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UFSK RV/0010-K/09Frage der Zuerkennung des Pendlerpauschales (innerstädtischer Verkehr), Studium als Umschulungsmaßnahme (Studium Kulturwissenschaften und neu aufgenommene Tätigkeit als Assistent des Produktmanagers)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.08.2011

…Berufstätigkeit. 2. Pendlerpauschale In Ihrem Vorlageantrag führen Sie aus, dass Sie in den Jahren 2005 und 2006 zwischen Ihrem Wohnort und Ihrem Dienstort eine Wegzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln von 1 Stunde und 31 Minuten zurückzulegen hatten. Legen Sie hierzu entsprechende Beweismittel (z.B. Fahrpläne des…

UFSG RV/0370-G/05Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine "Verordnungsgemeinde")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2007

…der Steirischen Verkehrsverbund GmbH (BusBahnBim - Auskunft, A nach B und retour, zeigen, dass die Fahrtzeiten der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel zum Studienort B unter Anwendung der Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 jedenfalls weniger als eine Stunde betragen. Die Fahrzeit innerstädtischer Verkehrsmittel ist nicht…

UFSG RV/0392-G/05Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine Verordnungsgemeinde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2007

…retour und von Y nach Graz) zeigen, dass die Fahrzeiten der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel zum Studienort Graz unter Anwendung der Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 jedenfalls weniger als eine Stunde betragen. Die Fahrzeit innerstädtischer Verkehrsmittel ist nicht einzubeziehen, da die Grundsätze des …

UFSG RV/0113-G/04auswärtige Berufsausbildung im Einzugsbereich des Wohnortes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2007

…die Fahrpläne der Steirischen Verkehrsverbund GmbH zeigen, dass die Fahrzeiten der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel sowohl zum als auch vom Studienort Graz unter Anwendung der Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 jedenfalls weniger als eine Stunde betragen. Die Fahrzeit innerstädtischer Verkehrsmittel ist entgegen der…

UFSK RV/0305-K/05Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordungsgemeinde")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2006

… 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 im Jahre 2004 jedenfalls weniger als eine Stunde, im Konkreten bewegten sich diese zwischen 22 und 42 Minuten. In die Betrachtung nicht einzubeziehen ist die Fahrzeit innerstädtischer Verkehrsmittel, da die Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 anzuwenden…

UFSG RV/0592-G/07Auswärtige Berufsausbildung ("Verordnungsgemeinde")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2007

…EStG 1988, § 34 Anm.71). Im vorliegenden Fall ist das schnellste öffentliche Verkehrsmittel der Bus, der -wie aus den Fahrplänen des Steirischen Verkehrsverbundes ersichtlich ist- für die Strecke Graz-Weiz 54 Minuten benötigt. Die Fahrzeit innerstädtischer Verkehrsmittel ist, wie bereits oben ausgeführt, nicht einzubeziehen. Somit…

UFSW RV/2023-W/06Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine "Verordnungsgemeinde") im Jahr 2004
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2009

…und nicht Wien durchfahren), grundsätzlich der jeweilige Endpunkt der Verbindung in Wien. Daher ist etwa auf der Südbahnstrecke nicht Wien Meidling maßgebend, auch wenn häufig bereits dort in innerstädtische Verkehrsmittel umgestiegen wird, sondern Wien Südbahnhof als Kopfbahnhof. Dies andererseits auch dann, wenn einzelne Regionalzüge über…

BFG RV/7501262/2015Fahrlässige Verkürzung der Parkometerabgabe - Höhe der Strafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.09.2015

…nach § 75 StGB gleichgestellt. Die Behauptung, dass das mir angelastete Verhalten dem 'innerstädtischen Verkehr' geschadet haben soll, ist total überzogen. Im 18. Wiener Gemeindebezirk herrscht allenfalls ein 'städtischer', aber kein 'innerstädtischer Verkehr'. Mit der Behauptung, der Unrechtsgehalt der verfahrensgegenständlichen Verwaltungsübertretung sei 'nicht gerade gering', versucht…

UFSW RV/3468-W/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt - Wien) in den Jahren 2006 und 2007
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2009Teil 2/2

…unter Berücksichtigung des "innerstädtischen Transfers" eine längere Wegzeit als eine Stunde ergäbe. 8. Tatsächliche Kosten Siehe im Folgenden. Da nach den getroffenen Sachverhaltsfeststellungen für die Hinfahrt am Morgen von der Wohnsitzgemeinde zur Ausbildungsgemeinde - ermittelt nach den Grundsätzen des Studienförderungsgesetzes 1992 - öffentliche Verkehrsmittel mit einer Fahr…

UFSG RV/0422-G/08Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Verordnungsgemeinde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2009

…Fahrzeit des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels sowohl zum als auch vom Studienort Graz jedenfalls weniger als eine Stunde bzw sogar weniger als 50 Minuten beträgt. Entgegen der Auffassung des Bw. sind dabei ein Fußweg in der Heimatgemeinde, sowie die Fahrtzeit innerstädtischer Verkehrsmittel bei der Berechnung der…

UFSL RV/1093-L/07Pendlerpauschale einer Vertragsbediensteten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2007

…optimale Kombination von Massenbeförderungsmittel und Individualverkehrsmittel. Im Fall der Bw wäre die die Fahrt mit dem eigenen PKW bis Mo und dann der Umstieg in das öffentliche Verkehrsmittel Bus bis S und danach eventuell die Benützung innerstädtischer Verkehrsmittel oder Fußwege. Da die reine Fahrzeit des…

UFSG RV/0203-G/04Auswärtige Berufsausbildung im Einzugsbereich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.06.2007

…Verkehrsverbund GmbH und zeigen, dass die Fahrzeiten der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel sowohl zum als auch vom Studienort Graz unter Anwendung der Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 jedenfalls weniger als eine Stunde betragen (die schnellste Verbindung dauert 42 Minuten). Die Fahrzeit innerstädtischer Verkehrsmittel…

UFSG RV/0207-G/04Auswärtige Berufsausbildung im Einzugsbereich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2007

…Steirischen Verkehrsverbund GmbH zeigen, dass die Fahrzeiten der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel sowohl zum als auch vom Studienort Graz unter Anwendung der Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 jedenfalls weniger als eine Stunde betragen (47 Minuten bis 59 Minuten). Die Fahrzeit innerstädtischer Verkehrsmittel ist…

UFSG RV/0350-G/04Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordnungsgemeinde")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2005

…dass die Fahrzeiten der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel sowohl zum als auch vom Studienort Graz unter Anwendung der Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 jedenfalls weniger als eine Stunde, sogar weniger als 50 Minuten, betragen. Die Fahrzeit innerstädtischer Verkehrsmittel ist entgegen der Auffassung der…

UFSG RV/0115-G/04Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordnungsgemeinde")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2005

…Fahrpläne der Steirischen Verkehrsverbund GmbH (Bus 220) zeigt, dass die Fahrzeit der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel sowohl zum als auch vom Studienort Graz unter Anwendung der Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 jedenfalls weniger als eine Stunde beträgt. Die Fahrzeit innerstädtischer Verkehrsmittel ist entgegen…

BFG RV/2100543/2017Abgrenzung zwischen privat und beruflich veranlassten Aufwendungen (hier: Lehrerin mit den Unterrichtsfächern Deutsch und Informatik) und auswärtige Berufsausbildung eines Kindes als außergewöhnliche Belastung (hier: Berechnung der Fahrzeit zum Studienort)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.01.2018Teil 1/2

… 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 im Jahr 2014 jedenfalls weniger als eine Stunde, im Konkreten bewegten sich diese zwischen 42 und 48 Minuten. In die Betrachtung nicht einzubeziehen ist die Fahrzeit innerstädtischer Verkehrsmittel, da die Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 anzuwenden…

BFG RV/4100062/2012großes Pendlerpauschale im innerstädtischen Bereich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.05.2014

…In ihren Einkommensteuererklärungen begehrte sie die Berücksichtigung des großen Pendlerpauschales (für den innerstädtischen Bereich). Das Finanzamt berücksichtigte das begehrte "große" Pendlerpauschale nicht, da die Voraussetzungen für die Gewährung des großen Pendlerpauschales (Unzumutbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel im innerstädtischen Bereich) nicht gegeben seien. Die Bf erhob Beschwerde …

UFSW RV/0920-W/11Unzumutbarkeit einer Gesamtwegzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln von über 2 Stunden in eine Richtung bei einem 60 km übersteigenden Arbeitsweg
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2011Teil 1/2

…00 bzw. 18.30. Der Privat-PKW wurde mit Dezember 2008 verkauft, seit November 2008 nutzen Sie ein Firmenauto auch privat, ein Sachbezug als Lohnbestandsteil wird verrechnet. Verspätungen des öffentlichen Verkehrsangebots, wie innerstädtischer Autobus, Schnellbahn, vor allem die Heimfahrten betreffend führten zu Verspätungen, die ein…

BFG RV/7101942/2013Keine Bauherreneigenschaft, wenn Erwerber gegenüber Baubehörde nicht als Bauwerber auftritt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.05.2017

…den Richter R. in der Beschwerdesache der Bf., X., vertreten durch W.S., über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 01. Juli 2011, Erf.Nr. x/x, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…

UFSL RV/0268-I/11Großes Pendlerpauschale ab 20 oder ab 40 Kilometer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2011

…Autofahrten sind mit dieser Erkrankung sehr schmerzhaft); innerstädtische Stauzonen und den täglichen Berufsverkehr möglichst vermeide (die Steuerpflichtige müsse pünktlich morgens um 8.00 Uhr für wartende Kunden zur Verfügung stehen, ihre berufliche Verantwortung als ...helferin erlaube keine verkehrsbedingten Verspätungen); eine möglichst einfache und sichere Fahrtstrecke…