…dass ein Vorsteuerabzug für private Aufwendungen ausgeschlossen sei und ein Vorsteuerabzug nur dann zustehe, wenn eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit tatsächlich entfaltet werde. Schließlich führte das Finanzamt in der Begründung eine einschlägige Vorstrafe an. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom…
…ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Einnahmenerzielung. Gemäß § 12 UStG 1994 kann der Unternehmer die von einem anderen Unternehmer in einer Rechnung an ihn ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen als Vorsteuer…
…Satz [UStG 1994] bezeichnete Tätigkeit muss "gegen Entgelt" im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 1, d.h. im Rahmen eines Leistungsaustausches, ausgeführt worden sein. Die Höhe des Entgeltes ist unerheblich. Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich. Es genügt, dass die (gewerbliche oder berufliche) Tätigkeit gegen (teilweise)…
…nach § 2 Abs.1 UStG 1972, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt, wobei das Unternehmen die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers umfasst. Gewerblich oder beruflich ist nach dieser Gesetzesstelle jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht fehlt…
…Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten jedoch stets - Wasserwerke, - Schlachthöfe, - Anstalten zur Müllbeseitigung und - zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie - die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. (4) Als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gilt auch 1. die Tätigkeit der…
… 2 Abs. 1 UStG sei Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübe. Das Unternehmen umfasse jedoch die gesamte gewerbliche oder beruflihe Tätigkeit des Unternehmens. Gewerblich oder beruflich sei jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehle…
…Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird. Nach Art. 4 der Sechsten MwSt-Richtlinie gilt als Steuerpflichtiger, wer - wo auch immer - wirtschaftliche Tätigkeiten eines…
…ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. ... Gemäß § 2 Abs. 1 UStG 1994 ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. ... Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen…
…ein Darlehen vor, dass durch die Einräumung eines Schotterabbaurechtes sowie einer persönlichen Haftung des DW abgesichert worden sei. Die von § 2 UStG für das Vorliegen der Unternehmereigenschaft geforderte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit setze voraus, dass Leistungen im wirtschaftlichen Sinn ausgeführt werden. Betätigungen, die sich nur…
…Formalnachweise wie zB die Firmenbucheintragung, Steuernummer und Gewerbebefugnis sind allein zum Beweis einer wirtschaftlichen Tätigkeit der Bw. noch nicht ausreichend. Die für eine Zurechnung der Einkünfte erforderliche nach außen hin gerichtete gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ist Gegenstand der abgabenbehördlichen Ermittlungspflicht. Diese umfasst allerdings grundsätzlich nur…
…Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten jedoch stets - Wasserwerke, - Schlachthöfe, - Anstalten zur Müllbeseitigung und - zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie - die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. (4) Als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gilt auch 1. die Tätigkeit der…
…oder der Blindenhilfegesetze tätig werden; 2. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 201/1996 ) 3. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 201/1996 ) 4. die Tätigkeit des Bundes, soweit sie in der Duldung der Benützung oder der Übertragung der Eisenbahninfrastruktur besteht. (5) Nicht als gewerbliche oder berufliche…
…UStG 1994 ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt (...) Gewerblich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinne zu erzielen, fehlt (...) § 2 Abs. 5 UStG 1994: Nicht gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gilt (...) eine Tätigkeit, die auf Dauer…
…Bruder Helmut Wolf nur die im Konkurs erzielbare Quote bezahlt bekommt. Für die Restforderung iHv. 4 Mio. ATS habe er seinen Bruder gegenüber eine private Haftung übernommen. Eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit iSd § 2 UStG setzt voraus, dass Leistungen im wirtschaftlichen Sinn ausgeführt werden. Betätigungen…
…Forstwirtschaft noch als selbständige Arbeit anzusehen ist. Gemäß § 2 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 wird die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nicht selbständig ausgeübt, soweit natürliche Personen, einzeln oder zusammengeschlossen, einem Unternehmen derart eingegliedert sind, dass sie den Weisungen des Unternehmers zu folgen verpflichtet sind…
…vom 15. Juli 2004 wurden die Umsätze und Vorsteuern (vorläufig) nicht festgesetzt mit der Begründung, bei einer Tätigkeit, die auf Dauer gesehen Gewinne oder Einnahmenüberschüsse nicht erwarten lasse, handle es sich nicht um eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Sinn des § 2 Abs. 5 UStG…
…die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Ob eine natürliche Person selbständig oder unselbständig tätig ist, ist in erster Linie nach dem Innenverhältnis und nicht nach dem Auftreten nach außen zu entscheiden. Es ist nicht entscheidend ob der Unternehmer über eine Handynummer oder über…
…der Einkünfte für das Vorliegen gewerblicher Einkünfte grundsätzlich irrelevant ist (vgl. Grabner in Wiesner/Grabner/Wanke, MSA EStG 12. EL § 29 Anm. 52). 2. Umsatzsteuer für die Jahre 2007 und 2008 Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt (…
…oder berufliche Tätigkeit dann ausgeübt, wenn sie eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen darstellt (vgl. UFS vom 8. Juli 2005, ZRV/0064-Z2L/04). Der Bf. hat, weil er Alkohol außerhalb eines Steuerlagers auf andere Weise als durch Abfindung hergestellt hat, diesen auch gewerblich…
…oder berufliche Tätigkeit dann ausgeübt, wenn sie eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen darstellt (vgl. UFS vom 8.7.2005, ZRV/0064-Z2L/04). Der Bf. hat, weil er Alkohol außerhalb eines Steuerlagers auf andere Weise als durch Abfindung hergestellt hat, diesen auch gewerblich…