… die Abgabenbehörde bemerkte, dass die Unterschriften auf der Rechnung und anlässlich der Scheckeinlösung nicht ident waren. Anlässlich einer IWD-Anfrage durch die Abgabenbehörde wurde festgestellt, dass die Firma B weder in Großbritannien noch Spanien existent ist. Der Steuerberater der nunmehrigen Bw. hatte anlässlich der Betriebsprüfung…
…darauf, dass an den auf den Rechnungen angegebenen Firmenadressen der jeweilige Rechnungsaussteller unbekannt gewesen sei. Diese Nichtanerkennung beruht auf den oben im Einzelnen wiedergegebenen Feststellungen. Die Bw. ist diesen Feststellungen nicht konkret entgegen getreten und hat sich mit allgemeinen Ausführungen zur Durchführung der Arbeiten bzw…
…von den inländischen Fremdleistern gelegten Rechnungen entsprechen nicht den Bestimmungen des § 11 Abs 1 Z 2 u 3 UStG, da das jeweilige als Rechnungsleger angeführte Unternehmen an der auf der Rechnung angeführten Sitzadresse zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung nicht existent war bzw die in den entsprechenden…
…Vorsteuern den jeweiligen Tag der Zahlungsfrist als maßgeblichen Zeitpunkt für den Nachweis der Liquidität anzusehen. Weiters ist in diesem Zusammenhang festzustellen, dass die haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten nicht ausschließlich Umsatzsteuernachforderungen wegen mangelhafter Rechnungen beinhalten, sondern vielmehr auch nicht erklärte vereinnahmte Anzahlungen, Zahlungen an die nicht existente A…
…nicht tätig seien und nur der Verschleierung der Pflicht zur Entrichtung von Lohnabgaben im Inland dienten. (2) Diese Scheinfirmen seien alle zumindest mittelbar dem KPP zuzurechnen. Sie seien zwar rechtlich existent, dh. in den jeweiligen Firmenbüchern und Handelsregistern im Ausland eingetragen und verfügten selbstverständlich auch…
…der Lieferung, Entgelt und Steuerbetrag. (1) Die Angabe des liefernden oder leistenden Unternehmers dient der Sicherstellung der Besteuerung. Scheint in der Rechnung eine Firma auf, die unter der angegebenen Anschrift gar nicht existiert, fehlt es an der Angabe des leistenden Unternehmers. Dasselbe gilt, wenn die…
…Betreffend die Bezeichnung " Alles Zustellung von: ... bis ..." gilt das oben Gesagte. Eine Firma WJ Kleintransporte KEG war bzw. ist nicht existent. Existent war eine J Transport KEG, bei welcher WJ unbeschränkt haftender Gesellschafter war; betreffend diese Firma war es jedoch bereits im Juni 2004 zur…
…des Bp-Berichtes angeführten Rechnungsaussteller sind nicht die Empfänger der abgesetzten Beträge. b) Die lt. Tz. 16 strittigen Rechnungen erfüllen nicht die von § 11 UStG 1994 geforderten Rechnungsmerkmale: | Fa. | Re-Datum | Re-Nr. | Re-Aussteller an angegebener Adresse nicht existent | …
…dass sie nicht existent war. Das bedeutet, dass die Ausführungen der Bw keine Aussagen zur Rechungsausstellerin, sondern nur zu Firmen mit ähnlichem Namen treffen. Das Vorbringen geht daher an der eigentlichen Fragestellung vorbei und vermag die Zweifel am Rechnungsaussteller nicht zu beseitigen und den Empfänger…
…sei ausschließlich wegen der Mängel der Rechnung versagt worden. Die Berufung beschränke sich zum größten Teil auf angebliche formelle Mängel, welche nach Ansicht des Betriebsprüfers nicht existent seien. Die ungewöhnliche Aufteilung des Gesamtkaufpreises sei weiterhin ungeklärt. 3.2.3.1. Die im Vertrag angeführten Fahrnisse…
…Adresse und des jeweiligen Betrages nachzuweisen. Die Bw. habe hiezu Kopien von Lichtbildausweisen und Sachverhaltsdarstellungen vorgelegt, die bestenfalls die Existenz dieser Personen bestätigen, aber keine Anschrift aufweisen. Die Bw. habe der Aufforderung zur Empfängerbenennung insoferne nicht entsprochen, als wieder nur jene Rechnungsaussteller genannt worden seien…
…über "Käufe und Mieten" vorlegen und auch in diesem Fall konnte die Existenz einer Frau Z10 nicht glaubhaft gemacht bzw. überprüft werden, da abgesehen von anderen Rechnungsmängeln insbesondere die auf der strittigen Rechnung angeführte Adresse der Rechnungsausstellerin nicht existiert. B3/54 Firma Z11 : Zum 1…
…waren daher nicht anzuerkennen. Den Ausführungen des steuerlichen Vertreters, dass die Rechnungen von den drei Firmen ordnungsgemäß mit aufrechter UID-Nummer ausgestellt worden seien und daher sämtliche Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Rechnung gem. § 11 UStG erfüllt waren, wird entgegengehalten, dass die oa. Rechnungsaussteller die auf…
…110) erübrige es sich, einen Konnex der Aufträge mit den an der Rechnungsadresse nichtexistenten Subsubfirma ["detaillierte und sehr genaue Ausführungen zur MM-GmbH (MM-GmbH) auf Seite 107 der Kopien aus dem Arbeitsbogen"] mit den Aufträgen zwischen der HV-GmbH und der Bw. herzustellen. 8…
…nicht entleert worden sei, kein Hinweis sein könne, dass diese Firma nicht existent sei und somit keine Rechnungsberichtigung mehr vorgenommen werden könne. Eine allgemeine Aufsichtsmaßnahme als einfaches Auskunftsverlangen folgend § 143 BAO an den steuerlichen Vertreter über Wohnsitz der Gesellschafter bzw. Geschäftsführer sei unverständlicherweise dazu nicht…
…Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist die Vorsteuerabzugsberechtigung aus einer Rechnung, auf der als leistender Unternehmer eine Firma aufscheint, die an der angegebenen Adresse nicht existiert, zu versagen. Die Angabe einer falschen Anschrift des leistenden Unternehmers schließt für sich allein schon die Berechtigung zum Vorsteuerabzug…
…soll. Seitens der M gab der dortige Handlungsbevollmächtigte an, dass auch seine Subfirma eigenverantwortlich gearbeitet haben soll, obwohl diese Subfirma weder Dienstnehmer beschäftigt hatte, noch auffindbar ist (Firmensitz ist nicht existent, GF seit 1992 unbekannten Aufenthaltes). Die Bp unterstellt daher, dass die ER v. 7…
…es in der Realität nicht geben. Die Einkommensteuerbelastung nach der Prüfung sei höher als der tatsächliche Gewinn. Der Prüfer gab zu dieser Berufung eine Stellungnahme ab, in welcher er ausführte, die Betriebsprüfung bestreite nicht, dass die fremdleistenden Firmen existent gewesen seien, lediglich an der jeweiligen…
…mit einer Eisentür und einem Zugang zur Gasse, draußen wie ein Geschäft. Seit der Betriebsprüfung habe Suat A Kenntnis von der zweiten Adresse. Auf die Frage des Referenten nach dem Namen Dragana J antwortete Suat A, sich wirklich an nichts erinnern zu können. Im Anschluss…
…erbracht worden sei und somit nicht in den Wirkungsbereich der GesmbH falle (keine Rechnungsausstellung im Zuge der Liquidation).Deshalb sei der Rechnungsaussteller nicht als leistender Unternehmer zu betrachten. Eine Firma S sei lt. Auskunft der zuständigen Hausverwaltung an der angegebenen Adresse niemals existent gewesen.  …