…angegebenen Adresse nie gegeben habe. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse sei davon auszugehen, dass es sich bei den vorliegenden Rechnungen lediglich um Deckungsrechnungen gehandelt habe. Aufgrund der unrichtigen Rechnungsadresse der Firma M, habe bereits aus formellen Gründen ein Vorsteuerabzug versagt werden müssen. 2…
…verhängte Strafe sei in den Aufzeichnungen des Bw nicht enthalten. Laut Bp liege eine Verkürzung der Einnahmen vor. Laut Bp seien aufgrund der aufgezählten Feststellungen die Aufzeichnungen des Bw mit formellen und materiellen Mängel behaftet, woraus die Bp in weiterer Folge eine Befugnis zur Schätzung…
…Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Die Anwendung eines Sicherheitszuschlages gehört zu den Elementen einer Schätzung. Diese Schätzungsmethode geht davon aus, dass es bei mangelhaften Aufzeichnungen wahrscheinlich ist…
…zur Verfügung gestanden, seien aber keiner Würdigung unterzogen worden. Es sei nur festgestellt worden, dass die Löschung der Daten in den Spielautomaten als Vernichtung von Grundaufzeichnungen und somit als formeller Mangel zu werten sei. Im Erkenntnis vom 13. Oktober 1993, 89/13/0078, das noch…
…wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Abgabenvorschriften zu führen hat, nicht vorlegt oder wenn die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Gemäß…
…ferner, wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Abgabenvorschriften zu führen hat, nicht vorlegt oder wenn die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. …
…wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Abgabenvorschriften zu führen hat, nicht vorlegt oder wenn die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen."  …
…Buch eingetragen. Daraus folgt, dass die Bw. die verschiedenen Steuersätze hinsichtlich der vereinnahmten Umsätze hätte ausweisen müssen. Dies stellt einen weiteren gravierenden formellen Mangel der Buchführung dar, der geeignet ist, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Nach § 131 Abs. 1…
…FinStrG für den oben angeführten Zeitraum vor (Prüfungsbeginn 10. September 2002). Der Prüfer nahm aufgrund der von ihm festgestellten formellen und materiellen Mängel der Aufzeichnungen und Bücher eine kalkulatorische Schätzung des gesamten Umsatzes der Bw vor. Auf Basis einer Rohaufschlagsrechnung auf den erklärten Wareneinsatz sowie…
…zu legen, sofern nicht ein begründeter Anlass dazu gegeben sei, ihre sachliche Richtigkeit in Zweifel zu ziehen. Im gegenständlichen Fall jedoch seien im Zuge der Außenprüfung gravierende formelle Mängel festgestellt worden, die allesamt geeignet seien, die sachliche Richtigkeit der Grundaufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Deshalb…
…wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Abgabenvorschriften zu führen hat, nicht vorlegt oder wenn die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Welche…
…sowie gegen den Haftungs-und Zahlungsbescheid für den Zeitraum 1.1.1992 bis 31.12 1996 wurde fristgerecht berufen und die erklärungsgemäße Vorschreibung der Abgaben beantragt. Als Begründung wurde sinngemäß folgendes vorgebracht: Die von der Betriebsprüfung aufgezeigten formellen Mängel der Buchführung werden zur Gänze bestritten…
…E) Mit Schreiben vom 2. Oktober 2000 erstattete der Betriebsprüfer seine Stellungnahme zur Berufung (OZ 52 ff./1998) laut Abschnitt D). ad 1) Sicherheitszuschläge: Unter Tz 16 des BP-Berichtes seien formelle Mängel der Kassaführung festgestellt worden (Kassabuch mit Bleistift geführt, Kinobuffeterlöse nicht täglich aufgezeichnet…
…wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Abgabenvorschriften zu führen hat, nicht vorlegt oder wenn die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Nach…
…bereits ausgestellten Rechnung handelte. Es seien nur formelle Mängel beseitigt worden. Mit 30.Juni 2003 wurde der Geschäftsbetrieb in Salzburg durch die Bw eingestellt. Die Berufung wurde ohne Erlassen einer Berufungsvorentscheidung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 12 Abs1…
…184 Abs 3 BAO hat die Abgabenbehörde die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen, wenn der Steuerpflichtige die Bücher und Aufzeichnungen nicht vorlegt, oder die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen in Zweifel zu…
…der Jahre 2003 und 2004 erhob die Bw. innerhalb offener Frist Berufung. Begründung: Die Betriebsprüfung hat wegen formeller Mängel in der Buchhaltung für die Jahre 2003 und 2004 Sicherheitszuschläge in Höhe von je 2.000 € vorgenommen. Die Sicherheitszuschläge sind als Grundlage für eine verdeckte…
…wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Abgabenvorschriften zu führen hat, nicht vorlegt oder wenn die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen." Das…
…wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Abgabenvorschriften zu führen hat, nicht vorlegt oder wenn die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Nach…
…aufgegriffener Grund zur Zurückweisung oder für einen Auftrag zur Mängelbehebung vorliegt, und hat erforderlichenfalls selbst nach den Abs. 1 und 2 vorzugehen (§ 156 Abs. 4 FinStrG). Enthält eine Eingabe formelle Mängel, muss dem Einschreiter die Behebung dieser Mängel unter Setzung einer angemessenen Frist aufgetragen werden.…