…in der Absicht gehandelt hat, durch Nichtabgabe der Steuererklärungen die aus dem Schuldspruch des erstinstanzlichen Erkenntnisses hervorgehenden Umsatz- und Einkommensteuerbeträge der Jahre 2002 und 2003 endgültig zu verkürzen. Es ist daher zweifelsfrei von einem hohen Verschuldensgrad des Bw. auszugehen. Neben den erstinstanzlich bei der Strafbemessung…
…Kind in einem ausreichenden Ausmaß. Auch die mit 17 Tagen für den Fall der Uneinbringlichkeit bemessene Ersatzfreiheitsstrafe ist nach Ansicht des Berufungssenates, bei festgestelltem hohen Verschuldensgrad des Bw., unter Einbeziehung der festgestellten Milderungsgründe und des Erschwerungsgrundes des oftmaligen Tatentschlusses über einen Zeitraum von 23 Monaten…
…und von Automatenerlösen nicht offen gelegt, sondern verdeckt ausgeschüttet wurden. Es ist daher insoweit ein hoher Verschuldensgrad in Form eines auf endgültige Abgabenvermeidung gerichteten Vorsatzes der Bestrafung des Bw. zugrunde zu legen. Wie in der gegenständlichen Berufung zutreffend ausgeführt wird, hat der Spruchsenat bei Erfassung…
…einem hohen Verschuldensgrad waren jedoch seitens des Unabhängigen Finanzsenates zusätzlich zu den vom Spruchsenat bereits berücksichtigen Milderungsgründen der finanzstrafbehördlichen Unbescholtenheit und des Geständnisses des Bw. das mittlerweile bereits längere Zurückliegen der Taten bei zwischenzeitigem Wohlverhalten und eine geringfügig erfolgte Schadensgutmachung an Umsatzsteuer 1999 in Höhe…
…sei aufgrund seiner Vorverurteilung anzunehmen und von ihm auch nicht bestritten worden. Die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages sei ebenfalls unbestritten geblieben und ergebe sich aus den nachvollziehbaren Ermittlungen des Finanzamtes, die als qualifizierte Vorprüfung dem Verfahren zugrunde zu legen seien. Bei der Strafbemessung sah der…
…die Jahre 2003 und 2004 unwidersprochen in Rechtskraft erwachsen lassen. Es ist daher von einem hohen Verschuldensgrad zu Punkt a) des Schuldspruches des erstinstanzlichen Erkenntnisses auszugehen. Zu Recht bringt der Bw in der gegenständlichen Berufung vor, dass die eigenständige Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen im Rahmen einer…
…1.000,00 betragen würde, er weder persönliche Schulden noch Vermögen und auch keine Sorgepflichten habe. Unter Berücksichtigung dieser persönlichen Verhältnisse und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bw. bleibt nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates aufgrund des festgestellten hohen Verschuldensgrades des Bw. keine Raum für eine Milderung…
…sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Dieses Geständnis des Bw. wäre als weiterer Milderungsgrund zu berücksichtigen gewesen. Weiters lasse sich der vom Spruchsenat im Rahmen der Strafzumessung erwähnte "besonders hohe Verschuldensgrad" nicht nachvollziehen. Es dränge sich auf, dass hier in die Strafzumessung der Umstand…
…heraus gehandelt und sei seine Handlungsweise jedenfalls nicht auf eine endgültige Steuervermeidung gerichtet gewesen. Es sei daher kein hoher Verschuldensgrad bei der Strafbemessung zugrunde zu legen. Es werde daher der Antrag gestellt, der Berufung Folge zu geben und die verhängte Strafe im Sinne der Berufung…
…der Bw. in den Tatzeiträumen aus einer wirtschaftlichen Notsituation heraus gehandelt und seine Handlungsweise war nicht auf eine endgültige Steuervermeidung gerichtet. Es ist daher kein hoher Verschuldensgrad der Strafbemessung zu Grunde zu legen. Auch war die nunmehr eingeschränkte persönliche und wirtschaftliche Situation des Bw. (kein…
…sehr weitgehenden Vernachlässigung sämtlicher steuerlicher Verpflichtungen hinsichtlich Führung der Bücher und Aufzeichnungen und zeitgerechter Meldung und Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen ist dem Bw. ein hoher Verschuldensgrad anzulasten. Auch rechtfertigen seine beharrliche leugnende Verantwortung und der Umstand, dass keinerlei Bemühungen zur Schadensgutmachung durch den Bw. erfolgt sind…
…500,-- (angedroht und) festgesetzt wurde, erscheint er im Hinblick auf sein bisheriges Verhalten, den Verschuldensgrad (keine Hinderungsgründe betreffend Umsatzsteuer 2007; behauptete Hinderungsgründe betreffend Einkommensteuer 2007 unplausibel) und die Höhe der Steuernachforderungen 2007 nicht unsachlich beschwert. Somit war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 9. September 2009
…die Verhängung einer mit € 400,00 (und damit nur geringfügig höher als die (im § 23 Abs.4 FinStrG normierte) "Mindeststrafhöhe" von 10% der Höchststrafe) ausgemessenen Geldstrafe über den Bw einerseits als dem Unrechtsgehalt der Tat und dem Verschuldensgrad für angemessen und andererseits für ausreichend…
…von einem hohen Verschuldensgrad auszugehen ist. Zu Recht sah der Spruchsenat bei der Strafbemessung als mildernd die bisherige Unbescholtenheit des Bw. und dass es teilweise beim Versuch geblieben ist, als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Unberücksichtigt blieb dabei eine geringfügige Schadensgutmachung in Höhe von €…
…als grob schuldhaft einzustufen. Mit der Festsetzung von Zinsen in Höhe von 873,34 € bezogen auf den Abgabenbetrag von 43.667,12 € und im Hinblick auf die Säumigkeit von 27 Tagen ergebe sich eine Verzinsung im Ausmaß von gerundet 27 %. Es werde nicht…
…liegenden Selbstbemessungsabgaben in einem sehr weitgehenden Ausmaß verletzt hat, sodass bei der Gewichtung seines Verschuldens von einem (vom Spruchsenat nicht festgestellten) hohen Verschuldensgrad auszugehen ist. Zu Recht hat der Spruchsenat die Milderungsgründe der finanzstrafbehördlichen Unbescholtenheit des Bw., seiner geständigen Rechtfertigung und der erfolgten vollständigen Schadensgutmachung…
…vom 9. Dezember 2008 betreffend Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages von der Einkommensteuervorauszahlung für 10-12/2008 in Höhe von Euro 7.000,00 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist Rechtsanwalt und abgabenrechtlich ua. zur…
…Ersatzfreiheitsstrafe vorzugehen. Dabei war, wie bereits zur subjektiven Tatseite ausgeführt, von einem hohen Verschuldensgrad des Bw. auszugehen. Trotz einer einschlägigen Vorstrafe wegen Abgabenhinterziehung hat er sein auf gänzliche Steuervermeidung ausgerichtetes Verhalten im Tatzeitraum fortgesetzt und durch seine ständig leugnende Verantwortung auch keinerlei Schuldeinsicht gezeigt. Unter…
…ist. Ausgehend von einer völligen Vernachlässig sämtlicher Melde- und Entrichtungspflichten in Bezug auf die verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen und somit von einem hohen Verschuldensgrad ist der Spruchsenat zu Recht von den Milderungsgründen der geringfügigen Schadensgutmachung und der finanzstrafbehördlichen Unbescholtenheit des Bw. ausgegangen. Unter hoher Gewichtung der dargestellten…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, von keinem hohen Verschuldensgrad auszugehen. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd die erstinstanzlich geständige Rechtfertigung des Bw1, welche als Grundlage für die gegenständliche Entscheidung diente, seine finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, sein Handeln aus einer wirtschaftlichen Notlage heraus und die…