…Herrn GH, in die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag angefochten. In den jeweiligen Bemessungsgrundlagen seien enthalten: | | Bezüge Ges-GF | davon DB | Davon DZ | 1997: | 0.- | 0.- | 0.- | 1998: | 105.000;00…
…1999 sei der Geschäftsführerbezug des zu 100% an der Bw. beteiligten A sowohl dem Dienstgeberbeitrag als auch dem Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag unterzogen worden. Die Bezüge wesentlich beteiligter Geschäftsführer unterlägen aber nur unter der Voraussetzung dem Dienstgeberbeitrag und dessen Zuschlag, dass sie § 22 Z 2 EStG…
…Kommentar, 14. Auflage, § 2 Rz245). Erhält ein Mitglied der Gemeindevertretung gleichbleibende Bezüge und übersteigen die Werbungskosten regelmäßig diese Einnahmen, liegt Liebhaberei vor. (VwGH 24.2.00, 97/15/0157) E. Für den vorliegenden Fall ergibt sich zu den Werbungskosten daher: Wie oben bereits angeführt, war…
…von Urlaubsvertretungen; grundsätzlich nur redaktionsintern; Vertretung von außen wäre unterbunden worden (Vernehmung S). - relativ gleichbleibende Bezüge - in den Vernehmungsprotokollen haben alle ausgesagt, dass in der Art der Tätigkeit kaum ein Unterschied zwischen freien Dienstnehmern und angestellten Redakteuren besteht. - im Vergleich wurden Urlaubszeiten etc. auch abgegolten…
… 22 Z 2 EStG 1988. Gemäß § 41 Abs. 3 FLAG ist der Beitrag von der Summe der Arbeitslöhne zu berechnen. Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art im Sinne…
…eine laufende, nahezu gleichbleibende Entlohnung zu entnehmen ist, trifft den Gesellschafter-Gf kein Wagnis von ins Gewicht fallenden Einnahmenschwankungen. Selbst die in Punkt 6 des Werkvertrages aufgenommene Kürzungsmöglichkeit der Gf-Bezüge, wonach "in Verlustjahren das Honorar mittels Gesellschafterbeschluss auf 40 % reduziert werden könne" lässt eine…
… 22 Z 2 EStG 1988. Gemäß § 41 Abs. 3 FLAG ist der Beitrag von der Summe der Arbeitslöhne zu berechnen. Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art im Sinne…
… 22 Z 2 EStG 1988. Gemäß § 41 Abs. 3 FLAG ist der Beitrag von der Summe der Arbeitslöhne zu berechnen. Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art im Sinne…
…sowie die Auszahlungsmodalität des sonstigen Bezuges enthalten. Für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2020 werden auch entsprechende mündliche Vereinbarungen anerkannt. Sieht ein Pensionskassenreglement grundsätzlich eine monatlich gleichbleibende Auszahlung vor, ist in diesem Reglement aber ebenso festgelegt, dass der Versicherte an Stelle der monatlich gleichbleibenden Pension beantragen kann…
…folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Es handelt sich um sogenannte "Einmalerlagsversicherungen", dh. im Versicherungsvertrag sind nicht laufende, im Wesentlichen gleichbleibende Prämienzahlungen vereinbart. Die Höchstlaufzeit des Versicherungsvertrages beträgt weniger als fünfzehn Jahre (für Abschlüsse nach 31. Dezember 2010 gemäß § 124b Z 179 EStG 1988; davor: zehn Jahre)…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist die Berücksichtigung von negativen Einkünften aus einer fremdfinanzierten privaten Rentenversicherung, die der Beschwerdeführer (Bf) in seiner Einkommensteuererklärung 2015 als Sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (§ 29 Z 1 EStG 1988) auswies. Das Finanzamt X (jetzt Dienststelle des Finanzamtes Österreich/FA…
…und legte eine Kilometergeldaufstellung bei, aus der sich nach Abzug der steuerfreien Bezüge gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 in Höhe von 2.145,00 Werbungkosten in Höhe von 7.068,96 Euro ergeben. Über Auftrag des Finanzamtes legte er sein Fahrtenbuch vor. Mit Beschwerdevorentscheidung…
…15. Juli 2009) namentlich angeführten Vertretungsärztinnen als Dienstnehmerinnen im Sinne des § 47 Abs. 2 EStG 1988 beim Beschwerdeführer (Bf.) tätig waren und ihre Bezüge deshalb der DB-Pflicht in den o.a. Streitjahren unterliegen. Im Zuge einer GPLA-Außenprüfung wurde lt. Bericht vom 31. Juli…
…12. Juni 2002 betreffend die über den Zeitraum vom 1. Jänner 1997 bis 31. Dezember 2001 durchgeführte Lohnsteuerprüfung wurden die Bezüge (Entlohnung/Entnahmen) der Geschäftsführer (GF) der Berufungswerberin (Bw) gemäß § 41 Abs 1 FLAG dem Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag unterworfen…
…vom Verwaltungsgerichtshof definierten Zehntagefrist zugeflossen. Die Bf. beantragte eine Gutschrift der im Einkommensteuerbescheid 2017 berücksichtigten Lohnsteuer in Höhe von € 1.835,65 und die Berücksichtigung der sich dadurch ergebenden steuerlichen Änderungen in Bezug auf ihr Gesamteinkommen. Auch stellte sie zeitgleich gesondert einen Antrag gemäß…
…Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und auf Entscheidung durch den Senat. Bezüglich der sieben im angefochtenen Bescheid ausgewiesenen Lohnzetteln führte der Bf aus, dass von der Firma B überhaupt kein Gehalt ausbezahlt worden sei, im Bescheid jedoch 4.756…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Neben nichtselbständigen Einkünften bezog der Beschwerdeführer (Bf.) für den Zeitraum 1.12.2016 bis 23.12.2016 nach einer Mitteilung der bezugsauszahlende Stelle im angefochtenen Bescheid vom Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) Arbeitslosengeld für 23 Tage in Höhe von € 1.230,27…
…000,-- jährlich). Um trotzdem die Geschäftsführer höher zu entlohnen, wurden zusätzliche monatlich gleichbleibende Beträge in Höhe von € 6.200,-- an jeden Geschäftsführer ausbezahlt. Diese Zahlungen erfolgten prinzipiell immer zum Ende eines Monats und wurden mit der Angabe "acto u. Monat" auf dem Verrechnungskonto der…
…jeweils im Jänner eines Kalenderjahres in folgender Form erfolgt: 1. laufendes Gehalt in gleichbleibender Höhe für Jänner bis Dezember (laufender Bezug) 2. laufende Prämie in gleichbleibender Höhe für Jänner bis Juni des jeweiligen Jahres (laufender Bezug) 3. Urlaubszuschuss im April des jeweiligen Jahres (als Sonderzahlung) …
…gegenübersteht, dem Arbeitnehmer einen vom Erfolg unabhängigen Lohn zu bezahlen (VwGH vom 2. September 2009, Zl. 2005/15/0035). Die beiden Geschäftsführer haben einen monatlich gleichbleibenden Bezug erhalten. Die Bw. hat (im Ergebnis) auch den gesamten, mit der Ausübung der Geschäftsführungstätigkeit verbundenen Aufwand getragen bzw…