…4 BAO, sondern rechtswidrig. Es gibt tatsächlich keine Wiederaufnahmegründe für 2006 und 2007 mangels Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel für die gegenständlichen Kalenderjahre 2006 und 2007. Die Finanzbehörde weist in ihren Bescheidbegründungen nur auf die Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 25.02.2010 und den…
…Behörde keine entsprechenden weiteren Erhebungen vorgenommen, rechtfertige die nicht, diese Säumnis im Wege einer Wiederaufnahme der Bw. anzulasten. Überdies seien keine neuen Tatsachen und Beweismittel hervorgekommen. Im Zuge der Außenprüfung betreffend die Jahre 2000 bis 2002 seien außer der rechtlichen Beurteilung der Verlustvortragsfähigkeit keine Feststellungen…
…könne das Hervorkommen neuer Beweise oder Tatsachen nicht begründet werden. Gesetzliche Wiederaufnahmegründe lägen nicht vor. In der Bescheidbegründung fehle jeder Hinweis auf die Gründe der Wiederaufnahme. b.) Der Bw. habe mehrfach darauf hingewiesen, dass durch die von ihm getätigten Investitionen kein zusätzlicher Raum geschaffen worden…
…2001 vorzuschreiben. Die Feststellungen der Abgabenbehörde anlässlich der Übermittlung obiger Rechnungen führten erstmals zu diesen neuen entscheidungsrelevanten Tatsachen, weshalb die Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 BAO gerechtfertigt ist. Das Vorbringen des Berufungswerbers, in materiell-rechtlicher Hinsicht seien keine Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen, da der…
…gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist und Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten. Im Zusammenhang mit dem Neuerungstatbestand ist maßgebend, ob im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, später hervorkommen…
…b und c BAO wurde der Abweisungsbescheid damit begründet dass, die im Antrag vom 16.09.2004 vorgebrachten Argumente keine neuen Tatsachen oder Beweismittel darstellten, da diese bereits im Berufungsverfahren gegen den Bescheid betreffend Fahrzeugeinzelbesteuerung vorgebracht und im Rahmen der Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Salzburg…
…in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Das Finanzamt stütze die Wiederaufnahme 1996 auf…
…geführt wurde, war dem Finanzamt bereits mit den am 30.3.1998 persönlich überreichten Steuererklärungen samt Beilagen das Gerichtsurteil bekannt. Wäre dies zutreffend, lägen hinsichtlich der wiederaufgenommenen Bescheide keine neuen Tatsachen, die erst auf Grund des Gerichtsurteils hervorgekommen sind, vor. Das Gerichtsurteil stellt, soweit ersichtlich…
…Partei oder der Behörde in einem anderen vor derselben Abgabenbehörde geführten Verfahren einer Wiederaufnahme aus den oben angeführten Gründen nicht entgegen (vgl. Ellinger, BAO § 303 Tz 13). Dies bedeutet, dass das Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel nicht aus anderen Verfahren, bei denen diese Tatsachen möglicherweise…
…Bw. auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuerbescheide 1998 - 2001 mit dem nunmehr bekämpften Bescheid ab, da vom Hervorkommen neuer Tatsachen keine Rede sein könne und begründete dies wie folgt: Die schriftliche Eingabe bei der Sozialversicherung der Bauern lasse eindeutig darauf schließen, dass der Bw. als…
…UFS 15.2.2007, RV/0088-G/03). Der Senat schließt sich der in den zitierten Entscheidungen vertretenen Rechtsansicht an: Wiederaufnahmegründe sind nur solche Tatsachen oder Beweismittel, die im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits bestanden haben, aber erst später hervorgekommen sind (nova reperta), wobei im Falle…
…vom Wiederaufnahmsgrund eingebracht werden. Diese Frist sei nicht gewahrt, weil es sich um keine neu hervorgekommenen Tatsachen handle. Die Anregung auf amtswegige Wiederaufnahme könne nicht aufgegriffen werden. Auch hier sei das Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel notwendig. 3. Mit Schreiben vom 16. Juli 2008 legte…
…der gleichzeitig mit dem Wiederaufnahmebescheid ergangene neue Einkommensteuerbescheid vom 14.08.2006) angeführten neu hervorgekommenen Tatsachen und/oder Beweismittel". Im besagten Einkommensteuerbescheid vom 14.08.2006 wurden aber keine konkreten Umstände angeführt, die aus Sicht des Finanzamtes neu hervorgekommen wären und somit einen tauglichen Wiederaufnahmegrund…
…erließ neue Sachbescheide, in welchen es den geltend gemachten "Werbungskosten" iHv. ATS 40.000,-- bzw. ATS 120.000,-- jeweils die steuerliche Abzugsfähigkeit versagte. Begründend wurde darin unter Hinweis auf das Hervorkommen neuer, bislang unberücksichtigt gebliebener Tatsachen bzw. Beweismittel ausgeführt, dass zum "übermittelten Bedenkenvorhalt keine stichhaltige…
…Insbesondere seien keine neuen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen, die im Verfahren - vom Finanzamt - nicht geltend gemacht hätten werden können. Die Bescheide seien auch nicht von - nachträglich anders entschiedenen - Vorfragen abhängig. Sie seien auch nicht durch Fälschungen oder gerichtlich strafbare Taten herbeigeführt oder sonst wie…
…in der Berufungsschrift für 2003 keine Verjährung vor. Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel Gemäß § 303 Abs. 4 BAO sei eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter anderem auch in allen jenen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen würden…
…dem Gebot der Zweckmäßigkeit d. Vorrang vor jenem der Billigkeit einzuräumen. Das Hervorkommen neuer Tatsachen bestand darin, dass sich auf Grund des Vorhalteverfahrens vom 23.10.2002 herausgestellt hat, dass keine geeigneten Unterlagen vorgelegt werden können, aus denen die formellen und materiellen Voraussetzung zur steuerfreien…
…in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Eine Wiederaufnahme eines mit Bescheid abgeschlossenen Verfahrens…
…für ausreichend und weitere Tatsachenfeststellungen für unmaßgebend oder bedeutungslos hält. Diesfalls kann das spätere Hervorkommen neuer entscheidungsbedeutsamer Tatsachen oder Beweismittel in Bezug auf diesen Sachverhalt einen Wiederaufnahmsgrund bilden, und zwar dann, wenn bisher unbekannt gebliebene Sachverhalte überhaupt oder in ihrem vollen Ausmaß erst später bewusst…
…Kenntnis von der Errichtung des Reihenhauses, des damit in Zusammenhang bestehenden Vertragsgeflechtes und der fehlenden Bauherreneigenschaft der Berufungswerber. Dabei handelt es sich zweifelsohne um das neue Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel, wie es die o.a. gesetzliche Bestimmung erfordert, da erst dadurch die Möglichkeit geschaffen…