…wurde dieser Rückstand abgetragen und wies das Abgabenkonto mit 28. Mai 2003 ein Guthaben in Höhe von € 5.726,85 aus. Die Beträge für die Aussetzung der Einhebung begehrt wird, waren sohin am 28. Mai 2003 zur Gänze getilgt. In rechtlicher Hinsicht ist daher…
…deshalb Zweckmäßigkeitsgründen vor Billigkeitsgründen (d.h. das berechtigte Interesse des Bw., ihm auf Grund seiner wirtschaftlichen Situation die bereits getilgte Abgabe zur Gänze bzw. teilweise nachzusehen) Vorrang einzuräumen und eine weitere Nachsicht nicht zu gewähren ist. Gesamthaft war somit spruchgemäß zu entscheiden. Feldkirch, am 17…
…wann eine mittels Banküberweisung getilgte Abgabe abgabenrechtlich als entrichtet anzusehen ist, bzw. welches Ereignis bei solcher Abgabenentrichtungsform für eine zeitgerechte Entrichtung iSd. § 211 Abs. 2 BAO tatsächlich maßgeblich ist. Soweit dazu vom Bw. die Auffassung vertreten wird, der Abgabenentrichtungszeitpunkt leite sich bei Banküberweisung aus dem…
…ergebenden Abgaben, deren Festsetzung im Aussetzungsantrag wiederum beantragt wurde, und die beantragte Aussetzung des sich durch diese Gegenüberstellung ergebenden Differenzbetrages, den Anforderungen des § 212a Abs. 3 BAO nicht genügte und sich deshalb eine Erörterung der Frage erübrigte, inwieweit die Aussetzung auch für bereits getilgte Abgaben…
…Abgaben grundsätzlich nicht in Betracht kommt (Stoll, BAO Kommentar Band 3, S 2278). Eine Ausnahme davon ist lediglich im Abs. 6 leg.cit normiert, wonach bereits durch die Verwendung von sonstigen Gutschriften (§ 213 Abs. 1) oder Guthaben (§ 215 Abs. 4) gänzlich oder teilweise getilgte Abgabenschuldigkeiten…
…die Rechtmäßigkeit der Abgabenvorschreibung kann somit unterbleiben. Die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung besteht in einem Zahlungsaufschub. Der einer Aussetzung gemäß § 212a Abs.1 zugängliche Nachforderungsbetrag von € 2.027,40 wurde mit Zahlung vom 27. September 2011 entrichtet. Bereits getilgte Abgabenschuldigkeiten können nur im…
… Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und die Haftung auf folgende Beträge eingeschränkt. | Abgabenart | Zeitraum | Fälligkeit | Betrag | Umsatzsteuer | 2001 | | 53.115,51 | Umsatzsteuer | 2002 | | 44.895,06 | Umsatzsteuer | 2003 | |…
…Warter als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen E., vertreten durch Dr. Ernst Kohlbacher, Rechtsanwalt, 5020 Salzburg, Sigmund-Haffner-Gasse 16, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 1, 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufungen des Beschuldigten…
…in den Punkten zuvor dargestellt, könne dem Beschuldigten ein vorsätzliches Handeln nicht vorgeworfen werden. Sofern der Beschuldigte nicht ohnehin freizusprechen sei - was primär beantragt werde -, so könnten diesem lediglich fahrlässige Abgabenverkürzungen gemäß § 34 FinStrG vorgeworfen werden. Auszugehen sei daher davon, dass hinsichtlich der erfolgten Nachverrechnungen…
…weitergeben musste, nicht noch zusätzliche Gelder zur Entrichtung der Umsatzsteuer gleichsam drauflegen wollte. In Abwägung der hinsichtlich der Nachkalkulationen von der Verteidigung und dem Amtsbeauftragten vorgetragenen Argumente ist von den bei den Nachkalkulationen im Abgabenverfahren ermittelten Umsatzdifferenzen ein Abschlag um die Hälfte vorzunehmen, um mit…
…2006 erfolgt, und nicht auf Basis der mit 1,03 Mio. € aushaftenden Umsatzsteuer 2004. Anzumerken sei zudem, dass wegen der Zahlungsunfähigkeit der Primärschuldnerin nicht nur Abgabennachforderungen nicht getilgt worden seien, sondern auch Forderungen anderer Gläubiger, wie beispielsweise des Steuerberaters und der Bank. Auch deshalb…
…weil der Verdacht besteht, dass sie im Amtsbereich des Finanzamtes Braunau vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Umsatzsteuer für die Monate 12/2001 und 01-12/2002 in betragsmäßig noch zu bestimmender Höhe bewirkt…
…in L, vertreten durch Mag. Dr. Ernst Reitmayr, Rechtsanwalt, 4020 Linz, Herrenstraße 13, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung und der Finanzordnungswidrigkeit gemäß §§ 33 Abs. 2 lit. a und 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 29. August 2006…
…gebliebenen Aktenlage, betreibt der Bw. seit 1990 (als Einzelunternehmer) eine Handelsagentur (StNr. 12) und ist daneben (abgabenrechtlich verantwortlicher) Gesellschafter-Geschäftsführer der Firma E-GesmbH, FN 56 des Landesgerichtes Linz (StNr. 34 ). PZ, der laut Finanzstrafkartei drei (noch nicht getilgte) Vorstrafen wegen Finanzvergehen (nach §§ 33 Abs…
…Umsatzsteuer für März 2001 noch ein Betrag von S 2.296,00 (€ 166,86) zur Verfügung. Dass die getilgten haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten infolge Rückzahlung des Betrages von S 455.223,00 an die Konkursmasse auf Grund einer Anfechtung durch den Masseverwalter wiederauflebten, kann dem Bw…
…Hofrat Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Dr. Peter Wassermann und Mag. Thomas Karner als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen F., wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 29. Juli…
…verurteilt wurde. Getilgte Bestrafungen sind zwar bei der Strafbemessung nicht als Vorstrafen erschwerend zu berücksichtigen, können jedoch zur Beurteilung der subjektiven Tatseite herangezogen werden. Aufgrund der langjährigen Berufserfahrung des Bw. und der damit in Verbindung stehenden Kenntnis von der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen besteht…
…Abgabensache (Buchung am 19.November 1998) unverändert aufrecht. Eine Änderung einer einmal bewilligten Aussetzung der Einhebung ist nur bei Vorliegen der in § 212 a Abs 6, Abs. 8 BAO geregelten Umstände rechtlich möglich. Wie oben dargestellt, können bereits getilgte Beträge nur über Antrag des Abgabepflichtigen…
…ursprünglich getilgten Abgabe dem Geschäftsführer nicht als schuldhafte Pflichtverletzung zum Vorwurf gemacht werden (UFS 31.3.2008, RV/0314-L/07 mit Hinweis auf UFS 25.9.2003, RV/0978-W/03 und UFS 6.9.2007, RV/0551-W/05). Insgesamt verbleiben daher Abgaben…
…Haftung herangezogenen Komplementären der KEG) Gesamtschuldnern getätigten Zahlungen wurden gesetzeskonform auf die rückständige Umsatzsteuer 2000 als ältest fällige Abgabenschuldigkeit der KEG verrechnet. Die haftungsgegenständliche Umsatzsteuer 2000 wurde dadurch zwischenzeitig im Umfang von 6.581,96 € teilweise getilgt und haftet daher derzeit nur mehr iHv…