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UFSL FSRV/0051-L/08Strafberufung gegen Spruchsenatserkenntnis (Abgabenhinterziehung wegen unzulässigem Kabotageverkehr durch einen kroatischen LKW-Fahrer)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)01.07.2011

…die vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte höchstmögliche Geldstrafe € 36.868,76. Im vorliegenden Fall betrug in Ansehung der (im bisherigen Verfahren ohnehin nicht bestrittenen) Wertermittlung des Zollamtes Linz Wels der gemeine Wert des LKW der Marke Mercedes Typ Actros 1846 LS mit dem…

UFSL FSRV/0047-L/07Strafzumessungsgründe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)30.05.2007

…nach dem sich sonst die Geldstrafe richtet, zu bestrafen, wer.... eine Abgabenhehlerei nach § 37 Abs.1 begeht. Deshalb beträgt, ausgehend vom erwiesenen Verkürzungsbetrag (Eingangsabgaben als strafbestimmender Wertbetrag) von € 26.425,43, die vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte höchstmögliche Geldstrafe € 79.276,29…

UFSL FSRV/0049-L/09Strafberufung gegen Spruchsenatserkenntnis betreffend Hinterziehung von Biersteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.09.2010

…das Dreifache im Fall deren gewerbsmäßigen Begehung. Deshalb beträgt, ausgehend vom erwiesenen Verkürzungsbetrag (Biersteuer als strafbestimmender Wertbetrag) iHv € 19.519,64, die vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte höchstmögliche Geldstrafe € 58.858,92. Gem. § 23 Abs.1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung…

UFSK FSRV/0022-K/05Strafberufung eines mehrfach vorbestraften, Abgaben hinterziehenden Immobilienmaklers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.01.2006

… 33 Abs. 5 mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages geahndet. Deshalb beträgt, ausgehend vom erwiesenen Verkürzungsbetrag von insgesamt S 815.221,--, die vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte höchstmögliche Geldstrafe € 118.488,84. Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die…

UFSL FSRV/0059-L/03Strafberufung des Amtsbeauftragten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.12.2004

… 33 Abs.5 FinStrG mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages geahndet. Deshalb beträgt, ausgehend vom erwiesenen Verkürzungsbetrag von insgesamt 50.595,19 €, die vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte höchstmögliche Geldstrafe 101.190,38 €. Offensichtlich ist also dem Erstsenat bei seiner…

UFSL FSRV/0063-L/04Gewerbsmäßige Abgabenhehlerei und Monopolhehlerei mit geschmuggelten Filterzigaretten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.03.2009

…€ 26.871,81. Die Bemessungsgrundlage für das unter 2) des Spruchs der gegenständlichen Berufungsentscheidung beschriebenen Finanzvergehens errechnet sich nach dem inländischen Kleinverkaufspreis. Dieser beträgt für die festgestellte Zigarettenmenge € 11.037,52. Der Strafrahmen (= höchstmögliche Geldstrafe) beträgt somit auf Grund der Bestimmungen der §…

UFSL FSRV/0057-L/05Schuldhaft durch einen Transportunternehmer nicht entrichtete Selbstbemessungsabgaben im Rückfall; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)20.04.2006

…4.082,-- = € 78.110,64, die vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte höchstmögliche Geldstrafe € 65.680,81 X 2 = € 131.361,62 zuzüglich € 78.110,64 : 2 = € 39.055,32, insgesamt somit € 170.416,94. Gemäß…

UFSL FSRV/0019-L/06Gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen eines Rosenhändlers, Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.04.2006

…von insgesamt € 55.444,41 + € 14.850,98 = € 70.295,39 die vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte höchstmögliche Geldstrafe € 70.295,39 X 3 = € 210.886,17, wie vom Erstsenat richtig festgestellt. Neben der Geldstrafe ist gemäß …

UFSL FSRV/0001-L/05Abgabenhinterziehungen eines vielfach rückfälligen Bauunternehmers; Absehen vom Ausspruch einer Freiheitsstrafe in Anbetracht des Zeitablaufes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.04.2006Teil 2/2

…ATS 3.863,--, insgesamt ATS 245.522,--, die vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte höchstmögliche Geldstrafe ATS 978.493,-- X 2 = ATS 1,956.986,-- zuzüglich ATS 245.522,-- : 2 = ATS 122.761,--, ergibt ATS 2,079.747,--, umgerechnet € 151.141,10…

UFSS FSRV/0016-S/05Steinmetz, hartnäckig Selbstbemessungsabgaben hinterziehend
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.10.2006

…Höhe von ATS 92.000,--, insgesamt ATS 477.269,--, die vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall für die spruchgegenständlichen Finanzvergehen des Beschuldigten angedrohte höchstmögliche Geldstrafe ATS 477.269,-- X 2 = ATS 954.538,--, umgerechnet € 69.368,98. Gemäß § 41 Abs.1 FinStrG kann überdies…

UFSS FSRV/0014-S/05Umsatzsteuerverkürzungen eines den Fiskus ignorierenden Immobilienhändlers; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.08.2006Teil 2/2

…600,-- + € 600,-- + € 600,-- + € 600,-- + € 600,-- + € 500,-- + € 500,-- + € 500,-- + € 500,-- + € 500,-- die vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte höchstmögliche Geldstrafe € 20.633,76 (teilweise umgerechnet) X 2 = € 41.267,52. Berücksichtigungswürdig im Sinne des …

UFSL FSRV/0035-L/05Schwarzerlöse eines Bauunternehmers; Strafbemessung; Einleitungsbescheid nicht zwingend
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)08.06.2006

…im gegenständlichen Fall angedrohte höchstmögliche Geldstrafe € 46.991,99,-- X 2 = € 93.983,98,--. Hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und wäre von einer durchschnittlichen wirtschaftlichen und persönlichen Situation des Beschuldigten auszugehen gewesen, wäre also eine Geldstrafe von gerundet €…

UFSS FSRV/0004-S/05Holzschlägerer, rechtswidrige Abgabenkredite erzwingend
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)20.05.2005Teil 2/2

… 49 Abs.1 lit.a leg.cit mit einer Geldstrafe bis zur Hälfte der nicht entrichteten Abgabenbeträge geahndet, weshalb die vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall nach § 21 Abs.1 und 2 FinStrG angedrohte höchstmögliche Geldstrafe ATS 12.580,-- + ATS 12.580,-- + ATS 12.580,-- + ATS…

UFSS FSRV/0028-S/10Verkauf von Blankounterschriften durch einen wirtschaftlich gescheiterten und überdies schwer erkrankten ehemaligen Inhaber einer Werbeagentur
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.09.2013Teil 2/2

…einer Geldstrafe bis zu € 3.625,00 geahndet. Dabei ist gemäß § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG auf eine einheitliche Geldstrafe zu erkennen, welche nach der Strafdrohung zu bestimmen ist, welche die höchste Strafe androht. Die vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte höchstmögliche Geldstrafe…

UFSL FSRV/0041-L/04Imbissbudenbesitzer leugnet Schwarzumsätze mit "inoffiziell" eingekauften Bier
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)20.04.2006Teil 2/2

…umgerechnet € 19.116,58, die vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte höchstmögliche Geldstrafe € 19.116,58 X 2 = € 38.233,16. Von den strafrelevanten Verkürzungsbeträgen wurden bislang - unter der Annahme zugunsten des Beschuldigten, dass er seine Ratenverpflichtungen gegenüber der Abgabenbehörde eingehalten…

UFSI FSRV/0003-I/07Vorsätzliches Handeln und Strafzumessung bei Finanzordnungswidrigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)22.10.2007

…FinStrG mit einer Geldstrafe bis zur Hälfte der vorsätzlich nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit entrichteten bzw. abgeführten Selbstbemessungsabgaben geahndet. Ausgehend von den strafrelevanten Selbstbemessungsabgaben von € 7.150,00 beträgt die vom Gesetzgeber vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte höchstmögliche Geldstrafe € 3…

UFSK FSRV/0014-K/05Langjährige Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen durch einen in Geldnot befindlichen Inhaber einer Putzerei; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.01.2006Teil 2/2

…a FinStrG in Höhe von € 62.870,28, die vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte höchstmögliche Geldstrafe € 4.199,39 : 2 = € 2.099,69 + € 62.870,28 X 2 = € 125.740,56, insgesamt sohin € 127.840,25. …

UFSF FSRV/0004-F/13Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in der Sparte Sportartikelhandel, mittels unterlassener Voranmeldungen und Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen einen rechtswidrigen Abgabenkredit erzwingend; Gewerbsmäßigkeit; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.04.2013

…einer Geldstrafe bis zur Hälfte der nicht oder verspätet entrichteten oder abgeführten Abgabenbeträge geahndet. Dabei ist gemäß § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG auf eine einheitliche Geldstrafe zu erkennen, für welche die Summe dieser zusammentreffenden Strafdrohungen maßgeblich ist. Die vom Gesetzgeber angedrohte höchstmögliche Geldstrafe beträgt…

UFSK FSRV/0004-K/11Abgabenhinterziehungen eines Gastwirtes infolge finanzieller Schwierigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)14.01.2013

…21 Abs.2 FinStrG ist für die auszusprechende einheitliche Geldstrafe die - die Strafdrohung für die Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs.1 lit.a FinStrG übersteigende - Summe dieser wertbetragsbestimmten Strafdrohungen maßgebend, weshalb die vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte höchstmögliche Geldstrafe € 5.294,54 beträgt. Gemäß…

UFSK FSRV/0004-K/07Depressiver und überschuldeter Elektrotechniker, Umsatzsteuervorauszahlungen hinterziehend, Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.06.2008

…Neben der Geldstrafe ist nach Maßgabe des § 15 auch bei Bedarf auf Freiheitsstrafen zu erkennen. Gemäß § 21 Abs.2 FinStrG ist für die auszusprechende einheitliche Geldstrafe die Summe dieser wertbetragsbestimmten Strafdrohungen maßgebend, weshalb die vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte höchstmögliche Geldstrafe € 62.552…