…wiedergegeben. Nach Ansicht des Prüfers handelt es sich hinsichtlich 2003 dabei vor allem um die bei der Veranlagung vorgelegten Einnahmenaufzeichnungen, die nach den Aussagen von Fr. A nachgeschrieben waren. Hinsichtlich 2004 - 2007 wurde im Zuge der Betriebsprüfung festgestellt, dass keine Aufzeichnungen über die Ermittlung der…
…sowie gegen den Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuer für den Zeitraum Februar bis Dezember 2007 wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe I) Verfahren vor dem Finanzamt (FA) 1. Erhebungen des FA im Innendienst Der Berufungswerber (Bw) betrieb im Berufungszeitraum eine…
…unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG 1988) des Zeichenbüros des Berufungswerbers (kurz Bw.) wurde für den Zeitraum 2005 bis 2006 einer Betriebsprüfung unterzogen. Im Zuge der Außenprüfung wurden im Jahr 2006 die Betriebsausgaben für Fremdleistungen…
…Inhaltserfordernis des § 93 Abs 3 lit a BAO und vermag deshalb keine Wirkung zu entfalten. Mit der Anführung eines konkreten Wiederaufnahmetatbestandes und dem Verweis auf eine Textziffer im Prüfungsbericht im Bescheid hat die den Wiederaufnahmebescheid erlassende Behörde zugleich den Rahmen für die "Sache" festgelegt, über…
…oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen. Nachzahlungen von Pensionen, über deren Bezug bescheidmäßig abgesprochen wird, sowie Nachzahlungen im Insolvenzverfahren gelten in dem Kalenderjahr als zugeflossen, für das der Anspruch besteht. Gemäß…
…Gestaltung des Außenverhältnisses zwischen der Bw. und dem Kunden zu gelangen. A) Website: Die in Konkurs befindliche Bw. betrieb im berufungsgegenständlichen Zeitraum ein Begleitservice, wobei das Anbieten der Begleitpersonen (Escorts) über Websites (und Zeitungsinserate) erfolgte. Von der Bw. wurde der Umstand gerügt, dass im BP…
…im Nahebereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Unstrittig ist, dass die Voraussetzungen für den Pauschbetrag nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 i. V. m. § 2 Abs. 3 der hierzu ergangenen Verordnung für den Zeitraum September bis Dezember 2009 vorliegen, wenn in der Nähe des…
…im Nahebereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Unstrittig ist, dass die Voraussetzungen für den Pauschbetrag nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 i. V. m. § 2 Abs. 3 der hierzu ergangenen Verordnung für den Zeitraum September bis Dezember 2009 vorliegen, wenn in der Nähe des…
…Finanzsenat hat über die Berufungen der A., x, vertreten durch Hermann Gugler Steuerberatungs GesmbH, 1030 Wien, Hegergasse 7, vom 12. Dezember 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 28. August 2008 betreffend Forschungsprämie gemäß § 108c EStG 1988 für den Zeitraum 2003…
…des Beschuldigten wird Folge gegeben und die im Übrigen unverändert bleibende Entscheidung (des Einzelbeamten) des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr in ihrem Ausspruch über Strafe und Kosten dahingehend abgeändert, dass die gemäß §§ 33 Abs. 5 iVm 21 Abs. 1 und 2 FinStrG über K zu verhängende…
…entsprechen vermag, kann den Ausführungen in den KESt-Richtlinien 1993 kein Anspruch auf deren ausschließliche Anwendung unterstellt werden, wenn daraus, wie dies für den Berufungsfall hervorgeht, absolut realitätsfremde Ergebnisse resultieren. Daran vermag auch der Hinweis der Berufungswerberin_A auf Quantschnigg/Schuch im Einkommensteuer-Handbuch, EStG…
… Bescheid mit dem Ausspruch, dass der Antrag vom 6. November 2008 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 1 lit c BAO abgewiesen werde, weil keine Bindung an Entscheidungen der Gerichte über privatrechtliche Fragen bestehe, wenn das Gericht bei Ermittlung des Sachverhaltes nicht von Amts…
…erkannt: Der Berufung des Amtsbeauftragten wird Folge gegeben und die im Übrigen unverändert bleibende Entscheidung des Erstsenates in ihrem Ausspruch über Strafe dahingehend abgeändert, dass die gemäß §§ 33 Abs.5, 49 Abs.2 FinStrG iVm § 21 Abs.1 und 2 FinStrG zu verhängende Geldstrafe auf…
…dass der Bw. laut Anklageschrift im gerichtlichen Finanzstrafverfahren, laut Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen und laut dem anschließend erlassenen Bescheid über die Einleitung des verwaltungsbehördlichen Strafverfahrens nur die Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen bzw. die Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer angelastet worden sei…
…Solange das nicht abgeschlossen ist, gebe es natürlich auch kein Geld. Die A-GmbH hatte daher phasenweise extrem hohe Außenstände, aber immer einen guten Cashflow. Die ausländischen Kunden haben im damaligen Zeitraum 70 bis 80% des Umsatzes betroffen, nunmehr seien es noch immer 60%. Nunmehr…
…die Voraussetzungen des 3. AbgÄG 1987 für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung vorliegen. Eine Bildung von Rücklagen in den Vorjahren berechtige das Kleinwasserkraftwerk ohne Vorliegen der in Z 3 geforderten Voraussetzungen nicht, die begünstigten Steuersätze in Anspruch zu nehmen. Über die gegen die Bescheide im fortgesetzten…
…an den Großvater des Kindes ausbezahlt. Dem im gegenständlichen Berufungsverfahren eingebrachten Vorlageantrag vom 3. Jänner 2007 legte die Bw. zwar einen Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe bei, dieser bezieht sich jedoch nicht auf vergangene Zeiträume. Der Bw. kann für das Streitjahr daher kein Alleinerhalterabsetzbetrag zuerkannt…
…welches mir mitteilte, dass mein Anspruch auf die FB überprüft werde; ich wurde aufgefordert, mehrere Fragen zu beantworten. Besagtes Schreiben teilte mir explizit mit, dass es sich um eine Prüfung des Anspruchs für vergangene Zeiträume handelte. Noch weniger wurde mir mitgeteilt, dass offensichtlich der Vater…
…Notwendigkeit des Vorliegens einer 7-jährigen Mindestdauer des zwischen Pensionszusage und Abfindung liegenden Zeitraumes zu entnehmen. Aber auch die Lohnsteuerrichtlinien 1999 stellten keine tragfähige Grundlage für diese Nachforderung dar, da diese - wie den einleitenden Ausführungen zu entnehmen sei - für - wie im gegenständlichen Fall - vergangene Lohnzahlungszeiträume…
…der zeitlichen Darstellung im Bescheid über die Einleitung des Finanzstrafverfahrens geschehen ist, als auf Grundlage des entsprechenden Lohnsteuerberichtes, der für die Monate Jänner 1997 bis Dezember 1999 erstattet wurde, offensichtlich die Angabe der Jahreszahl 1997 bei Jänner unterlassen worden ist. Es bestehen daher keine Bedenken…