehlendes Rechtsschutzinteresse mangels Bescheide Hinsichtlich der Kapitalertragsteuer für die Jahre 2002 bis 2006 sind…
…rechtswidrigen Abweisung eines Aussetzungsantrages durch Berufungs(vor)entscheidung eine Beeinträchtigung der Rechtsschutzinteressen ergeben würde. Dies ist hier aber nicht der Fall, weil sich aus nicht rechtswirksam erlassenen Grundlagenbescheiden von vornherein keine einhebungsrechtlichen Konsequenzen für abgeleitete Abgaben und auch keine Auswirkungen auf den Säumniszuschlag ergeben können…
…Der Verfahrenshilfeantrag sei abgewiesen worden und die kostenlose Beigabe eines Verteidigers verweigert worden, obwohl er ein gesetzliches Recht und ein Rechtsschutzinteresse auf Bewilligung der beantragten Verfahrenshilfe und auf die kostenlose Beigabe eines Verteidigers habe. Weiters habe er am 15. März beim Finanzamt für den 1…
…Im Zuge der hier maßgeblichen ESt-Veranlagung sind somit keine diesbezüglichen (Verlust)Einkünfte anzusetzen. | Jahr | 1992 | 1993 | 1994 | 1995 | 1996 | 1997 | Betrag (ATS) | --- | --- | --- | --- | --- | --- ..... Tz 15 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: 1…
…1992 und 1993 entschieden, dass die Berufungen als unzulässig zurückgewiesen werden. In der Begründung wurde ausgeführt, der VwGH hätte festgestellt, dass den hier angefochtenen Erledigungen keine Bescheidqualität zukommt (VwGH 28.11.2007, 2004/15/0131, 0132). Die Berufungen, die sich somit gegen Erledigungen des Finanzamtes…
…Abgabenschuld (Vorauszahlung bzw. Nachforderungszinsenschuldigkeit) für Säumniszuschlagszwecke erfolgte nach den Erläuterungen zum Budgetbegleitgesetz 2001, weil sich die aus verwaltungsökonomischen Gründen vorgenommene Konstruktion als jeweils eine Abgabe nicht zu Lasten von Rechtsschutzinteressen des Abgabepflichtigen auswirken soll. Keine Herabsetzung einer Abgabenschuld im Sinne des § 217 Abs. 8 BAO…
…Würde man diesem wesentlichen Merkmal keine entsprechende Bedeutung beimessen, müsste man jedem von einer im Umgang mit Textverarbeitungsprogrammen versierten beliebigen Person erstellten Schriftstück, das äußerlich der Form eines abgabenbehördlichen Bescheides entspricht, den Bescheidcharakter zusprechen. Erst im Zuge eines Rechtsmittelverfahrens könnte der "Bescheidadressat" sein Rechtsschutzinteresse durchsetzen…
…für das Jahr 2001 eine AfA iHv ATS 501.401,-. Der Küchenblock wurde im Jahr 2000 das letzte Mal abgeschrieben. Sonst keine Änderung zum Vorjahr. An weiteren Werbungskosten werden ATS 65.454,39 erklärt. Der Verlust aus der Vermietungstätigkeit wird mit ATS 356.090,39…
…auf einen Bescheid, der von einem Anbringen abweicht, oder auf einen Bescheid, dem kein Anbringen zu Grunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Da mittlerweile am 28. September 2012…
…vom 15. Juli 2009, welcher am 20. Juli 2009 nachweislich zugestellt wurde, aufgehoben und kein Einkommensteuerbescheid (Sachbescheid) mehr erlassen. In der Begründung wurde ausgeführt, dass die Abgabenbehörde erster Instanz einen Bescheid aufheben kann, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweise. Da die…
…Die Aufhebung der Buchungen wurde bereits in Abrechnungsbescheidverfahren ohne Erfolg begehrt, die neuerliche Befassung der Abgabenbehörden mit diesen nicht auf gesetzlichen Ansprüchen basierenden Anträgen ist daher als eine nicht auf Rechtsschutzinteresse basierende Aktion zu werten, daher konnte im Sinne einer effizienten Verfahrensabhandlung von der Zitierung…
…Die Aufhebung der Buchungen wurde bereits in Abrechnungsbescheidverfahren ohne Erfolg begehrt, die neuerliche Befassung der Abgabenbehörden mit diesen nicht auf gesetzlichen Ansprüchen basierenden Anträgen ist daher als eine nicht auf Rechtsschutzinteresse basierende Aktion zu werten, daher konnte im Sinne einer effizienten Verfahrensabhandlung von der Zitierung…
…c Einkommensteuergesetz 1988 zurückgefordert, da der Berufungswerber den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in Rumänien habe und daher in Österreich kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Mit Eingabe vom 24. Oktober 2006 wurde gegen obgenannten Bescheid rechtzeitig berufen und Folgendes ausgeführt: Der gegenständliche Bescheid lässt sich nach den…