…Herrn GH, in die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag angefochten. In den jeweiligen Bemessungsgrundlagen seien enthalten: | | Bezüge Ges-GF | davon DB | Davon DZ | 1997: | 0.- | 0.- | 0.- | 1998: | 105.000;00…
…1999 sei der Geschäftsführerbezug des zu 100% an der Bw. beteiligten A sowohl dem Dienstgeberbeitrag als auch dem Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag unterzogen worden. Die Bezüge wesentlich beteiligter Geschäftsführer unterlägen aber nur unter der Voraussetzung dem Dienstgeberbeitrag und dessen Zuschlag, dass sie § 22 Z 2 EStG…
…von Urlaubsvertretungen; grundsätzlich nur redaktionsintern; Vertretung von außen wäre unterbunden worden (Vernehmung S). - relativ gleichbleibende Bezüge - in den Vernehmungsprotokollen haben alle ausgesagt, dass in der Art der Tätigkeit kaum ein Unterschied zwischen freien Dienstnehmern und angestellten Redakteuren besteht. - im Vergleich wurden Urlaubszeiten etc. auch abgegolten…
… 22 Z 2 EStG 1988. Gemäß § 41 Abs. 3 FLAG ist der Beitrag von der Summe der Arbeitslöhne zu berechnen. Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art im Sinne…
…eine laufende, nahezu gleichbleibende Entlohnung zu entnehmen ist, trifft den Gesellschafter-Gf kein Wagnis von ins Gewicht fallenden Einnahmenschwankungen. Selbst die in Punkt 6 des Werkvertrages aufgenommene Kürzungsmöglichkeit der Gf-Bezüge, wonach "in Verlustjahren das Honorar mittels Gesellschafterbeschluss auf 40 % reduziert werden könne" lässt eine…
… 22 Z 2 EStG 1988. Gemäß § 41 Abs. 3 FLAG ist der Beitrag von der Summe der Arbeitslöhne zu berechnen. Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art im Sinne…
… 22 Z 2 EStG 1988. Gemäß § 41 Abs. 3 FLAG ist der Beitrag von der Summe der Arbeitslöhne zu berechnen. Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art im Sinne…
…12. Juni 2002 betreffend die über den Zeitraum vom 1. Jänner 1997 bis 31. Dezember 2001 durchgeführte Lohnsteuerprüfung wurden die Bezüge (Entlohnung/Entnahmen) der Geschäftsführer (GF) der Berufungswerberin (Bw) gemäß § 41 Abs 1 FLAG dem Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag unterworfen…
…gegenübersteht, dem Arbeitnehmer einen vom Erfolg unabhängigen Lohn zu bezahlen (VwGH vom 2. September 2009, Zl. 2005/15/0035). Die beiden Geschäftsführer haben einen monatlich gleichbleibenden Bezug erhalten. Die Bw. hat (im Ergebnis) auch den gesamten, mit der Ausübung der Geschäftsführungstätigkeit verbundenen Aufwand getragen bzw…
…gezahlt würden, nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehörten. Im Jahreslohnausweis 2008 seien pauschale Repräsentationsspesen in Höhe von 4.800,00 SFr angeführt worden. Es handle sich hier um monatlich gleichbleibende Pauschalabgeltungen in Höhe von 400,00 SFr. Solche Pauschalien, die unabhängig davon, ob…
…00 | -144.058,76 | | 330.000,00 | 180.266,30 | 360.000,00 | 760.000,00 | | | GF-Bezüge | SV-GWW | Summe | DB | DZ | Berechnung: | 1997 | 360.000,00 | -…
…liege nicht vor. Mit Dauerauftrag würden für diese Tätigkeit seit dem 1.9.1998 monatlich 5.000 ATS (363,36 €) überwiesen, wobei ein Teil dieser Beträge bei der Abrechnung der lohnsteuerpflichtigen Bezüge seitens des Unternehmens berücksichtigt wurde. So wurden sie z.B. mit Ausnahme…
…separat von einem Arbeiter vorgenommen. Bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigte das Finanzamt und in der Folge der UFS Wien das "Vertreterpauschale" (pauschale Werbungskosten in Höhe von 5 % der laufenden Bezüge aufgrund der Verordnung des BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen…
…701,00 S (2000) geschwankt. Der monatlich gleichbleibende Bezug des Geschäftsführers sei ab dem Jahre 1999 nur durch die zusätzliche Zahlung der privaten Lebensversicherung sowie eines höheren Kfz-Sachbezuges gestiegen. Seitens der Firma sei der monatliche Fixbezug iHv. 40.000,00 S ab Juni 2000…
…der Gesellschafter-Geschäftsführer trotz nicht unerheblicher Schwankungen des Jahresergebnisses und des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit regelmäßig gleichbleibende, ab dem Jahr 1999 sogar um 26% erhöhte monatliche Bezüge erhalten hat. Dass dabei in den Monaten Jänner und Feber 2000 keine Bezüge auf dem Verrechnungskonto gutgeschrieben wurden…
…Bezüge führt. Laut Geschäftsführervertrag vom 31.8.1999 erhält A 6,5% des Nettoumsatzes (Nach Erstellung des Jahresabschlusses wird eine endgültige Abrechnung durchgeführt. Zuviel entnommene Acontos sind zurückzubezahlen; nachzahlungen können sofort entnommen werden). Tatsaächlich erhielt A in den Jahren 2000 bis 2002 regelmäßige und gleichbleibende…
…vom Zeitaufwand des Geschäftsführers abhängig ("auch wenn vorläufig monatlich gleichbleibende Beträge bezahlt werden, so erfolgt in der Regel jährlich durch Prämienzahlungen eine Anpassung an den Geschäftserfolg"). Daraus ist aber zu schließen, dass dem Geschäftsführer auch im Falle hoher Verluste der Gesellschaft ein fixer Bezug bleibt…
…vom Zeitaufwand des Geschäftsführers abhängig ("auch wenn vorläufig monatlich gleichbleibende Beträge bezahlt werden, so erfolgt in der Regel jährlich durch Prämienzahlungen eine Anpassung an den Geschäftserfolg"). Daraus ist aber zu schließen, dass dem Geschäftsführer auch im Falle hoher Verluste der Gesellschaft ein fixer Bezug bleibt…
…Feststellung getroffen: In den Bilanzen der Prüfungsjahre scheint jeweils eine gleichbleibende Forderung an die ungarische GmbH (gehört auch Frau Dr. G. E.) in Höhe von ATS 541.537,65 (€ 39.355,08) auf. Einzig im Jahr 1995 kommt es zu Buchungen bezüglich dieser Bilanzposition…
…I. Instanz (Fehlen des Unternehmerrisikos, Betriebsmittel werden zur Verfügung gestellt, laufende, gleichbleibende jährliche Gehaltszahlungen, 13.,14. Bezug, kein ausgabenseitiges Risiko) lassen die Einkünfte des Herrn H.T. aus seiner Geschäftsführertätigkeit für die Bw als " Arbeitslöhne " im Sinne der Bestimmungen des § 41 FLAG 1967 erscheinen.  …