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UFSK RV/0010-K/09Frage der Zuerkennung des Pendlerpauschales (innerstädtischer Verkehr), Studium als Umschulungsmaßnahme (Studium Kulturwissenschaften und neu aufgenommene Tätigkeit als Assistent des Produktmanagers)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.08.2011

…Berufstätigkeit. 2. Pendlerpauschale In Ihrem Vorlageantrag führen Sie aus, dass Sie in den Jahren 2005 und 2006 zwischen Ihrem Wohnort und Ihrem Dienstort eine Wegzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln von 1 Stunde und 31 Minuten zurückzulegen hatten. Legen Sie hierzu entsprechende Beweismittel (z.B. Fahrpläne des…

UFSG RV/0370-G/05Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine "Verordnungsgemeinde")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2007

…der Steirischen Verkehrsverbund GmbH (BusBahnBim - Auskunft, A nach B und retour, zeigen, dass die Fahrtzeiten der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel zum Studienort B unter Anwendung der Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 jedenfalls weniger als eine Stunde betragen. Die Fahrzeit innerstädtischer Verkehrsmittel ist nicht…

UFSG RV/0392-G/05Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine Verordnungsgemeinde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2007

…retour und von Y nach Graz) zeigen, dass die Fahrzeiten der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel zum Studienort Graz unter Anwendung der Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 jedenfalls weniger als eine Stunde betragen. Die Fahrzeit innerstädtischer Verkehrsmittel ist nicht einzubeziehen, da die Grundsätze des …

UFSG RV/0113-G/04auswärtige Berufsausbildung im Einzugsbereich des Wohnortes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2007

…die Fahrpläne der Steirischen Verkehrsverbund GmbH zeigen, dass die Fahrzeiten der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel sowohl zum als auch vom Studienort Graz unter Anwendung der Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 jedenfalls weniger als eine Stunde betragen. Die Fahrzeit innerstädtischer Verkehrsmittel ist entgegen der…

UFSK RV/0305-K/05Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordungsgemeinde")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2006

… 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 im Jahre 2004 jedenfalls weniger als eine Stunde, im Konkreten bewegten sich diese zwischen 22 und 42 Minuten. In die Betrachtung nicht einzubeziehen ist die Fahrzeit innerstädtischer Verkehrsmittel, da die Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 anzuwenden…

UFSG RV/0592-G/07Auswärtige Berufsausbildung ("Verordnungsgemeinde")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2007

…EStG 1988, § 34 Anm.71). Im vorliegenden Fall ist das schnellste öffentliche Verkehrsmittel der Bus, der -wie aus den Fahrplänen des Steirischen Verkehrsverbundes ersichtlich ist- für die Strecke Graz-Weiz 54 Minuten benötigt. Die Fahrzeit innerstädtischer Verkehrsmittel ist, wie bereits oben ausgeführt, nicht einzubeziehen. Somit…

UFSW RV/2023-W/06Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine "Verordnungsgemeinde") im Jahr 2004
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2009

…und nicht Wien durchfahren), grundsätzlich der jeweilige Endpunkt der Verbindung in Wien. Daher ist etwa auf der Südbahnstrecke nicht Wien Meidling maßgebend, auch wenn häufig bereits dort in innerstädtische Verkehrsmittel umgestiegen wird, sondern Wien Südbahnhof als Kopfbahnhof. Dies andererseits auch dann, wenn einzelne Regionalzüge über…

UFSW RV/3468-W/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt - Wien) in den Jahren 2006 und 2007
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2009Teil 2/2

…unter Berücksichtigung des "innerstädtischen Transfers" eine längere Wegzeit als eine Stunde ergäbe. 8. Tatsächliche Kosten Siehe im Folgenden. Da nach den getroffenen Sachverhaltsfeststellungen für die Hinfahrt am Morgen von der Wohnsitzgemeinde zur Ausbildungsgemeinde - ermittelt nach den Grundsätzen des Studienförderungsgesetzes 1992 - öffentliche Verkehrsmittel mit einer Fahr…

UFSG RV/0422-G/08Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Verordnungsgemeinde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2009

…Fahrzeit des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels sowohl zum als auch vom Studienort Graz jedenfalls weniger als eine Stunde bzw sogar weniger als 50 Minuten beträgt. Entgegen der Auffassung des Bw. sind dabei ein Fußweg in der Heimatgemeinde, sowie die Fahrtzeit innerstädtischer Verkehrsmittel bei der Berechnung der…

UFSL RV/1093-L/07Pendlerpauschale einer Vertragsbediensteten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2007

…optimale Kombination von Massenbeförderungsmittel und Individualverkehrsmittel. Im Fall der Bw wäre die die Fahrt mit dem eigenen PKW bis Mo und dann der Umstieg in das öffentliche Verkehrsmittel Bus bis S und danach eventuell die Benützung innerstädtischer Verkehrsmittel oder Fußwege. Da die reine Fahrzeit des…

UFSG RV/0203-G/04Auswärtige Berufsausbildung im Einzugsbereich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.06.2007

…Verkehrsverbund GmbH und zeigen, dass die Fahrzeiten der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel sowohl zum als auch vom Studienort Graz unter Anwendung der Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 jedenfalls weniger als eine Stunde betragen (die schnellste Verbindung dauert 42 Minuten). Die Fahrzeit innerstädtischer Verkehrsmittel…

UFSG RV/0207-G/04Auswärtige Berufsausbildung im Einzugsbereich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2007

…Steirischen Verkehrsverbund GmbH zeigen, dass die Fahrzeiten der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel sowohl zum als auch vom Studienort Graz unter Anwendung der Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 jedenfalls weniger als eine Stunde betragen (47 Minuten bis 59 Minuten). Die Fahrzeit innerstädtischer Verkehrsmittel ist…

UFSG RV/0350-G/04Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordnungsgemeinde")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2005

…dass die Fahrzeiten der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel sowohl zum als auch vom Studienort Graz unter Anwendung der Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 jedenfalls weniger als eine Stunde, sogar weniger als 50 Minuten, betragen. Die Fahrzeit innerstädtischer Verkehrsmittel ist entgegen der Auffassung der…

UFSG RV/0115-G/04Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordnungsgemeinde")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2005

…Fahrpläne der Steirischen Verkehrsverbund GmbH (Bus 220) zeigt, dass die Fahrzeit der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel sowohl zum als auch vom Studienort Graz unter Anwendung der Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 jedenfalls weniger als eine Stunde beträgt. Die Fahrzeit innerstädtischer Verkehrsmittel ist entgegen…

UFSW RV/0920-W/11Unzumutbarkeit einer Gesamtwegzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln von über 2 Stunden in eine Richtung bei einem 60 km übersteigenden Arbeitsweg
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2011Teil 1/2

…00 bzw. 18.30. Der Privat-PKW wurde mit Dezember 2008 verkauft, seit November 2008 nutzen Sie ein Firmenauto auch privat, ein Sachbezug als Lohnbestandsteil wird verrechnet. Verspätungen des öffentlichen Verkehrsangebots, wie innerstädtischer Autobus, Schnellbahn, vor allem die Heimfahrten betreffend führten zu Verspätungen, die ein…

UFSL RV/0268-I/11Großes Pendlerpauschale ab 20 oder ab 40 Kilometer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2011

…Autofahrten sind mit dieser Erkrankung sehr schmerzhaft); innerstädtische Stauzonen und den täglichen Berufsverkehr möglichst vermeide (die Steuerpflichtige müsse pünktlich morgens um 8.00 Uhr für wartende Kunden zur Verfügung stehen, ihre berufliche Verantwortung als ...helferin erlaube keine verkehrsbedingten Verspätungen); eine möglichst einfache und sichere Fahrtstrecke…

UFSS RV/0893-S/02Auswärtige Berufsausbildung (innerstädtische Verkehrsmittel)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2003

…Danach betrug die Fahrzeit gesamt (mit zweimaligem Umsteigen in Salzburg) 1:06 Stunden. Diesem Schreiben legte der BW Fahrpläne der öffentlichen Verkehrsmittel für das Jahr 2001 bei, die sich jedoch nicht mehr im Akt befinden. Das FA berücksichtigte für seine Berechnung nur die Fahrtzeit von…

UFSW RV/0615-W/03Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Verordnungsgemeinde) Streitjahre 2001 bis 2003
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2005

…bei einer "Verordnungsgemeinde" der Nachweis einer längeren Fahrzeit geführt wird. Wie bereits dargelegt, ist für die Berechnung der Fahrzeit zwischen Wohn- und Studienort der Umstand, dass im Ausbildungsort mit innerstädtischen Verkehrsmitteln weitere Strecken zurückgelegt werden müssen, nach der geänderten Verordnung irrelevant ist (siehe Lohnsteuerprotokoll 2002…

UFSW RV/3489-W/08Schaden aus einem Verkehrsunfall auf der Fahrt Arbeitsstätte Wohnung als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid09.01.2009

…Massenbeförderungsmittels anzunehmen. Dabei ist auf die Verhältnisse des jweiligen Tages abzustellen. Die Dienstzeit am Unfalltag war von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Aus dem für den maßgeblichen Zeitraum gültigen Fahrplan der ÖBB in Verbindung mit den innerstädtischen Verkehrsmittel wie Citybus, S-Bahn, Straßenbahn…

UFSL RV/0563-L/09Großes Pendlerpauschale - Gesamzeit im kombinierten Verkehr unter 2,5 Stunden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2013

…den Verfahrensparteien unbestrittene Fahrt vom damaligen Wohnsitz der Bw zum Bahnhof Attnang-Puchheim und die Weiterfahrt mit dem Zug nach Linz und das innerstädtische Verkehrsmittel vom Linzer Hauptbahnhof zur Arbeitsstätte an. Die von der Berufungsbehörde durch die Fahrpläne für den Berufungszeitraum nachgewiesene Fahrzeit des Zuges…