…ins Elsaß die Abzugsfähigkeit versagt bleiben. Derartige gesellschaftliche Veranstaltungen gehen über rein berufliche Berührungspunkte hinaus und zählen sohin unzweifelhaft zu jenen Aufwendungen der Lebensführung, welche durch die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung eines in höherer oder leitender Funktion Tätigen bedingt sind. Dass sie geeignet sein mögen…
…Rz 151). Es Iägen die Voraussetzungen für einen unentbehrlichen Hilfsbetrieb vor. Ein begünstigungsschädlicher Betrieb läge nur vor, wenn eine gesellige oder gesellschaftliche Veranstaltung, die den Charakter einer den Interessenkreis des Vereines weit übersteigenden Institution von eigenständiger Bedeutung annehme, vorliege. Dies sei nicht der Fall. Bei…
…Parteisteuer | 157,60 € | Pokale und gleichartige Sachaufwendungen | 293,30 € | Aufwendungen für gesellschaftliche Veranstaltungen | 2.024,00 € | Reisekosten | 329,46 € | Allfällige andere Werbungskosten | 226,00 € | | 3.030,36 € Mit…
…ausgehend von seiner unzutreffenden Rechtsansicht, Aufwendungen betreffend Veranstaltungen anderer Ortsteile seien für einen Ortsvorsteher jedenfalls nicht abzugsfähig - die noch strittigen vom Bw geltend gemachten "Aufwendungen für gesellschaftliche Veranstaltungen" nicht geprüft. Das Finanzamt wird im fortgesetzten Verfahren diese Prüfung nachzuholen und zu beurteilen haben, ob alle…
…Besprechung davon auszugehen, dass es sich dabei um gemischte - teils politische, teils gesellschaftliche - Veranstaltungen handelt, sodass infolge des Aufteilungsverbotes die gesamte Aufwendung schon deshalb der privaten Sphäre zuzurechnen und daher nicht abzugsfähig ist. 2) Mitgliedsbeiträge: Betreffend die geltend gemachten Mitgliedsbeiträge ist festzuhalten, dass die Förderung…
…bei seiner Geburtstagsfeier um eine ausschließliche oder überwiegend ausschließliche politische Veranstaltung gehandelt habe. Persönliche Gespräche mit verschiedenen Teilnehmern - seien es auch über 200 Personen gewesen - und die gegebenenfalls gehaltenen Reden fördern auch gleichzeitig sein gesellschaftliches Ansehen als Politiker und sind aber auch seiner Tätigkeit förderlich…
…dass es sich nicht um typische Wahlveranstaltungen handelt, sondern vielmehr um gemischte - teils politischen, teils gesellschaftliche - Veranstaltungen, bei denen der politische Teil nicht ausschließlich vorgeherrscht hat, sodass infolge des Aufteilungsverbotes die gesamten Aufwendungen der privaten Sphäre zugerechnet werden müssen." In der mit Schreiben vom 13…
…dass es sich nicht um typische Wahlveranstaltungen handelt, sondern vielmehr um gemischte - teils politische, teils gesellschaftliche - Veranstaltungen, bei denen der politische Teil nicht ausschließlich vorgeherrscht hat, sodass infolge des Aufteilungsverbotes die gesamten Aufwendungen der privaten Sphäre zugerechnet werden mussten." In der mit Schreiben vom 13…
…dass es sich dabei um gemischte - teils politische, teils gesellschaftliche - Veranstaltungen handelt, sodass infolge des Aufteilungsverbotes die gesamte Aufwendung schon deshalb der privaten Sphäre zuzurechnen und daher nicht abzugsfähig ist. 2) Werbeaufwendungen: Bei den als Werbeaufwendungen geltend gemachten Aufwendungen handelt es sich einerseits um Spenden…
…teils gesellschaftliche - Veranstaltungen handelt, sodass infolge des Aufteilungsverbotes die gesamte Aufwendung schon deshalb der privaten Sphäre zuzurechnen und daher nicht abzugsfähig ist. Die Aufwendungen für die vier Presse(kontakt)gespräche sind im Hinblick auf deren Werbecharakter als Werbungskosten abzugsfähig. 5) Wahl - Werbung: Die Ausführungen unter…
…Workshops, Kirtagen bzw. anderen Veranstaltungen handelt es sich jedoch nicht um typische Wahlveranstaltungen. Vielmehr handelt es sich meist um gemischte - teils politische, teils gesellschaftliche - Veranstaltungen, bei denen der politische Teil nicht ausschließlich vorgeherrscht hat, sodass infolge des Aufteilungsverbotes die gesamten Aufwendungen der privaten Sphäre zugerechnet…
…Persönlichkeiten, Bekannte) sowie der Bezeichnung der Einladung nicht um eine typische Wahlveranstaltung mit einem Werbezweck und es liegt eine ausschließlich berufliche Veranlassung im Hinblick auf eine mit dem Empfang verbundene Förderung des gesellschaftlichen Ansehens nicht vor. Liegt aber eine gemischte - teils politische, teils gesellschaftliche - Veranstaltung…
…Ansicht des Berufungswerbers, dass es sich bei seiner Geburtstagsfeier um eine ausschließliche oder überwiegend ausschließliche politische Veranstaltung gehandelt habe. Die persönlichen Gespräche mit den Teilnehmern und die gegebenenfalls gehaltenen Reden fördern sicher das gesellschaftliche Ansehen des Politikers und sind auch seiner Tätigkeit förderlich. Dass mit…
…ohne die Bezahlung einer Eintrittskarte gesellschaftliche Veranstaltungen nicht besuchen könne, deren Besuch ausschließlich aus beruflichem Interesse erfolge und für ihn Arbeitszeit darstelle. 4) Hinsichtlich der nicht anerkannten Kilometergelder wird um Erstreckung der Berufung um einen Monat ersucht. In der Berufungsvorentscheidung betreffend die Einkommensteuer 1995 vom…
…August 2005 der Schluss gezogen werden kann, dass der Berufungswerber durch berufliche und gesellschaftliche Veranstaltungen wenig Zeit zu Hause verbringt und das Festnetztelefon für berufliche Zwecke kaum nutzen kann, erscheint die vom Finanzamt vorgenommene Schätzung des beruflichen Anteiles an den gesamten Telefon- und Internetkosten mit…
…aufgehalten hätte. Abgesehen von gelegentlichen Besuchen des Universitätsballes, die der Bw. noch im dienstlichen Nahebereich ansiedeln würde, würde der Bw. praktisch keine kulturellen oder gesellschaftliche Veranstaltungen in Linz besuchen. Alle privaten Kontakte, religiöse, kulturelle und sonstige Freizeitaktivitäten seien in J angesiedelt. Der Bw. hätte seit…
…einzelnen Einkünften Aufwendungen und Ausgaben für die Lebensführung nicht abgezogen werden, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Kosten im Zusammenhang mit Fortbildungsmaßnahmen - Kunstwerkstatt München und Experiment…
…Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge. 2. a) Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. ... ... ... 3…
…letzten Jahren von den Lehrern persönlich getragen werden. Diesbezüglich werde auf eine dem Schreiben beiliegende Bestätigung des Schulleiters verwiesen (AS 23). Bezüglich Australienreise werde weiters auf einen Antrag betreffend schulbezogene Veranstaltungen an den Stadtschulrat verwiesen, aus dem hervorgehe, dass diese Reise als Schulveranstaltung mit 32…
…beim Finanzamt nach, wobei sie darin die Kosten von € 1.204,94 als "Fortbildung" für die von der Deutsch-Nordamerikanischen Gesellschaft (in der Folge DENAG) organisierte Veranstaltung "Auf den Spuren der NS-Zeit in Berlin" auswies und wie folgt aufschlüsselte: | 8. Juli Abreise…