…seien vom Auftraggeber jegliche Zahlungen bis zur Vorlage entsprechender Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis verweigert worden. In Anbetracht der Rechtsauskunft dieses großen und international tätigen Auftraggebers, habe der Bf. in einer Änderung der Fakturen keine falsche Vorgangsweise gesehen, da die Leistungen für einen ausländischen Unternehmer erfolgt seien…
…Bei der Strafbemessung wertete der Erstsenat für jeweils beide Beschuldigte als mildernd ein Teilgeständnis, ihre finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, sowie eine schwierige finanzielle Situation [offenbar im Begehungszeitraum], als erschwerend einen langen Tatzeitraum. Die Mithaftung des Dr. H als Nebenbeteiligter sei auf 50 % der Haftungssumme zu reduzieren gewesen…
…verwerflich und an einer Verleumdung vorbeischrammend. Auch hätten sich in der Verhandlung selbst, zu welcher der Besch. einen eigenen Simultandolmetsch beigezogen habe, keinerlei Hinweise auf eine falsche Übersetzung ergeben, sodass die Schutzbehauptung des Besch. zu verwerfen gewesen sei. Der Besch. habe sich zur subjektiven Tatseite…
…es sich um ein Missbrauch der Formen- und Gestaltungsmöglichkeiten nach BAO handelt. Steuerberater: Missbrauch ist ein Argument, was die Behörde gerne vorbringt um den Sachverhalt zu schmeißen. Das ist die rechtliche Würdigung der Frau Referentin, wo wir dazu nichts abgeben müssen. Es ist die Entscheidung…
…dass dem Antrag auf Mängelbehebung nicht vollinhaltlich entsprochen worden sei (Manuduktionspflicht). Ebenso zitiere das Finanzamt den § 85 Abs. 2 BAO bei Gegenstandsloserklärungen, der jedoch rechtlich zur Gänze falsch angewendet bzw. interpretiert werde (berechtigt nicht zur Zurückweisung), sondern wäre der Partei aufzutragen, die Mängel zu beheben…
…wird - mein Vorbringen zu ergänzen. Weiters fehlt im Erkenntnis eine zwingend notwendige Rechtsmittelbelehrung. Der Hinweis, alle Beteiligten hätten auf Rechtsmittel verzichtet - was objektiv noch dazu falsch ist - ersetzt nicht die Belehrung. Dieser Mangel wird ausdrücklich gerügt. Zur Rechtswidrigkeit des Inhaltes Aus den spärlichen Feststellungen geht…
…Entscheidungen, mit denen Anträge abgelehnt werden oder die für die Personen, an die sie gerichtet sind, nachteilige Folgen haben, sind zu begründen. Sie müssen eine Belehrung über die Möglichkeit enthalten, einen Rechtsbehelf nach Art. 243 einzulegen". Art. 6 Abs. 4 lautet: "Es kann vorgeschrieben werden…
…der gegen diesen Bescheid gerichteten Berufung brachte die Bf. wie folgt vor: Gegen den Bescheid wird der Rechtsbehelf der l. BERUFUNG eingelegt und wie folgt begründet: 1. Rechtlicher Rahmen: Der angegriffene Bescheid stützt sich auf Art. 220 Abs. 1 ZK, der wie folgt lautet: "Ist…
…in der Buchhaltung auf und sei anlässlich einer Außenprüfung dem Prüfer gegenüber offen gelegt worden. Die Erklärung seines deutschen Rechtsanwaltes, dass diese Zahlung steuerfrei sei, habe der Beschuldigte insofern falsch verstanden, als er davon ausgegangen sei, dass diese Zahlung, die er als Schadenersatz eingeordnet habe…
…Kenntnis ohne rechtliche Konsequenz sei, dass man der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht fristgerecht nachgekommen sei. Die Tat werde für 2002 als Versuch gewertet, aber auch zum Versuch gehöre eine objektive Tat und ein subjektives Wollen. Ein Versuch könne sich nur darin manifestieren, dass falsche Steuererklärungen abgegeben…
…Vorsteuerberechtigung zu erlangen. Dies sei von der Partei offensichtlich verabsäumt worden. Die Verabsäumung sei mit dem Ereignis begründet worden, dass die damals unvertretene Partei eine falsche Belehrung des Finanzamtes (§ 113 BAO) erhalten habe und dadurch der notwendige Antrag nicht gestellt worden sei. Die Nichtanerkennung der…
…Juli 2011, in welcher im Wesentlichen darauf hingewiesen wurde, dass er weder rechtlich noch faktisch als Abgabenpflichtiger für die Firma aufgetreten sei. Der Bf. sei nicht Gesellschafter der Firma und gebe es daher auch keinen Gesellschaftsvertrag, der als Grundlage für die Verpflichtung zur Abführung von…
…von Lugurkunden wie falsche bosnische, kroatische und jugoslawische Führerscheine etc. in seinen steuerlichen Rechenwerken nicht zum Ansatz gebracht hat, weshalb die obigen Abgaben in genannter Höhe zu niedrig festgesetzt worden sind, wobei es ihm darauf angekommen ist, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme…
…zur Last gelegte Abgabenverkürzung an Umsatzsteuer für den Zeitraum 01-12/2003 in Höhe von € 6.400,00 sei tatsächlich nicht gegeben, weil er aufgrund einer falschen Rechtsauskunft der Verwaltungsabteilung der A-Institution der Meinung gewesen sei, seine Leistung würde nicht der Umsatzsteuer unterliegen…
…dass jeder der österr. Rechtsordnung Unterworfene die auf ihn zutreffenden gesetzlichen Bestimmungen kennen muss, entsprechen im Bereich der Abgabengesetze weitreichende Rechtsauskunfts- , Anleitungs - und Belehrungspflichten der Abgabenbehörden, die wahrzunehmen jeder Rechtsadressat selbständig entscheiden muss. Hinterher zu jammern, man habe die einzelnen Rechtsvorschriften und deren Auswirkungen nicht…
…im Gegensatz dazu Sicherheiten an der Liegenschaft und ist die Kreditaufnahme in diesem Stadium (vor allem in den Jahren 2004 bis 2006) sehr leicht möglich." Der stellig gemachte Zeuge gab nach Belehrung über die gesetzlichen Weigerungsgründe (§ 171 BAO) und die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage (…
…Es treffe ihn im Zusammenhang mit der Feststellung der Bodenschätzungsergebnisse kein Verschulden; er habe dadurch rechtliche als auch wirtschaftliche Nachteile erlitten, weswegen der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begründet und zu bewilligen sei. Der Unabhängige Finanzsenat hob mit Berufungsentscheidung (RV/0070-K/11…
… 110 Abs. 3 leg.cit. erklärt ausdrücklich ein abgesondertes Rechtsmittel gegen die Abweisung eines Antrages auf Fristverlängerung für unzulässig. Rechtlich ist im Detail folgendes auszuführen: Generell unterscheidet die BAO zwischen gesetzlichen und behördlichen Fristen. Erstere sind einer Verlängerung nur dann zugänglich, wenn das Gesetz dies…
…als Zeugin einvernommen. Über die Einvernahme wurde folgendes Protokoll erstellt: "KS, [...] Ex-Gattin des Berufungsführers, gibt nach Belehrung über die gesetzlichen Weigerungsgründe (§ 171 BAO) und die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage (§ 289 StGB) sowie nach Ermahnung, die Wahrheit anzugeben und nichts zu verschweigen (§ 174 BAO…
…wahren Sachverhalt von den Verkäufern falsch informiert wurden. Es wurden die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten im Kaufvertrag angeführt, sodass die Bw. zu diesem Zeitpunkt davon ausging, dass darüberhinaus keine weiteren Abgabenverbindlichkeiten anfallen würden. Es wäre seitens der Gesellschafter der OEG durchaus möglich und auch rechtlich geboten gewesen…