…13/0224; vgl. auch Schimetschek, Die Verteilung der Beweislast im Abgabenverfahren, ÖStZ 1993, 357; Biro, Die erhöhte Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung steuerlicher Auslandssachverhalte, ÖStZ 1993, 130). Die Beweisvorsorgepflicht leitet die österreichische Lehre (Stoll, BAO-Kommentar, Wien 1994, 1558) aus der Wortfolge ...Richtigkeit zu beweisen... in §…
…erst mit 31. Dezember 1997 ausgestellt worden zu sein. Der Vorwurf der BP, dass die Bw. der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten nicht nachgekommen wäre, sei daher nicht gerechtfertigt. Es sei nicht im Sinne einer erhöhten Mitwirkungspflicht, nicht übliche Unterlagen des Geschäftsverkehrs vorzulegen, bzw. eine gerichtliche…
…Mittel abnimmt (sh. z.B. VwGH 92/15/0159 vom 23.02.1994). Diese erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten umfasst insbesondere die Beweisvorsorgepflicht (z.B. VwGH 93/14/0069 vom 7.09.1993) und die Beweismittelbeschaffungspflicht (z.B. VwGH 91/13/0248, vom 30.05.1995…
…liegen nicht vor. Auf die Beweisvorsorgepflicht und erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten wird verwiesen. Es wäre dem Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung abträglich und nicht sachgerecht, könnte sich jemand bei einem derartigen (ungewöhnlichen) Sachverhalt wie dem behaupteten - Zahlung an Dritte im Auftrag des Kunden, Rechtsbeziehung zum…
…Widersprüche verweist der unabhängige Finanzsenat auf die erhöhte Mitwirkungspflicht, wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben. Insbesondere bei Geschäftsbeziehungen im Zusammenhang mit Offshore-Gesellschaften besteht eine Beweismittelbeschaffungspflicht und Vorsorgepflicht. Die sachliche Rechtfertigung für die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten besteht in der Einschränkung der Möglichkeit der…
…Widerspruch stehend. Die erhöhte Mitwirkungs- u. Offenlegungspflicht, die Beweismittelbeschaffungs- und Beweisvorsorgepflicht wurden sicher nicht in dem Maße vom geprüften Unternehmen bzw. dessen Geschäftsführung nachgegangen, die eine vollständige Aufklärung des Sachverhaltes zugelassen hat. Im Hinblick auf die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten ist es dabei Aufgabe des…
…für die Beteiligung des Bw. an der P Kreditanstalt (vgl. Pkt. 2.2.3.2.), die der Bw. trotz erhöhter Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten nicht entkräften konnte. Der Unabhängige Finanzsenat geht daher davon aus, dass der Bw. an der P. Kreditanstalt beteiligt war. Die P. Kreditanstalt…
…welche nach herrschender Meinung eine erhöhte Offenlegungspflicht, eine Beweismittelbeschaffungspflicht und eine Vorsorgepflicht beinhaltet, wenn die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten eingeschränkt oder unmöglich sind (vgl. zB. Lochmann , Die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten, ÖStZ 15. April 2004, Nr. 8, S 169). Eine erhöhte Mitwirkungspflicht besteht auch, wenn vom Steuerpflichtigen…
…Grundsätze für Angehörigenverträge zu beachten. In Anbetracht der zum großen Teil im Dunklen gebliebenen näheren Umstände sind ebenso wie beim Berufungspunkt "Marktstudien" die Kriterien für Verträge mit nahen Angehörigen nicht erfüllt und wurde auch der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten durch die Bw. nicht Rechnung getragen.…
…im gegenständlichen Fall das Fehlen der Haftung bei Unterlassen des Einbehaltens der Abzugsteuer wegen Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens) obliegt allerdings demjenigen, zu dessen Gunsten die Vorschrift wirkt, somit diesfalls der [Bw]. Zudem hätte diese aufgrund der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten bereits zum Zeitpunkt der Ausbezahlung der…
…da bei Auslandssachverhalten die Behörde in ihrer eigenen Ermittlungsmöglichkeit eingeschränkt ist, wird dem Steuerpflichtigen eine erhöhte Mitwirkungspflicht zugemutet. Allerdings bedeutet dies nicht, dass ein Nichtvorhandensein von Beweismitteln dem Steuerpflichtigen anzulasten ist. Lebenssachverhalte, die nicht beweisbar sind, können nicht lediglich mit dem Argument der erhöhten Mitwirkungspflicht…
…2.) Bezüglich der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten wurde vorgebracht, dies bedeute nicht, dass ein Nichtvorhandensein von Beweismitteln dem Steuerpflichtigen anzulasten sei, und Lebenssachverhalte seien nun mal nicht beweisbar. Abgesehen davon sei das "Nächtigen" in Österreich kein Auslandssachverhalt, sodass diesbezüglich die erhöhte Mitwirkungspflicht nicht gegeben sei…
…nicht zur Beweisaufnahme verpflichtet. Hinzu kommt im Falle des beantragten Zeugen noch der Umstand, dass die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten es dem Abgabepflichtigen gebietet einen im Ausland wohnhaften Zeugen - N.J. hatte im Zeitpunkt des ersten Rechtsganges Wohnsitze in London und in Nord-Pattaya, Thailand…
…Auch eine mit 6.6.2007 datierte Gegenäußerung der steuerlichen Vertretung zum Niederschriftsentwurf der Betriebsprüfung entspricht unter Berücksichtigung der erhöhten Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten in keiner Weise der von der Betriebsprüfung im ohnehin lange dauernden Verfahren immer wieder mündlich und schriftlich verlangten Nachvollziehbarkeit Die Ermittlungspflicht der…
…In dieser wurde nämlich auf den Seiten 13ff ohnehin genau dargestellt, wie es zur Entscheidung der deutschen Finanzbehörde - und zwar nach Analyse der in der Regel erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten vorgelegten Schriftstücke und nach telefonischer Rücksprache mit dem deutschen Prüfer selbst - gekommen ist. Die Bw…
…Ägypten nahezu alle Geldgeschäfte bar erledigt werden und Banken misstraut wird, erfolgten auch die Darlehensauszahlungen an Herrn A. bar und hat dieser die Beträge auch der Gesellschaft bar zur Verfügung gestellt. Um der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten gerecht zu werden, wurde von Herrn A. dargelegt…
…Bilanz) nicht entnommen werden könne, wem die X Establishment tatsächlich zuzurechnen gewesen sei bzw. wer im Streitjahr Inhaber der Gründerrechte bzw. wirtschaftlich Begünstigter gewesen sei und ersuchte unter Hinweis auf die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten neuerlich um Vorlage entsprechender Unterlagen (zB Gründungsurkunden, Mandatsverträge, Zessionsurkunden, Beistatuten). …
…für Planungsarbeiten für ein Projekt in Wien angegeben. ... Es wurden vom Finanzamt, unter Hinweis auf die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten, hinsichtlich Art und Umfang der erbrachten Leistungsunterlagen abgefordert. Weiters wurden zur Glaubhaftmachung dieser Fremdleistungen Unterlagen über den Leistungszeitraum, den Leistungszeitpunkt und Art der Leistungsübergabe sowie…
…beizuschaffen. Im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht sind aber auch Zumutbarkeitsgrenzen zu beachten, sodass vom Abgabepflichtigen nichts Unmögliches oder für das Abgabeverfahren Unerhebliches verlangt werden darf (vgl. Ritz, BAO3, Tz 9 zu § 115). Die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten umfasst insbesondere die Beweisvorsorgepflicht und die Beweismittelbeschaffungspflicht. Der…
…zur Namhaftmachung von Zeugen oder Beibringung geeigneter Unterlagen. Befinden sich Urkunden nicht im Gewahrsam der Partei, so trifft sie im Fall erhöhter Mitwirkungsverpflichtungen eine Beweisbeschaffungspflicht. Bei Auslandssachverhalten trifft den StPfl eine erhöhte Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht. Die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten (VwGH ua.12. 7. 1990…