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UFSS RV/0893-S/02Auswärtige Berufsausbildung (innerstädtische Verkehrsmittel)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2003

…Danach betrug die Fahrzeit gesamt (mit zweimaligem Umsteigen in Salzburg) 1:06 Stunden. Diesem Schreiben legte der BW Fahrpläne der öffentlichen Verkehrsmittel für das Jahr 2001 bei, die sich jedoch nicht mehr im Akt befinden. Das FA berücksichtigte für seine Berechnung nur die Fahrtzeit von…

UFSW RV/0615-W/03Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Verordnungsgemeinde) Streitjahre 2001 bis 2003
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2005

…Wien-Südbahnhof). Dem Umstand, dass im Ausbildungsort noch weitere Strecken mit innerstädtischen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden müssen, komme nach der eindeutigen Gesetzeslage keine Bedeutung zu. Das Gesetz verlange nämlich die Messung der Fahrzeit zwischen Wohnort und Ausbildungsort und schließe damit die Berücksichtigung der Gesamtfahrzeit zwischen Wohnung…

UFSI RV/0106-I/06Kein großes Pendlerpauschale bei Wegstrecke unter 20 km und Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel, Streichung eines vom Arbeitgeber berücksichtigten Pendlerpauschales im Arbeitnehmerveranlagungsverfahren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.01.2007

…km Laut Schichtplan arbeitet der Bw. in drei Schichten, wobei er zu allen Schichten mit dem Zug anreisen könnte. Teilweise stehen in Kufstein auch innerstädtische Verkehrsmittel zur Verfügung bzw. ist die Arbeitsstätte bzw. der Bahnhof zu Fuß erreichbar. Lediglich bei der Spätschicht ist allenfalls eine…

UFSW RV/0307-W/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine "Verordnungsgemeinde")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.05.2009

…und nicht Wien durchfahren), der jeweilige Endpunkt der Verbindung in Wien. Daher ist etwa auf der Südbahnstrecke nicht Wien Meidling maßgebend, auch wenn häufig bereits dort in innerstädtische Verkehrsmittel umgestiegen wird, sondern Wien Südbahnhof als Kopfbahnhof. Dies andererseits auch dann, wenn einzelne Regionalzüge über Wien…

UFSL RV/2084-L/02Kleines oder großes Pendlerpauschale; Studiengebühren für ein ordentliches Universitätsstudium als Aus- bzw. Fortbildungsaufwand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2003Teil 1/2

…die Bw. am HBF S nämlich erst um 8:50 Uhr angekommen, ein Dienstbeginn am rund 5 km vom HBF entfernten Arbeitsplatz in der K-Allee nach Benützung eines innerstädtischen Verkehrsmittels und einem Fußmarsch demnach frühestens um ca. 9:30 Uhr möglich gewesen. Angesichts dieses…

UFSW RV/1060-W/10Aliquotes Pendlerpauschale bei Teilzeitbeschäftigung an einem Tag je Woche
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.06.2010Teil 1/3

…Straßenbahn ab 16:19 (andere schnellere innerstädtische Varianten mit häufigerem Umsteigen), Westbahnhof Zug ab 16:44, St. Pölten Autobus ab 17:35, B Autobus ab 18:12, Fußweg nach Hause. Die Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel mit einer Fahrzeit von nicht mehr als zweieinhalb Stunden setzt somit…

UFSW RV/1060-W/10Aliquotes Pendlerpauschale bei Teilzeitbeschäftigung an einem Tag je Woche
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.06.2010Teil 2/3

…dann für den überwiegenden restlichen Teil der Strecke die Bundesbahn sowie in Wien innerstädtische Verkehrsmittel, ergibt sich im Schnitt eine Fahrzeit von rund 1 Stunde 45 Minuten. Hingegen ist die Verwendung ausschließlich öffentlicher Verkehrsmittel mit einer Wegzeit von nicht mehr als zweieinhalb Stunden nicht möglich…

UFSW RV/2023-W/06Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine "Verordnungsgemeinde") im Jahr 2004
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2009

…und nicht Wien durchfahren), grundsätzlich der jeweilige Endpunkt der Verbindung in Wien. Daher ist etwa auf der Südbahnstrecke nicht Wien Meidling maßgebend, auch wenn häufig bereits dort in innerstädtische Verkehrsmittel umgestiegen wird, sondern Wien Südbahnhof als Kopfbahnhof. Dies andererseits auch dann, wenn einzelne Regionalzüge über…

UFSK RV/0124-K/10Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine Verordnungsgemeinde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.06.2012

…Zugfahrplanzeit zwischen diesen beiden Gemeinden (zentralen bzw. üblichen Haltestellen) abzustellen sei und Wartezeiten vor bzw. nach Beendigung des Unterrichts sowie Fußwegzeiten, Wartezeiten auf innerstädtische Verkehrsmittel (sog. örtlicher Verkehrsverbindungen am Wohn- bzw. Studienort) nicht Bedacht zu nehmen sei. Aus diesen dargelegten Erwägungen sei das Berufungsbegehren auf…

LStR 2002 Rz 2224.3.7 Überlassen von Jahreskarten bzw. Jahresnetzkarten für Privatfahrten
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…Rz 177). Eine derartige Kontrolle ist gegeben, wenn die Jahresnetzkarte nur für dienstliche Fahrten ausgefolgt und anschließend wieder nachweislich hinterlegt wird. Werden bei der Bereitstellung von Netzkarten für innerstädtische Verkehrsmittel, bei denen die Einzelfahrten immer den gleichen Preis ausmachen, zumindest 25 Dienstfahrten pro Kalendermonat im…

BFG RV/7104172/2018Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.02.2024

…Er benützte dafür die "Westbahn". Die (geschätzten) Kosten für die verwendete Jahresstreckenkarte plus innerstädtische Verkehrsmittel von € 1.200,00 sind daher anzuerkennen. Die monatlichen Mietkosten inklusive Betriebskosten betrugen, wie festgestellt € 761,06. Es resultieren daraus somit Kosten für doppelte Haushaltsführung von € 9…

BFG RV/7103414/2014auswärtige Berufsausbildung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.10.2021

…des Fahrplanheftes der ÖBB ist ersichtlich, dass die Fahrzeit von einem Bahnhof zum anderen - hier sind noch keine innerstädtischen Verkehrsmittel eingerechnet!- jeweils mehr als eine Stunde beträgt. Rechnet man auch innerstädtische Verkehrsmittel wie Bus und Straßenbahn sowie die Fußwege dazu, beträgt die tatsächliche Wegzeit knapp…

BFG RV/2101566/2014Tatsächliche Kosten bzw. Pendlerpauschale bei teilweise im Werkverkehr zurückgelegter Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eines ÖBB-Bediensteten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.06.2015

…Der Ansatz der tatsächlichen Aufwendungen des Beschwerdeführers für das innerstädtische Verkehrsmittel in F mit einem Jahresbetrag von Euro 375,- wäre daher schon aus diesem Grund nicht möglich. Der Beschwerdeführer wird für den weitaus überwiegenden Teil der Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vom Bahnhof D zum…

UFSL RV/0563-L/09Großes Pendlerpauschale - Gesamzeit im kombinierten Verkehr unter 2,5 Stunden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2013

…den Verfahrensparteien unbestrittene Fahrt vom damaligen Wohnsitz der Bw zum Bahnhof Attnang-Puchheim und die Weiterfahrt mit dem Zug nach Linz und das innerstädtische Verkehrsmittel vom Linzer Hauptbahnhof zur Arbeitsstätte an. Die von der Berufungsbehörde durch die Fahrpläne für den Berufungszeitraum nachgewiesene Fahrzeit des Zuges…

UFSL RV/0080-L/08Unfall auf Arbeitsweg - Werbungskosten trotz lediglich kleinem Pendlerpauschale
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2013

…km: 2 Stunden - ab 40 km: 2,5 Stunden. Die Wegstrecke von der Wohnung zur Arbeitsstätte der Berufungswerberin beträgt ca. 17 Kilometer (Abfrage www.de.map24.com). Auf dieser Wegstrecke verkehren innerstädtische Verkehrsmittel (Straßenbahn, Bus im Verkehrsverbund), welche auch zu den Arbeitszeiten der Berufungswerberin verkehren…

BFG RV/7101217/20231. verbilligte Fahrberechtigungen für Fahrten der Dienstnehmer in der Freizeit als entgeltliche Leistungen iSd § 1 Abs 1 Z 1 UStG 1994 2. unentgeltliche Fahrberechtigungen für Fahrten der Dienstnehmer in der Freizeit als Leistungen iSd § 3a Abs.1a Z2 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.07.2023Teil 1/2

…persönliche Vorteil, den der Arbeitnehmer dadurch habe, gegenüber dem Bedarf des Unternehmens als nebensächlich zurücktreten. Nach Rz 222c LStRL gelte für Zwecke des lohnsteuerlichen Sachbezuges Folgendes: werden bei der Bereitstellung von Netzkarten für innerstädtische Verkehrsmittel, bei denen die einzelfahrten immer den gleichen Preis ausmachen, zumindest…

BFG RV/7101963/20211. Eigenverbrauch aus Gratisfahrten für Lenker/Fahrer/Kontrolleure und Werkstättenpersonal des Verkehrsunternehmens 2. Grundsatz von Treu und Glauben 3. Vorsteuerabzug aus Betriebsführungsentgelten iZm verbilligten Mahlzeiten an Mitarbeiter 4. Haustierbeförderung als unselbständige Nebenleistung zur Personenbeförderung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.06.2022Teil 1/3

…persönliche Vorteil, den der Arbeitnehmer dadurch habe, gegenüber dem Bedarf des Unternehmens als nebensächlich zurücktreten. Nach Rz 222c LStRL gelte für Zwecke des lohnsteuerlichen Sachbezuges Folgendes: werden bei der Bereitstellung von Netzkarten für innerstädtische Verkehrsmittel, bei denen die einzelfahrten immer den gleichen Preis ausmachen, zumindest…

BFG RV/7100026/2013Auswärtige Berufsausbildung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.10.2021

…des Fahrplanheftes der ÖBB ist ersichtlich, dass die Fahrzeit von einem Bahnhof zum anderen - hier sind noch keine innerstädtischen Verkehrsmittel eingerechnet!- jeweils mehr als eine Stunde beträgt. Rechnet man auch innerstädtische Verkehrsmittel wie Bus und Straßenbahn sowie die Fußwege dazu, beträgt die tatsächliche Wegzeit knapp…

BFG RV/3100975/2016Pendlerpauschale - Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.08.2017

…in der A-Gasse müsste zudem noch eine Zeit von ca. 45 Minuten mit dem innerstädtischen Verkehrsmittel veranschlagt werden. An zwei bis drei Tagen im Monat sei der Arbeitsbeginn mit 09:24 Uhr anzusetzen, das Arbeitsende sei dann zwischen 20:05 Uhr und 21:00…

UFSW RV/2310-W/10Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt-Wien) im Jahr 2009
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2010

…und nicht Wien durchfahren), grundsätzlich der jeweilige Endpunkt der Verbindung in Wien. Daher ist etwa auf der Südbahnstrecke nicht Wien-Meidling maßgebend, auch wenn häufig bereits dort in innerstädtische Verkehrsmittel umgestiegen wird, sondern Wien Südbahnhof als Kopfbahnhof. Dies andererseits auch dann, wenn einzelne Regionalzüge über…