…habe, weswegen diese Posten als durchlaufende Posten anzusehen seien. Über die Berufung wurde erwogen: Folgender Sachverhalt wurde als erwiesen angenommen und der Entscheidung zu Grunde gelegt: a) Die Bw. entrichtete im eigenen Namen die Vergnügungssteuer für die in Betrieb gesetzten Spielautomaten an die MA4. Die…
…zur Haftung für die Abgaben der GmbH herangezogen wird (und eben nicht vorher), ist es auch nicht unerheblich, ob eine Berufung im eigenen Namen oder in jenem der GmbH erhoben wird. Die vom Bf. des weiteren angesprochene Befugnis der zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen…
…zu ändern, dass der Körperschaftsteuerbescheid 1997 neben dem Masseverwalter der im Konkurs befindlichen Gesellschaft, am 29. März 2000 auch dem Berufungswerber persönlich ausgehändigt wurde. Bei dieser Sachlage war der Berufungswerber zur Erhebung einer Berufung gegen den Körperschaftsteuerbescheid der Gesellschaft im eigenen Namen nicht legitimiert, weshalb…
… 246 Abs. 1 BAO die S.GmbH berechtigt. Der steuerliche Vertreter der GmbH konnte keinesfalls im eigenen Namen (Arg.: "bringe ich ... Berufung ein") eine Berufung gegen den Bescheid erheben, weil er zur Einbringung der Berufung nicht legitimiert war. Da der steuerliche Vertreter somit zur Erhebung…
… 246 Abs. 1 BAO die S.GmbH berechtigt. Der steuerliche Vertreter der GmbH konnte keinesfalls im eigenen Namen (Arg.: "bringe ich ... Berufung ein") eine Berufung gegen den Bescheid erheben, weil er zur Einbringung der Berufung nicht legitimiert war. Da der steuerliche Vertreter somit zur Erhebung…
… 246 Abs. 1 BAO die S.GmbH berechtigt. Der steuerliche Vertreter der GmbH konnte keinesfalls im eigenen Namen (Arg.: "bringe ich ... Berufung ein") eine Berufung gegen den Bescheid erheben, weil er zur Einbringung der Berufung nicht legitimiert war. Da der steuerliche Vertreter somit zur Erhebung…
…zur Haftung für die Abgaben der GmbH herangezogen wird (und eben nicht vorher), ist es auch nicht unerheblich, ob eine Berufung im eigenen Namen oder in jenem der GmbH erhoben wird. Die vom Bf. des weiteren angesprochene Befugnis der zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen…
…Haftung für die Abgaben der GmbH herangezogen wird (und eben nicht vorher), ist es auch nicht unerheblich, ob eine Berufung im eigenen Namen oder in jenem der GmbH erhoben wird. Die vom Bw. des weiteren angesprochene Befugnis der zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen, gemäß …
…der Weiterverrechnung der Honorare im eigenen Namen keine durchlaufenden Posten zu sehen waren und die von "J.G. " an den Bw. bezahlten und von diesem vereinnahmten Entgelte inklusive der weiterverrechneten Honorare zur Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer zählen. Das Finanzamt hat im angefochtenen Bescheid die Bemessungsgrundlage…
…Lindeverlag, § 19, Tz 13 mwN), doch übersieht er dabei, dass die von ihm im eigenen Namen gefertigte Erklärung in erfolgter Art und Weise nur von einem Gesamtrechtsnachfolger eingebracht werden kann. Der Einzelrechtsnachfolger, der eben nicht Erbe ist, kann nicht Bescheidadressat in einer behördlichen Erledigung sein…
…Begründend wurde ausgeführt, dass mit diesem Bauträgerwerkvertrag der Auftragnehmer X.BauträgerGmbH&CoKG das Recht der Bebauung des Grundstückes 1053/4 in EZ Zahl im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erworben habe. Als Entgelt wäre die fassadenfertige Errichtung der Reihenhäuser 6+7 (Fixpreis € 357…
…in die Lage versetzt wurde, das Grundstück EZ Zahl durch die Verbauung mit einer Reihenhausanlage "im eigenen Namen und auf eigene Rechnung" solcherart zur Verfolgung eigener wirtschaftlicher Ziele zu nutzen, wie dies im Allgemeinen nur dem Eigentümer eines Grundstückes möglich ist. Der gegenständliche Bauträgerwerkvertrag wurde…
…Grund der Verwaltungsarbeit der Bw. tatsächlich zustande kamen, macht diese Tätigkeit noch zu keiner Vermittlung im eigenen Namen. Der Bw schwebt die umsatzsteuerliche Anerkennung ihrer behaupteten Sub-Vermittlerfunktion vor, und zwar durch anteilige Zurechnung des Vermittlungsgeschäftes und der darauf entfallenden Provisionsquote, da es in wirtschaftlichen…
…nach Ansicht des FB-UST nicht in der Besorgung der Einräumung einer Gewinnchance durch die Lottogesellschaft, sondern in der entgeltlichen Zusage einer Beteiligung am - im eigenen Namen und unter Anwendung eigens entwickelter Tipp-Methoden - erspielten Spielgewinn des Initiators. Hinzu kommen weitere unselbstständige Nebenleistungen wie bspw…
…der Berufungswerberin auf die steuerliche Behandlung der Trafikanten und Rechtsanwälte kann die Rechtswidrigkeit der bekämpften Bescheide nicht belegen, ist bei deren angesprochenen Tätigkeiten doch offensichtlich, dass diese nach außen für jedermann erkennbar im Namen des jeweiligen Unternehmens (ua. Verkehrsbetriebe bzw. Öffentliche Körperschaft bei Fahrschein- bzw…
…noch bestätigt, dass keine Vollmacht vorlag. Ein Mängelbehebungsauftrag war an den Rechtsmittelwerber nicht zu richten, da er objektiv die Prozesshandlung im eigenen Namen vornahm und auch in der Eingabe auf das Bestehen einer Vollmacht kein Bezug genommen wurde. Da eindeutig keine Stellvertretung vorlag, bestand gar…
…auf Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz ist daher nicht von der A GmbH, sondern von L.H. im eigenen Namen gestellt worden. Aus den genannten Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm …
…im eigenen Namen und auf eigene Rechnung geführt, daher trage der Bw. auch das Unternehmerrisiko. In Anlehnung an die zu Gunsten der Verpächter im Jahr 2003 geltend gemachten Ausgaben seien Schuldzinsen in Höhe von 8.200 € und Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 7.000 €…
…das Schreiben vom 23. Oktober 2006) nicht getan. Aus dem vorliegenden Kontrollmaterial der Großbetriebsprüfung war jedenfalls "nur" ersichtlich, dass der Berufungswerber jeweils Teilbeträge in Höhe von 4.000,00 € im eigenen Namen vereinnahmt hat und war aber nicht ersichtlich, dass der Berufungswerber, wie behauptet…
…des Lizenzgebers nutzen. Aus dieser Tatsache kann aber nicht geschlossen werden, ob die Tätigkeit im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausgeübt wird, sondern bedarf dies einer gesonderten Beurteilung anhand der tatsächlichen Umstände des Tätigwerdens. Auch die höchstgerichtliche Judikatur geht davon aus, dass es sich…