…in einem Ansuchen um Zahlungserleichterungen alle Umstände darzulegen seien, die die Bewilligung von Zahlungserleichterungen rechtfertigen würden. Da keine ausreichende zusätzliche Begründung vorgebracht worden sei, sei die Berufung abzuweisen gewesen. Im Schreiben vom 30. Juli 2007 wird der Antrag auf Vorlage der Berufung zur Entscheidung bei…
…Nachforderung unmittelbar oder mittelbar auf einen Bescheid, der von einem Anbringen abweiche, oder auf einen Bescheid, dem kein Anbringen zugrunde liege, zurückzuführen sei, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Dies gelte sinngemäß…
…Nachforderung unmittelbar oder mittelbar auf einen Bescheid, der von einem Anbringen abweicht, oder auf einen Bescheid, dem kein Anbringen zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Beschwerdeerledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Dies gilt sinngemäß…
…Rechtsschutz bei Verfahrensmängeln während der Außenprüfung 174 Zur Eingabe vom 10. Jänner 2022 und zum Eventualantrag vom 18. Jänner 2022 175 Keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheids 176 Revisionsnichtzulassung 176 Verfahrensgang Amtshandlungsbefugnis Gegenstand dieses Beschwerdeverfahrens ist der Bescheid des Finanzamts Österreich vom 28. Jänner 2021…
…Ab Juli 2016 besteht daher kein Anspruch auf den Grundbetrag bzw. auf erhöhte Familienbeihilfe mehr. Die Familienbeihilfe für Juni 2016 wurde damals - wie das Finanzamt richtig ausführt- am 3.6.2016 auf das angegebene Konto überwiesen. Damit existiert für die Bfin. diesbezüglich kein Rechtsschutzinteresse mehr…
…Einbringung einer Beschwerde gegen die Zurückweisungsbescheide vom 27.02.2023 bis zum 14.04.2023 verlängert. Es lag somit für das vorliegende Anbringen kein Rechtsschutzinteresse vor und war daher wie im Spruch zu entscheiden." Mit Schreiben vom 26.6.2023 stellte der Beschwerdeführer den Vorlageantrag.…
…18. März 2020 zu erlassen ist. Die Frage, ob für eine gesonderte bescheidmäßige Feststellung, dass eine Person Prüfungshandlungen setzen darf, zusätzlich zum Bescheid betreffend den Prüfungsauftrag kein Rechtsschutzinteresse besteht, erübrigt sich nicht deswegen, da der Prüfungsauftrag vom 5. Februar 2018 nicht dem Rechtsbestand angehört, da…
…entsprochen. Das Verwaltungshandeln stand nach der Beschwerdevorentscheidung somit bereits im Einklang mit dem ursprünglichen Antrag der Beschwerdeführerin, die damit von der sie belastenden "Beschwer" befreit wurde. Es bestand daher kein Rechtsschutzinteresse der Beschwerdeführerin mehr. Der Vorlageantrag vom 28. Juli 2017 war deshalb als unzulässig gemäß …
…Berufungsvorentscheidung vom 25. Mai 2009 aufgehoben, so dass kein Rechtsschutzinteresse mehr besteht. Angemerkt wird, dass eine aufschiebende Wirkung nur durch den Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof in Zusammenhang mit einer an den Gerichtshof herangetragenen Beschwerde zuerkannt werden kann. Im Hinblick auf die Zielsetzung des Bw. war das…
…RV/6100301/2021 ein Erkenntnis, somit eine über die Beschwerde abschließende Erledigung ergangen ist, weshalb auch kein Rechtsschutzinteresse mehr vorliegen kann. Zum Absehen von einer mündlichen Verhandlung Abschließend darf zum Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung festgehalten werden, dass das Unterbleiben einer (gemäß § 274 Abs…
…Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im Zeitpunkt der Erlassung dieses Beschlusses waren keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären, weil im Hinblick auf die bereits erfolgte Auszahlung der Leistung kein Rechtsschutzinteresse des Bf…
…im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides die die Berufungsvorentscheidung vom 01.08.2012 im Rechtsbestand war und die Begründung richtig war. Nach Ansicht des Finanzamtes bestand nach Erledigung der Berufung kein Rechtsschutzinteresse an der Verfügung der Aussetzung der Einhebung. Dieses Rechtsschutzinteresse fehlt umso mehr…
…hat der Verwaltungsgerichtshof zudem die außerordentliche Revision bereits mit Beschluss vom 24.01.2022, Ra 2021/13/0117, zurückgewiesen. Damit kann auch aus diesem Grunde kein Rechtsschutzinteresse des Bf. mehr vorliegen, weshalb die Beschwerde gegen den Ablauf der Aussetzung der Einhebung auch aus diesem Grunde…
…Es besteht daher Rechtsschutz in Bezug auf einen Prüfungsauftrag. Für eine gesonderte bescheidmäßige Feststellung, dass eine Person Prüfungshandlungen setzen darf, zusätzlich zum Bescheid betreffend den Prüfungsauftrag besteht kein Rechtsschutzinteresse. Aus dem Prüfungsauftrag vom 22. Juni 2021 ergibt sich, dass derzeit Amtsdirektor ***12*** ***11*** (und ***28…
…Gelegenheit zur Darlegung ihres Standpunktes gehabt hatte, abgelaufen. Im Übrigen besteht wohl auch kein Rechtsschutzinteresse mehr an der beantragten Fristerstreckung, da das Rechtsmittel die Hauptsache betreffend sich im Stadium der Vorlage an das BFG befindet." Mit Schreiben vom 26. März 2019 stellte die steuerliche Vertretung…
…GZ.RV/7104658/2020, den Vollstreckungsbescheid des damaligen Finanzamtes Wien 1/23 vom 20. Juli 2020 aufgehoben hat, somit nunmehr kein Rechtsschutzinteresse mehr bestehen kann. Aus § 212a Abs. 5 BAO dritter Satz, wonach anlässlich einer über die Beschwerde ergehenden Erkenntnisses der Ablauf der Aussetzung zu…
…in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im Zeitpunkt der Erlassung dieses Beschlusses waren keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären, weil aufgrund der bereits erstellten Mitteilung des Finanzamtes über den Anspruch auf Familienbeihilfe kein Rechtsschutzinteresse des Bf mehr vorlag. Salzburg-Aigen…
…die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im Zeitpunkt der Erlassung dieses Beschlusses waren keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären, weil aufgrund der bereits erstellten Mitteilung des Finanzamtes über den Anspruch auf Familienbeihilfe kein Rechtsschutzinteresse der Bf…
…berichtigt. Da im Hinblick auf die dargestellte Sach- und Rechtslage aufgrund des Ergehens der Beschwerdevorentscheidungen zu den Einkommen- und Umsatzsteuerbescheiden 2011-2013 sowie den Einkommensteuervorauszahlungsbescheid 2015 kein positiver Aussetzungsbescheid mehr erlassen werden kann, und die Anspruchszinsen und Säumniszuschläge berichtigt wurden, somit kein Rechtsschutzinteresse mehr besteht…
…und Stellen eines Antrags auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde II. Instanz. Es ist in der Folge durch die berufungsgegenständlich erfolgte Verfügung des Ablaufs der Aussetzung der Einhebung kein Rechtsschutzinteresse der Bw. verletzt worden und manifestiert sich das auch durch die - o.a…