…entspricht. Im gegenständlichen Fall entschloss sich der Bw. aus freien Stücken zum Erwerb eines Fertigteilhauses von der Firma A.GmbH und wurden die dafür getätigten Aufwendungen freiwillig geleistet. Es ist vor dem oben angeführten rechtlichen Hintergrund entscheidend, dass der unter dem Titel einer außergewöhnlichen Belastung…
… 34 Abs. 3 EStG 1988 mit aller Deutlichkeit, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach § 34 EStG 1988 ebenso wenig Berücksichtigung finden können, wie Aufwendungen, die auf Tatsachen zurückzuführen sind, die vom Steuerpflichtigen vorsätzlich herbeigeführt wurden oder die sonst die unmittelbare oder mittelbare Folge eines Verhaltens sind…
… 34 Abs. 3 EStG 1988 mit aller Deutlichkeit, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach § 34 EStG 1988 ebenso wenig Berücksichtigung finden können, wie Aufwendungen, die auf Tatsachen zurückzuführen sind, die vom Steuerpflichtigen vorsätzlich herbeigeführt wurden oder die sonst die unmittelbare oder mittelbare Folge eines Verhaltens sind…
…tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Nach übereinstimmender Ansicht von herrschender Lehre und Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergibt sich aus dieser Bestimmung eindeutig, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach § 34 EStG 1988 ebenso wenig Berücksichtigung finden können, wie Aufwendungen, die auf Tatsachen zurückzuführen sind, die…
… 34 Abs. 3 EStG 1988). Freiwillig getätigte Aufwendungen finden nach § 34 EStG 1988 ebenso wenig Berücksichtigung wie Aufwendungen, die vom Steuerpflichtigen vorsätzlich herbeigeführt wurden oder die sonst die Folge eines Verhaltens sind, zu dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat (VwGH 4.2…
…prüfen. Schon aus der Wortfolge "wenn er (der Steuerpflichtige) sich ihr ..... nicht entziehen kann" ergibt sich mit aller Deutlichkeit, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach § 34 leg.cit. ebenso wenig Berücksichtigung finden können wie Aufwendungen, die auf Tatsachen zurückzuführen sind, die vom Steuerpflichtigen vorsätzlich herbeigeführt wurden…
…prüfen. Schon aus der Wortfolge "wenn er (der Steuerpflichtige) sich ihr ...... nicht entziehen kann" ergibt sich mit aller Deutlichkeit, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach § 34 leg. cit. ebenso wenig Berücksichtigung finden können wie Aufwendungen, die auf Tatsachen zurückzuführen sind, die vom Steuerpflichtigen vorsätzlich herbeigeführt wurden…
…kann", ergibt sich mit aller Deutlichkeit, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach § 34 keine Berücksichtigung finden können. Der Kauf der Küche und der Innentüren inklusive Einbau und Wahl des ausführenden Unternehmers ist freiwillig erfolgt. Aufwendungen sind dann zwangsläufig, wenn der Steuerpflichtige sich der Belastung aus tatsächlichen…
…14/0011). Schon aus der Wortfolge "wenn er (der Steuerpflichtige) sich ihr nicht entziehen kann" ergibt sich mit aller Deutlichkeit, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach § 34 Abs. 3 EStG 1988 ebenso wenig Berücksichtigung finden können wie Aufwendungen, die auf Tatsachen zurückzuführen sind, die vom Steuerpflichtigen…
…kann. Aus der Wortfolge, ".....wenn er (der Steuerpflichtige) sich ihr.....nicht entziehen kann", ergibt sich deutlich, dass freiwillig getätigte Aufwendungen ebensowenig Berücksichtigung finden können wie Aufwendungen, die auf Tatsachen zurückzuführen sind, die vom Steuerpflichtigen vorsätzlich herbeigeführt wurden, oder sonst die Folge eines Verhaltens sind, zu…
…Mai 2007, 2006/13/0081, -, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach § 34 leg. cit. ebenso wenig Berücksichtigung finden können wie Aufwendungen, die auf Tatsachen zurückzuführen sind, die vom Steuerpflichtigen vorsätzlich herbeigeführt wurden oder die sonst die Folge eines Verhaltens sind, zu dem sich der Steuerpflichtige aus…
…Aus der Wortfolge, "... wenn er (der Steuerpflichtige) sich ihr ...nicht entziehen kann", ergibt sich deutlich, dass freiwillig getätigte Aufwendungen ebensowenig Berücksichtigung finden können wie Aufwendungen, die auf Tatsachen zurückzuführen sind, die vom Steuerpflichtigen vorsätzlich herbeigeführt wurden, oder sonst die Folge eines Verhaltens sind, zu dem…
…Schon aus der Wortfolge "wenn er (der Steuerpflichtige) sich ihr nicht entziehen kann" ergibt sich mit aller Deutlichkeit, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach § 34 Abs. 3 EStG ebenso wenig Berücksichtigung finden können wie Aufwendungen, die auf Tatsachen zurückzuführen sind, die vom Steuerpflichtigen vorsätzlich herbeigeführt wurden…
…. nicht entziehen kann" ergibt sich mit aller Deutlichkeit, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach § 34 ebenso wenig Berücksichtigung finden können wie Aufwendungen, die vom Steuerpflichtigen vorsätzlich herbeigeführt wurden oder die sonst die Folge eines Verhaltens sind, zu dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat…
…den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen; der Steuerpflichtige darf sich dem Aufwand aus tatsächlichen, rechtliche oder sittlichen Gründen nicht entziehen können. Freiwillig getätigte Aufwendungen und Aufwendungen, die Folge eines Verhaltens sind, zu dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat, sind nicht zwangsläufig erwachsen…
…des § 34 EStG geregelten Voraussetzung der Zwangsläufigkeit wird seitens des Unabhängigen Finanzsenates ausgeführt, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach § 34 ebenso wenig Berücksichtigung finden können, wie Aufwendungen, die auf Tatsachen zurückzuführen sind, die vom Steuerpflichtigen selbst herbeigeführt wurden oder sonst eine Folge des Verhaltens sind, zu…
…Aufwendungen infolge Körperbehinderung). Nach übereinstimmender Ansicht von herrschender Lehre und Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergibt sich aus der Bestimmung des § 34 Abs. 3 EStG 1988 mit aller Deutlichkeit, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach § 34 EStG 1988 ebenso wenig Berücksichtigung finden können, wie Aufwendungen, die auf Tatsachen…
…ein Testament aufzusetzen, worauf die betreffenden Aufwendungen zurückzuführen sind. Freiwillig getätigte Aufwendungen erwachsen nicht "zwangsläufig" im Sinne des § 34 Abs 3 EStG 1988 und können nach § 34 EStG 1988 keine Berücksichtigung finden. Zusammenfassung: Von sämtlichen zu berücksichtigenden Aufwendungen ist noch der Selbstbehalt gemäß § 34 Abs…
…der Wortfolge der genannten Norm "wenn er sich ihr (...) nicht entziehen kann" ergibt sich mit aller Deutlichkeit, dass freiwillig getätigte Aufwendungen ebensowenig Berücksichtigung finden können wie Aufwendungen, welche auf Tatsachen zurückzuführen sind, die vom Steuerpflichtigen freiwillig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden (vgl. VwGH 3.3.1992…
…oben zitierten § 34 Abs. 3 EStG 1988 ergibt sich mit Deutlichkeit, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach § 34 ebenso wenig Berücksichtigung finden können wie Aufwendungen, welche auf Tatsachen zurückzuführen sind, die vom Steuerpflichtigen vorsätzlich herbeigeführt worden sind oder sonst unmittelbare Folgen eines Verhaltens sind, zu dem…