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UFSW RV/0539-W/05Forderungsausfall als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2006

…entspricht. Im gegenständlichen Fall entschloss sich der Bw. aus freien Stücken zum Erwerb eines Fertigteilhauses von der Firma A.GmbH und wurden die dafür getätigten Aufwendungen freiwillig geleistet. Es ist vor dem oben angeführten rechtlichen Hintergrund entscheidend, dass der unter dem Titel einer außergewöhnlichen Belastung…

UFSW RV/0954-W/05Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aufhebung einer Adoption
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2005

…prüfen. Schon aus der Wortfolge "wenn er (der Steuerpflichtige) sich ihr ..... nicht entziehen kann" ergibt sich mit aller Deutlichkeit, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach § 34 leg.cit. ebenso wenig Berücksichtigung finden können wie Aufwendungen, die auf Tatsachen zurückzuführen sind, die vom Steuerpflichtigen vorsätzlich herbeigeführt wurden…

UFSK RV/0110-K/11Sind Aufwendungen, die aufgrund einer einvernehmlichen Ehescheidung gem. § 55a EheG und laut Vorbringen des Berufungswerbers - teilweise - als Abgeltung für zukünftige Krankheitskosten der Ex-Ehegattin bezahlt werden, als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.10.2012

…prüfen. Schon aus der Wortfolge "wenn er (der Steuerpflichtige) sich ihr ...... nicht entziehen kann" ergibt sich mit aller Deutlichkeit, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach § 34 leg. cit. ebenso wenig Berücksichtigung finden können wie Aufwendungen, die auf Tatsachen zurückzuführen sind, die vom Steuerpflichtigen vorsätzlich herbeigeführt wurden…

UFSL RV/0830-L/09Aufwendungen für die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen (Küche, Innentüren) und Behebung von Mängeln führen zu keiner außergewöhnlichen Belastung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2010

…kann", ergibt sich mit aller Deutlichkeit, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach § 34 keine Berücksichtigung finden können. Der Kauf der Küche und der Innentüren inklusive Einbau und Wahl des ausführenden Unternehmers ist freiwillig erfolgt. Aufwendungen sind dann zwangsläufig, wenn der Steuerpflichtige sich der Belastung aus tatsächlichen…

UFSG RV/0194-G/07Steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen von Besuchsfahrten zur im Ausland berufstätigen Ehegattin .
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.06.2007

…14/0011). Schon aus der Wortfolge "wenn er (der Steuerpflichtige) sich ihr nicht entziehen kann" ergibt sich mit aller Deutlichkeit, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach § 34 Abs. 3 EStG 1988 ebenso wenig Berücksichtigung finden können wie Aufwendungen, die auf Tatsachen zurückzuführen sind, die vom Steuerpflichtigen…

UFSF RV/0204-F/03Aufwendungen nach einvernehmlicher Scheidung als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.10.2005

…kann. Aus der Wortfolge, ".....wenn er (der Steuerpflichtige) sich ihr.....nicht entziehen kann", ergibt sich deutlich, dass freiwillig getätigte Aufwendungen ebensowenig Berücksichtigung finden können wie Aufwendungen, die auf Tatsachen zurückzuführen sind, die vom Steuerpflichtigen vorsätzlich herbeigeführt wurden, oder sonst die Folge eines Verhaltens sind, zu…

UFSW RV/2480-W/11Aufwendungen für eine Ausgleichszahlung an die geschiedene Ehegattin als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.01.2012

…Aus der Wortfolge, "... wenn er (der Steuerpflichtige) sich ihr ...nicht entziehen kann", ergibt sich deutlich, dass freiwillig getätigte Aufwendungen ebensowenig Berücksichtigung finden können wie Aufwendungen, die auf Tatsachen zurückzuführen sind, die vom Steuerpflichtigen vorsätzlich herbeigeführt wurden, oder sonst die Folge eines Verhaltens sind, zu dem…

UFSL RV/0670-L/04Aufwendungen für Besuchsfahrten zu den Kindern bei getrennt lebenden Partnern stellen keine außergewöhnliche Belastung dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2005

…Schon aus der Wortfolge "wenn er (der Steuerpflichtige) sich ihr nicht entziehen kann" ergibt sich mit aller Deutlichkeit, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach § 34 Abs. 3 EStG ebenso wenig Berücksichtigung finden können wie Aufwendungen, die auf Tatsachen zurückzuführen sind, die vom Steuerpflichtigen vorsätzlich herbeigeführt wurden…

UFSW RV/0445-W/04Bei Fehlen der Voraussetzung der Zwangsläufigkeit werden Aufwendungen für einen Grabstein nicht als außergwöhnliche Belastung anerkannt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2006

…des § 34 EStG geregelten Voraussetzung der Zwangsläufigkeit wird seitens des Unabhängigen Finanzsenates ausgeführt, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach § 34 ebenso wenig Berücksichtigung finden können, wie Aufwendungen, die auf Tatsachen zurückzuführen sind, die vom Steuerpflichtigen selbst herbeigeführt wurden oder sonst eine Folge des Verhaltens sind, zu…

UFSF RV/0116-F/03Abzugsfähigkeit von Prozesskosten eines Zivilrechtsstreites sowie von Aufwendungen für ein Auslandsstudium des Kindes als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2003

…Aufwendungen infolge Körperbehinderung). Nach übereinstimmender Ansicht von herrschender Lehre und Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergibt sich aus der Bestimmung des § 34 Abs. 3 EStG 1988 mit aller Deutlichkeit, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach § 34 EStG 1988 ebenso wenig Berücksichtigung finden können, wie Aufwendungen, die auf Tatsachen…

UFSG RV/0077-G/10Doppelte Haushaltsführung und außergewöhnliche Belastung bei Unterbringung der Mutter im Pflegeheim
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2012

…der Wortfolge der genannten Norm "wenn er sich ihr (...) nicht entziehen kann" ergibt sich mit aller Deutlichkeit, dass freiwillig getätigte Aufwendungen ebensowenig Berücksichtigung finden können wie Aufwendungen, welche auf Tatsachen zurückzuführen sind, die vom Steuerpflichtigen freiwillig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden (vgl. VwGH 3.3.1992…

UFSW RV/0505-W/03Werbungskosten einer Flugbegleiterin für Prozesskosten zur Abwehr nächtlicher Ruhestörung; außergewöhnliche Belastung im Zusammenhang mit Prozesskosten in einer Erbschaftsangelegenheit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2005

…Literatur bereits ausführlich beschäftigt. Schon aus der Wortfolge "wenn er (der Steuerpflichtige) sich ihr......nicht entziehen kann" ergibt sich mit aller Deutlichkeit, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach § 34 EStG 1988 ebenso wenig Berücksichtigung finden können wie Aufwendungen, die auf Tatsachen zurückzuführen sind, die vom Steuerpflichtigen…

UFSW RV/1150-W/03Ausgleichszahlung an die geschiedene Ehegattin bei einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a EheG als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2003

…des Einzelfalles zu prüfen. Schon aus der Wortfolge "wenn er (der Steuerpflichtige) sich ihr......nicht entziehen kann" ergibt sich mit aller Deutlichkeit, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach § 34 EStG 1988 ebenso wenig Berücksichtigung finden können wie Aufwendungen, die auf Tatsachen zurückzuführen sind, die vom Steuerpflichtigen…

UFSF RV/0425-F/10Kosten für den Freikauf vom türkischen Wehrdienst - Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2010

…§ 34 Tz 36). Nach übereinstimmender Ansicht von herrschender Lehre und Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergibt sich aus der genannten Bestimmung eindeutig, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach § 34 EStG 1988 ebenso wenig Berücksichtigung finden können, wie Aufwendungen, die auf Tatsachen zurückzuführen sind, die vom Steuerpflichtigen vorsätzlich herbeigeführt…

UFSG RV/0622-G/02Prozesskosten infolge Klage auf Unterhaltsherabsetzung erwachsen nicht zwangsläufig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2003

… 34 Abs. 3 EStG 1988 haben sich Judikatur und Literatur bereits ausführlich beschäftigt. Laut herrschender Rechtsmeinung können freiwillig getätigte Aufwendungen nach § 34 EStG 1988 ebenso wenig Berücksichtigung finden wie Aufwendungen, die auf Tatsachen zurückzuführen sind, die vom Steuerpflichtigen vorsätzlich herbeigeführt wurden oder die sonst die…

UFSF RV/0405-F/02Tilgung von Verbindlichkeiten des Sohnes als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2004

…tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Nach übereinstimmender Ansicht von herrschender Lehre und Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergibt sich aus dieser Bestimmung eindeutig, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach § 34 EStG 1988 ebenso wenig Berücksichtigung finden können, wie Aufwendungen, die auf Tatsachen zurückzuführen sind, die…

UFSW RV/2230-W/02Pendlerpauschale bei Tätigkeit im Bereich der Störbehebung und des Winterdienstes, "Familienheimfahrten" zu Kinder bei getrennt lebenden Partnern, Besuchsfahrten zu Kinder als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2004

…der Steuerpflichtige) sich ihr. . .nicht entziehen kann" ergibt sich mit aller Deutlichkeit, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach § 34 Abs. 3 EStG 1988 ebenso wenig Berücksichtigung finden können wie Aufwendungen, die auf Tatsachen zurückzuführen sind, die vom Steuerpflichtigen vorsätzlich herbeigeführt wurden, oder die sonst Folge eines…

UFSW RV/2246-W/11Prozesskosten für ein Scheidungsverfahren und Ehegattenunterhaltszahlungen sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2011

…er (der Steuerpflichtige) sich ihr . . nicht entziehen kann" ergibt sich mit aller Deutlichkeit, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach § 34 leg. cit. ebenso wenig Berücksichtigung finden können wie Aufwendungen, die auf Tatsachen zurückzuführen sind, die vom Steuerpflichtigen vorsätzlich herbeigeführt wurden, oder die sonst die Folge eines…

UFSG RV/0226-G/04Abzugsfähigkeit von Prozesskosten eines Zivilrechtsstreites
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2006

…des § 34 Abs 3 EStG 1988 mit aller Deutlichkeit, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach § 34 EStG 1988 ebenso wenig Berücksichtigung finden können, wie Aufwendungen, die auf Tatsachen zurückzuführen sind, die vom Steuerpflichtigen vorsätzlich herbeigeführt wurden oder die sonst die unmittelbare Folge eines Verhaltens sind, zu…

UFSW RV/2412-W/09Verfahrenskosten als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2012

… 34 Abs. 3 EStG 1988 nach übereinstimmender Ansicht von herrschender Lehre und Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach § 34 EStG 1988 ebenso wenig Berücksichtigung finden können wie Aufwendungen, die auf Tatsachen zurückzuführen sind, die vom Steuerpflichtigen vorsätzlich herbeigeführt wurden oder die sonst die…