…V - 94/65, BStBl II 1969, 637). Die bloße Kapitalhingabe durch Private ist daher keine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit. Insbesondere vermitteln Geldeinlagen auf Bankkonten oder Sparbüchern dem Inhaber nicht die Unternehmereigenschaft (VwGH 11.9.1989, 88/15/0015; BFH 1.2.1973, V R 2…
…dass ein Vorsteuerabzug für private Aufwendungen ausgeschlossen sei und ein Vorsteuerabzug nur dann zustehe, wenn eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit tatsächlich entfaltet werde. Schließlich führte das Finanzamt in der Begründung eine einschlägige Vorstrafe an. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom…
…ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Einnahmenerzielung. Gemäß § 12 UStG 1994 kann der Unternehmer die von einem anderen Unternehmer in einer Rechnung an ihn ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen als Vorsteuer…
…Satz [UStG 1994] bezeichnete Tätigkeit muss "gegen Entgelt" im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 1, d.h. im Rahmen eines Leistungsaustausches, ausgeführt worden sein. Die Höhe des Entgeltes ist unerheblich. Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich. Es genügt, dass die (gewerbliche oder berufliche) Tätigkeit gegen (teilweise)…
…Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird. Gem. § 2 Abs. 5 Z 2 UStG 1994 gilt nicht als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit eine Tätigkeit…
…der Tätigkeit von Anfang an lag nicht vor. Dieses Ergebnis entspricht der ständigen Judikatur des VwGH (siehe zuletzt VwGH 18.12.2014,2011/15/0164 ,bei Reitpferden). Umsatzsteuer: Nationale Rechtslage: § 2 Abs. 1 UStG 1994 lautet: "Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig…
…nach § 2 Abs.1 UStG 1972, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt, wobei das Unternehmen die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers umfasst. Gewerblich oder beruflich ist nach dieser Gesetzesstelle jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht fehlt…
…Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten jedoch stets - Wasserwerke, - Schlachthöfe, - Anstalten zur Müllbeseitigung und - zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie - die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. (4) Als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gilt auch 1. die Tätigkeit der…
…aktiven unternehmerischen Tätigkeit nicht die Beendigung der Unternehmereigenschaft bewirkt. So hat der VwGH um Erkenntnis vom 25.1.1995, 94/15/0023 ausgeführt, dass dann, wenn ein Unternehmer erklärt, er werde nach der formalen Betriebseinstellung oder Aufgabe der bisher ausgeübten gewerblichen oder beruflichen Haupttätigkeit mit…
… 2 Abs. 1 UStG sei Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübe. Das Unternehmen umfasse jedoch die gesamte gewerbliche oder beruflihe Tätigkeit des Unternehmens. Gewerblich oder beruflich sei jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehle…
…Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird. Nach Art. 4 der Sechsten MwSt-Richtlinie gilt als Steuerpflichtiger, wer - wo auch immer - wirtschaftliche Tätigkeiten eines…
…ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. ... Gemäß § 2 Abs. 1 UStG 1994 ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. ... Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen…
…ein Darlehen vor, dass durch die Einräumung eines Schotterabbaurechtes sowie einer persönlichen Haftung des DW abgesichert worden sei. Die von § 2 UStG für das Vorliegen der Unternehmereigenschaft geforderte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit setze voraus, dass Leistungen im wirtschaftlichen Sinn ausgeführt werden. Betätigungen, die sich nur…
…Formalnachweise wie zB die Firmenbucheintragung, Steuernummer und Gewerbebefugnis sind allein zum Beweis einer wirtschaftlichen Tätigkeit der Bw. noch nicht ausreichend. Die für eine Zurechnung der Einkünfte erforderliche nach außen hin gerichtete gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ist Gegenstand der abgabenbehördlichen Ermittlungspflicht. Diese umfasst allerdings grundsätzlich nur…
…O., Rz 462/3, 469/1). Die Eignung der Tätigkeit zur Überschusserzielung auf Dauer und die absolute Höhe der Einnahmen können im Einzelfall eines von mehreren Kriterien für eine wirtschaftliche bzw. gewerbliche oder berufliche Tätigkeit sein (Rößler, a.a.O., Rz 462/4). Das bewusste…
…Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten jedoch stets - Wasserwerke, - Schlachthöfe, - Anstalten zur Müllbeseitigung und - zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie - die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. (4) Als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gilt auch 1. die Tätigkeit der…
…oder der Blindenhilfegesetze tätig werden; 2. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 201/1996 ) 3. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 201/1996 ) 4. die Tätigkeit des Bundes, soweit sie in der Duldung der Benützung oder der Übertragung der Eisenbahninfrastruktur besteht. (5) Nicht als gewerbliche oder berufliche…
…UStG 1994 ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt (...) Gewerblich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinne zu erzielen, fehlt (...) § 2 Abs. 5 UStG 1994: Nicht gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gilt (...) eine Tätigkeit, die auf Dauer…
…Bruder Helmut Wolf nur die im Konkurs erzielbare Quote bezahlt bekommt. Für die Restforderung iHv. 4 Mio. ATS habe er seinen Bruder gegenüber eine private Haftung übernommen. Eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit iSd § 2 UStG setzt voraus, dass Leistungen im wirtschaftlichen Sinn ausgeführt werden. Betätigungen…
…Forstwirtschaft noch als selbständige Arbeit anzusehen ist. Gemäß § 2 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 wird die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nicht selbständig ausgeübt, soweit natürliche Personen, einzeln oder zusammengeschlossen, einem Unternehmen derart eingegliedert sind, dass sie den Weisungen des Unternehmers zu folgen verpflichtet sind…