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VereinsR 2001 Rz 366–4162.3.3 Steuerpflicht der Betriebe
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…begünstigungsschädliche Betriebe dar, sofern sie nicht Teil eines unentbehrlichen Hilfsbetriebs sind. Siehe auch Rz 309, 372 und 374 bis 377. 2.3.3.2.2 Gesellige und gesellschaftliche Veranstaltungen Rz 381: Entgeltliche gesellige und gesellschaftliche Veranstaltungen des Rechtsträgers (wie Feste aller Art, Bälle, Kränzchen, Feiern…

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 1/2

…gemäß § 5 Z 12 KStG 1988 für diese Veranstaltung für die FFW als KöR deswegen erforderlich, da diese bei Abhaltung von weiteren Veranstaltungen dieser Art im selben KJ mit dieser Betätigung insgesamt steuerpflichtig wird. Für den Sportverein gilt Folgendes: Gesellige oder gesellschaftliche Veranstaltungen, die den…

VereinsR 2001 Rz 253–2781.2.8 ABC der Vereinstätigkeiten
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…sofern es zu keiner Konkurrenzsituation zu steuerpflichtigen Betrieben führt. Siehe auch Rz 298 "Sportplatzvermietung". Gesellige und gesellschaftliche Veranstaltung Rz 276: Siehe Rz 177a und 306 bis 308 "Vereinsfest". Grundstücksveräußerung Rz 276a: Zu Einkünften aus der Veräußerung von Grundstücken siehe Rz 420a f und Rz 427a…

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 2/2

§ 12 UmgrStG; § 6 Z 14 lit. b EStG 1988; UmgrStR 2002 Rz 1276, 1279 iVm EStR 2000 Rz 2595 ff und §§ 23, 24 UmgrStG; § 24 Abs. 7 EStG 1988, UmgrStR 2002 Rz 1506, 1507 iVm EStR 2000 Rz 5718. 5.2. Sachverhalt Beispiel a): Seit…

BFG RV/7105562/2016Glücksspielabgabe nach § 57 Abs. 1 GSpG für die Veranstaltung von Kartenpoker (Cashgames und Pokerturniere)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.10.2023Teil 2/5

…des § 57 Abs. 1 GSpG mit den Eintrittsgeldern wie sie die Bf. ableitet, kann aus dem Erkenntnis nicht gewonnen werden. Während das Vorarlberger Kriegsopferabgabegesetz die Abgabe auf gesellschaftliche Veranstaltungen im Allgemeinen regelt, stellt das GSpG naturgemäß allein auf Glücksspiele ab. Im Falle der Glücksspielabgabe gern. …

UFSF RV/0321-F/021. Aufwendungen eines Primararztes für das Abteilungspersonal (Weihnachtsfeier, Schitag, Betriebsausflug) 2. Reparaturkosten infolge eines Verkehrsunfalls
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.02.2005

…ins Elsaß die Abzugsfähigkeit versagt bleiben. Derartige gesellschaftliche Veranstaltungen gehen über rein berufliche Berührungspunkte hinaus und zählen sohin unzweifelhaft zu jenen Aufwendungen der Lebensführung, welche durch die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung eines in höherer oder leitender Funktion Tätigen bedingt sind. Dass sie geeignet sein mögen…

UFSL RV/0820-L/08Umsatzsteuerliche Liebhabereivermutung bei einem Verein
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2012Teil 1/2

…Rz 151). Es Iägen die Voraussetzungen für einen unentbehrlichen Hilfsbetrieb vor. Ein begünstigungsschädlicher Betrieb läge nur vor, wenn eine gesellige oder gesellschaftliche Veranstaltung, die den Charakter einer den Interessenkreis des Vereines weit übersteigenden Institution von eigenständiger Bedeutung annehme, vorliege. Dies sei nicht der Fall. Bei…

UFSW RV/0929-W/07Auch ein Ortsvorsteher ist ein Politiker
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid02.07.2007

…Parteisteuer | 157,60 € | Pokale und gleichartige Sachaufwendungen | 293,30 € | Aufwendungen für gesellschaftliche Veranstaltungen | 2.024,00 € | Reisekosten | 329,46 € | Allfällige andere Werbungskosten | 226,00 € | | 3.030,36 € Mit…

KStR 2013 Rz 279–2862.12 Geselligkeitsbetriebe gewerblicher Art (§ 5 Z 12 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…Zum Nachweis der Mittelverwendung sind entsprechende Aufzeichnungen zu führen. Rz 285a: Die Durchführung einer geselligen oder gesellschaftlichen Veranstaltung im Sinne des § 5 Z 12 KStG 1988 ist auch durch eine Mehrzahl von Körperschaften öffentlichen Rechts zulässig. Ebenfalls zulässig ist eine "übergreifende" gemeinsame Veranstaltung von Organisationen…

BFG RV/6100317/2019Bewirtungskosten eines Bürgermeisters anlässlich eines runden Geburtstages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.05.2019

…privaten und betrieblichen Veranlassung nicht abzugsfähig sind. Dies bedeutet für den streitgegenständlichen Fall: Die geltend gemachte Bewirtung kann im gegenständlichen Fall nur als eine gemischte - teils politische, teils gesellschaftliche - Veranstaltung angesehen werden. Der Geburtstag einer Person ist ein Ereignis aus dem Bereich ihrer privaten Lebensführung…

UFSW RV/3895-W/09Aufwendungen eines Ortsvorstehers und Personalvertreters
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid02.02.2012

…ausgehend von seiner unzutreffenden Rechtsansicht, Aufwendungen betreffend Veranstaltungen anderer Ortsteile seien für einen Ortsvorsteher jedenfalls nicht abzugsfähig - die noch strittigen vom Bw geltend gemachten "Aufwendungen für gesellschaftliche Veranstaltungen" nicht geprüft. Das Finanzamt wird im fortgesetzten Verfahren diese Prüfung nachzuholen und zu beurteilen haben, ob alle…

UFSW RV/2185-W/10Werbungskosten eines Bezirksrates
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2011

…Besprechung davon auszugehen, dass es sich dabei um gemischte - teils politische, teils gesellschaftliche - Veranstaltungen handelt, sodass infolge des Aufteilungsverbotes die gesamte Aufwendung schon deshalb der privaten Sphäre zuzurechnen und daher nicht abzugsfähig ist. 2) Mitgliedsbeiträge: Betreffend die geltend gemachten Mitgliedsbeiträge ist festzuhalten, dass die Förderung…

UFSW RV/0921-W/07Werbungskosten eines Politikers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.04.2008

…bei seiner Geburtstagsfeier um eine ausschließliche oder überwiegend ausschließliche politische Veranstaltung gehandelt habe. Persönliche Gespräche mit verschiedenen Teilnehmern - seien es auch über 200 Personen gewesen - und die gegebenenfalls gehaltenen Reden fördern auch gleichzeitig sein gesellschaftliches Ansehen als Politiker und sind aber auch seiner Tätigkeit förderlich…

KStR 2013 Rz 287–2902.13 Berufs- und Interessensvertretungen (§ 5 Z 13 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…Erholungs- oder Ferienheime, Verlage (die nicht nur dem Zweck der Körperschaft entsprechende Informationsliteratur verlegen), Kantinen, gesellschaftliche Veranstaltungen usw., unterliegen ebenso wie Gewerbebetriebe oder land- und forstwirtschaftliche Betriebe oder Beteiligungen an solchen als Mitunternehmer der unbeschränkten Steuerpflicht. Diese Tätigkeiten sind in einem eigenen, vom steuerfreien Bereich…

BFG RV/7101509/2011Gemeinnütziger Verein mit einem unentbehrlichen Hilfsbetrieb.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.10.2015

…Anregung und Unterstützung der praktischen Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse in Kooperation mit Hochschulen, wissenschaftlichen Institutionen und sonstigen öffentlich anerkannten Einrichtungen j) Publikationen aus dem Arbeitsgebiet des Vereins k) Bildung von Arbeitsgruppen I) Ausarbeitung von Studien m) Gesellschaftliche Veranstaltungen n) Gründung von Kapitalgesellschaften bzw. Beteiligung an solchen…

BFG RV/7101961/2015Werbungskosten als Bürgermeister
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.03.2023

…auch darauf, dass der Werbezweck wesentlicher Charakter der Veranstaltung sein muss. Bei den geltend gemachten Aufwendungen für Fahrten zu Sommerfesten und weiteren öffentlichen Veranstaltungen ist davon auszugehen, dass es sich nicht um typische Wahlveranstaltungen handelt, sondern vielmehr um gemischte - teils politische, teils gesellschaftliche - Veranstaltungen, bei…

BFG RV/7104570/2017Werbungskosten eines politischen Funktionärs
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2022Teil 1/2

…der beruflichen Veranlassung wurde seitens des Bf. ebenfalls nicht erbracht. Insofern ist hinsichtlich der mit Vermerken versehenen Rechnungen davon auszugehen, dass es sich bei den diesbezüglichen Besprechungen und Einladungen um gemischte - teils politische, teils gesellschaftliche - Veranstaltungen handelte, sodass infolge des in § 20 Abs. 1 Z…

BFG RV/7104186/2018Werbungskosten eines Vizebürgermeisters
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.01.2022

…dass es sich nicht um typische Wahlveranstaltungen handelt, sondern vielmehr um gemischte - teils politische, teils gesellschaftliche - Veranstaltungen, bei denen der politische Teil nicht ausschließlich vorgeherrscht hat, sodass infolge des Aufteilungsverbotes die gesamten Aufwendungen der privaten Sphäre zugerechnet werden mussten. Werbungskosten sind grundsätzlich von Amts wegen…

BFG RV/7106586/2016Werbungskosten eines Vizebürgermeisters
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.03.2021

…dass es sich nicht um typische Wahlveranstaltungen handelt, sondern vielmehr um gemischte - teils politische, teils gesellschaftliche - Veranstaltungen, bei denen der politische Teil nicht ausschließlich vorgeherrscht hat, sodass infolge des Aufteilungsverbotes die gesamten Aufwendungen der privaten Sphäre zugerechnet werden mussten. Es liegen somit diesbezüglich keine Werbungskosten…

BFG RV/7100513/2020Diverse Aufwendungen eines Politikers (Bürgermeister) wie z.B. Tombolaspenden als Werbungskosten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.06.2020Teil 1/2

…so steht doch der gesellschaftliche Aspekt des Repräsentierens im Vordergrund. Ein Zusammenhang der Aufwendungen mit einem Wahlkampf konnte nicht konkret dargelegt werden (auch im Hinblick auf den Wahlkampf im Jahr 2010). Die vom Bw. besuchten Veranstaltungen waren auch nicht hinsichtlich eines allfälligen Werbezweckes einer Wahlveranstaltung…