…Danach betrug die Fahrzeit gesamt (mit zweimaligem Umsteigen in Salzburg) 1:06 Stunden. Diesem Schreiben legte der BW Fahrpläne der öffentlichen Verkehrsmittel für das Jahr 2001 bei, die sich jedoch nicht mehr im Akt befinden. Das FA berücksichtigte für seine Berechnung nur die Fahrtzeit von…
…Wien-Südbahnhof). Dem Umstand, dass im Ausbildungsort noch weitere Strecken mit innerstädtischen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden müssen, komme nach der eindeutigen Gesetzeslage keine Bedeutung zu. Das Gesetz verlange nämlich die Messung der Fahrzeit zwischen Wohnort und Ausbildungsort und schließe damit die Berücksichtigung der Gesamtfahrzeit zwischen Wohnung…
…km Laut Schichtplan arbeitet der Bw. in drei Schichten, wobei er zu allen Schichten mit dem Zug anreisen könnte. Teilweise stehen in Kufstein auch innerstädtische Verkehrsmittel zur Verfügung bzw. ist die Arbeitsstätte bzw. der Bahnhof zu Fuß erreichbar. Lediglich bei der Spätschicht ist allenfalls eine…
…und nicht Wien durchfahren), der jeweilige Endpunkt der Verbindung in Wien. Daher ist etwa auf der Südbahnstrecke nicht Wien Meidling maßgebend, auch wenn häufig bereits dort in innerstädtische Verkehrsmittel umgestiegen wird, sondern Wien Südbahnhof als Kopfbahnhof. Dies andererseits auch dann, wenn einzelne Regionalzüge über Wien…
…die Bw. am HBF S nämlich erst um 8:50 Uhr angekommen, ein Dienstbeginn am rund 5 km vom HBF entfernten Arbeitsplatz in der K-Allee nach Benützung eines innerstädtischen Verkehrsmittels und einem Fußmarsch demnach frühestens um ca. 9:30 Uhr möglich gewesen. Angesichts dieses…
…Straßenbahn ab 16:19 (andere schnellere innerstädtische Varianten mit häufigerem Umsteigen), Westbahnhof Zug ab 16:44, St. Pölten Autobus ab 17:35, B Autobus ab 18:12, Fußweg nach Hause. Die Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel mit einer Fahrzeit von nicht mehr als zweieinhalb Stunden setzt somit…
…dann für den überwiegenden restlichen Teil der Strecke die Bundesbahn sowie in Wien innerstädtische Verkehrsmittel, ergibt sich im Schnitt eine Fahrzeit von rund 1 Stunde 45 Minuten. Hingegen ist die Verwendung ausschließlich öffentlicher Verkehrsmittel mit einer Wegzeit von nicht mehr als zweieinhalb Stunden nicht möglich…
…und nicht Wien durchfahren), grundsätzlich der jeweilige Endpunkt der Verbindung in Wien. Daher ist etwa auf der Südbahnstrecke nicht Wien Meidling maßgebend, auch wenn häufig bereits dort in innerstädtische Verkehrsmittel umgestiegen wird, sondern Wien Südbahnhof als Kopfbahnhof. Dies andererseits auch dann, wenn einzelne Regionalzüge über…
…Zugfahrplanzeit zwischen diesen beiden Gemeinden (zentralen bzw. üblichen Haltestellen) abzustellen sei und Wartezeiten vor bzw. nach Beendigung des Unterrichts sowie Fußwegzeiten, Wartezeiten auf innerstädtische Verkehrsmittel (sog. örtlicher Verkehrsverbindungen am Wohn- bzw. Studienort) nicht Bedacht zu nehmen sei. Aus diesen dargelegten Erwägungen sei das Berufungsbegehren auf…
…den Verfahrensparteien unbestrittene Fahrt vom damaligen Wohnsitz der Bw zum Bahnhof Attnang-Puchheim und die Weiterfahrt mit dem Zug nach Linz und das innerstädtische Verkehrsmittel vom Linzer Hauptbahnhof zur Arbeitsstätte an. Die von der Berufungsbehörde durch die Fahrpläne für den Berufungszeitraum nachgewiesene Fahrzeit des Zuges…
…km: 2 Stunden - ab 40 km: 2,5 Stunden. Die Wegstrecke von der Wohnung zur Arbeitsstätte der Berufungswerberin beträgt ca. 17 Kilometer (Abfrage www.de.map24.com). Auf dieser Wegstrecke verkehren innerstädtische Verkehrsmittel (Straßenbahn, Bus im Verkehrsverbund), welche auch zu den Arbeitszeiten der Berufungswerberin verkehren…
…und nicht Wien durchfahren), grundsätzlich der jeweilige Endpunkt der Verbindung in Wien. Daher ist etwa auf der Südbahnstrecke nicht Wien-Meidling maßgebend, auch wenn häufig bereits dort in innerstädtische Verkehrsmittel umgestiegen wird, sondern Wien Südbahnhof als Kopfbahnhof. Dies andererseits auch dann, wenn einzelne Regionalzüge über…
…wenn ein einziges öffentliches Verkehrsmittel mit einer Fahrzeit von weniger als einer Stunde verkehre. Hinsichtlich der Frage, welcher Bahnhof in Wien maßgebend sei, bestanden unterschiedliche Auffassungen: Die Vertreterin des Finanzamtes sah jenen Bahnhof als maßgebend an, von welchem erstmals brauchbare innerstädtische Verkehrsmittel zur Verfügung stehen…
…den "Gemeinden" S und L mit dem "günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel" entgegen den behördlichen Feststellungen mehr als je eine Stunden betragen hätte, weder geführt noch erbracht worden, und im Übrigen auch die Wegzeit für das innerstädtische Verkehrsmittel am Studienort (Fahrzeit der Straßenbahn für die Strecke Hauptbahnhof…
…über kein eigenes Kraftfahrzeug verfügt, scheint es nicht glaubwürdig, dass keinerlei Aufwendungen für die An- und Abreise zu diesen Veranstaltungen angefallen sind (Zug, innerstädtische Verkehrsmittel oä). Für 2004 und 2005 wurden Reisekosten in Höhe von € 266,-- bzw. € 188,-- ausgewiesen. Auch diese Zahlen scheinen…
…innerstädtischen Verkehrsmitteln in Wien (Studienort) und die Transferzeit am Wohnort, vom Wohnsitz zur Haltestelle bzw. zum Bahnhof, sowie die aus Sicherheitsgründen einzurechnende Wartezeit hinzuzurechnen. Unter Wartezeit ist jene Zeitreserve zu verstehen, die sich bei Verspätungen oder unregelmäßigen Fahrplänen - wie im Stadtverkehr in Wien - öffentlicher Verkehrsmittel…
…die Bw. am HBF S nämlich erst um 8:50 Uhr angekommen, ein Dienstbeginn am rund 5 km vom HBF entfernten Arbeitsplatz in der K-Allee nach Benützung eines innerstädtischen Verkehrsmittels und einem Fußmarsch demnach frühestens um ca. 9:30 Uhr möglich gewesen. Angesichts dieses…
…die Fahrzeiten der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel sowohl zum als auch vom Studienort Graz unter Anwendung der Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 jedenfalls weniger als eine Stunde betragen (die schnellste Verbindung dauert 42 Minuten). Die Fahrzeit innerstädtischer Verkehrsmittel ist entgegen der Auffassung des…
…werden, dass der Sohn insgesamt drei öffentliche Verkehrsmittel benützen müsse, um zu seiner Ausbildungsstätte zu gelangen. Dass eine innerstädtische Reisebewegung mit einem öffentlichen Verkehrsmittel von der Einstiegstelle (nahe der Wohnung) zur Erreichung einer Umsteigstelle des nächsten öffentlichen Verkehrsmittels im Wohnort nicht zu berücksichtigen wäre, stehe…
…weshalb ihr die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar sei. Als Arbeitsweg habe sie aufgrund ihrer Erkrankung einen Arbeitsweg mit ihrem PKW zu wählen, der die Zeit im Auto möglichst kurz halte (lange Autofahrten sind mit dieser Erkrankung sehr schmerzhaft); innerstädtische Stauzonen und den täglichen Berufsverkehr…