…ein, dass er aufgrund der wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage sei, den Rückstand zur Gänze zu bezahlen und die sofortige Begleichung mit erheblichen Härten verbunden wäre. Auf Grund der laufenden Einnahmen sei jedoch die Einbringlichkeit des Rückstandes nicht gefährdet. Mit Bescheid vom 12. Juli…
…Umsätze sehr zu wünschen übrig. Ich bin selbstverständlich bestrebt, diese Angelegenheiten aus der Welt zu schaffen und ersuche Sie höflich um vorläufige Stundung. Die sofortige Entrichtung der Abgaben wäre für mich mit erheblichen Härten verbunden. Abschließend weise ich darauf hin, dass die Einbringlichkeit der Abgabenschuld…
…August 1997, in der im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Bei einem Jahresgewinn von ca. ÖS 3,600.000,00 stelle die Zahlung "eine erhebliche Härte für den Betrieb" dar. Die Einbringung des aushaftenden Betrages sei in keiner Weise gefährdet, da die betriebsführende Gesellschaft die…
…soweit diese Voraussetzungen nicht im Sinne des § 167 Abs. 1 BAO offenkundig wären. Der Abgabepflichtige hätte hierbei nicht nur das Vorliegen einer erheblichen Härte, sondern etwa auch darzulegen, dass die Einbringlichkeit der Abgabenschuld nicht gefährdet wäre. Dies hätte er konkretisierend anhand seiner Einkommens- und Vermögenslage…
…für 2011 (auf Grundlage der Einnahmen-Ausgaben bis inklusive September 2011) würden beim Bw Einkünfte in Höhe von € 5.500,00 prognostiziert. Für 2011 falle daher keine Einkommensteuer an. Es wäre eine erhebliche Härte, dem Bw die Einkommensteuervorauszahlung 2011 zahlen zu lassen, wenn feststehe…
…für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Aus der Bewilligung von Zahlungserleichterungen mit Bescheid vom 23. April 2008 folgt, dass das Finanzamt ihrer Entscheidung sowohl das Vorliegen einer erheblichen Härte als auch die…
…wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Da bei Begünstigungstatbeständen die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund tritt…
…Bw. auch in wirtschaftlicher Hinsicht akzeptabel erscheine. Richtig sei, dass die Geltendmachung von Betriebsausgaben, die - unbeeinsprucht - vom Finanzamt als privat angesehen würden, zu einer Erhöhung des Abgabenrückstandes geführt habe. Die erhebliche Härte sei jedoch darin zu sehen, dass eine erkennbare finanzielle Bedrängnis der Bw. vorliege…
…eingeladen hatte, die Voraussetzungen für die Gewährung der beantragten Zahlungserleichterung, nämlich das Vorliegen einer erheblichen Härte bei einer sofortigen vollen Entrichtung sowie die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit bei einem Aufschub darzutun und durch die Vorlage entsprechender Belege nachzuweisen, legte der Bf. dem Zollamt den Einkommensteuerbescheid des…
…Nach Ansicht der Rechtsmittelbehörde waren offenkundige Fehler im Rechtsmittelverfahren betreffend die Zurückweisung des nicht fristgerecht eingebrachten Einspruches keineswegs ersichtlich. Im gegenständlichen Fall hat daher der Bf. die Gründe, die die sofortige Begleichung als mit erheblichen Härten verbunden erscheinen ließe, nicht ausreichend dargelegt. Da der Bf…
…die nicht erfolgte Zahlung solcher selbst zu berechnender bzw. einzubehaltender und abzuführender Abgaben zurückzuführen sei, in deren sofortiger voller Entrichtung keine erhebliche Härte erblickt werden könne. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte die Bw. aus, dass ihr die Entrichtung des Betrages von € 624…
…Dezember 2012 zu stunden. Die sofortige Entrichtung der Abgaben, welche von keiner Bemessungsgrundlage abgeleitet werden könnten, sei mit erheblichen Härten verbunden. Mit Bescheid vom 16. Juli 2009 wies das Finanzamt das Stundungsansuchen unter Hinweis auf die Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben ab. In der Berufung…
…auf die nicht erfolgte Zahlung solcher selbst zu berechnender bzw einzubehaltender und abzuführender Abgaben zurückzuführen sei, in deren sofortiger voller Entrichtung keine erhebliche Härte erblickt werden könnte. Mit Schriftsatz vom 14. Juli 2006 (Vorlageantrag) begehrte die Bw erneuert eine ratenweise Begleichung des Rückstandes mit nun…
…berechnender bzw. einzubehaltender und abzuführender Abgaben zurückzuführen sei, in deren sofortiger voller Entrichtung keine erhebliche Härte erblickt werden könne. Dagegen beantragte die Bw. die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz sowie die Anberaumung einer mündlichen Senatsverhandlung. Zur Begründung wiederholte die Bw. den in…
…hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom Ansuchen abweichende Bewilligung von Zahlungserleichterungen kann…
…die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Voraussetzung für die Bewilligung einer Zahlungserleichterung ist - neben einem entsprechenden Antrag - das Vorliegen einer "erheblichen Härte" und gleichzeitig der Umstand…
…die nicht erfolgte Zahlung solcher selbst zu berechnender bzw. einzubehaltender und abzuführender Abgaben zurückzuführen sei, in deren sofortiger voller Entrichtung keine erhebliche Härte erblickt werden könne. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung vom 21. Oktober 2004 wurde darauf hingewiesen, dass - wie im Zahlungserleichterungsansuchen vom 24…
…hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung für den Antragsteller mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom Ansuchen abweichende Zahlungserleichterungsbewilligung kann sich dabei auch auf…
…Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabenpflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Für die bescheidmäßige Bewilligung einer Zahlungserleichterung müssen sämtliche gesetzlich vorgesehene Bedingungen erfüllt sein. Fehlt…
…Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und dien Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird (§ 212 Abs.1 BAO). Im vorliegenden Fall…