…und auf Basis der vorgelegten Befunde den Grad der Behinderung mit lediglich 40% festgestellt. Es besteht daher kein Anspruch auf erhöhte Familiebeihilfe und es ist daher spruchgemäß zu entscheiden. Der UFS sah sich durch die unzutreffende Behauptung der Bw., sie hätte ein neurologisches Gutachten vorgelegt…
…der Bw. wurde von zwei verschiedenen Ärzten (Arzt für Allgemeinmedizin und Facharzt für Kinderheilkunde) untersucht. Im ersten Gutachten wurde der Grad der Behinderung mit 30 v.H. und im zweiten Gutachten mit 40 v.H. festgestellt. Beide Ärzte subsumierten überdies die Art der Behinderung unter…
…festgestellt. Mit Berufungsvorentscheidung wies das Finanzamt gegenständliches Rechtsmittel als unbegründet ab und führte unter Bezugnahme auf § 8 Abs. 5 FLAG 1967 aus, dass das ärztliche Gutachten vom 31. August 2012 einen Behinderungsgrad im Ausmaß von 40% festgestellt habe, weshalb die Abweisung der erhöhten Familienbeihilfe zu…
…zumindest weniger wahrscheinlich erscheinen lässt. Wie bereits oben dargelegt weisen die auf Grund der genannten ärztlichen Sachverständigengutachten erstellten Bescheinigungen des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen den Grad der Behinderung des Sohnes der Bw mit unter 50% (laut Erstgutachten 30 % voraussichtlich weniger als drei Jahre anhaltend…
…sodass der Grad der Behinderung 0% ergab. Das Gutachten wurde dem Berufungswerber zur Kenntnisnahme übermittelt. Der Vorhalt, mit dem ihm Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben wurde, wurde nicht mehr beantwortet. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 8 Abs. 4 FLAG 1967 erhöht sich die Familienbeihilfe…
…mit dem es den Antrag auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe mit folgender Begründung abwies: "Gemäß § 8 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 ist Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe gegeben, wenn der Grad der Behinderung von mindestens 50 % besteht. Im Gutachten des Bundessozialamtes für Soziales und Behindertenwesen vom 24…
…Optometrie den Grad der Behinderung mit 20 v.H. fest. Die beiden Gutachten divergieren daher nur geringfügig und liegt der Grad der Behinderung jedenfalls deutlich unter 50 v.H. Von der Abgabenbehörde zweiter Instanz wird nicht bestritten, dass die von der Bw. in der mündlichen…
…den Antrag auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe für den minderjährigen Sohn der Berufungswerberin für die Zeit ab 1.5.2004 unter Hinweis auf § 8 Abs. 5 und 6 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 abgewiesen. Laut dem vom Bundessozialamt übermittelten Gutachten betrage der Grad der Behinderung des Kindes 30…
…Fall wurde in keinem Gutachten ein Grad der Behinderung von mindestens 50 % bescheinigt. Die Gutachten unterscheiden sich dadurch, dass für das Erstgutachten aktuelle orthopädische Befunde mit genauer Beschreibung der funktionellen Defizite, Bewegungseinschränkungen und genauer klinischer Bescheireibung des Zustandes ausständig waren. Trotz Vorlage weiterer Befunde wurde…
…Der Grad der Behinderung müsse mindestens 50 Prozent betragen, damit eine erhebliche Behinderung vorliege. Da laut dem Gutachten des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen die Stoffwechselstörung ohne manifeste Folgeerscheinungen nur mehr mit 30 Prozent einzustufen sei, lägen die Voraussetzungen für den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe…
…und der Ergänzungsrichtlinien stellte die ärztliche Gutachterin unter Berücksichtigung der anatomischen Gegebenheiten, der abgeschlossenen Adoleszenz, der guten Integration in Alltag und Schule, einen Grad der Behinderung von (nur mehr) 30 % fest. Der Ansicht des Bw., wonach das Finanzamt davon ausgehe, dass die erhöhte Familienbeihilfe nur…
…Entscheidung, ob erhöhte Familienbeihilfe zusteht, sofern das Leiden und der Grad der Behinderung einwandfrei daraus hervorgehen. Strittig ist im vorliegenden Berufungsfall, ob die vom Finanzamt mittels Bescheid vom 11. Jänner 2010 zu erfolgende Rückforderung der Familienbeihilfe für den im Spruch genannten Zeitraum rechtens ist. Die…
…Fachärzten - der Grad der Behinderung übereinstimmend mit 30 v.H. (Richtsatzposition 286; siehe Tabelle) festgestellt. Da somit gemäß den schlüssigen Gutachten der Grad der Behinderung jedenfalls unter 50 v.H. liegt, war die Berufung abzuweisen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass bei einer Behinderung des Kindes…
…Medikamente) habe erhöht werden müssen. Die auf diesem Gutachten aufbauende Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen vom 20.9.2010 kommt daher in Übereinstimmung mit der vorherigen Bescheinigung zu dem Ergebnis, dass erst ab August 2009 ein Grad der Behinderung in Höhe von 50%…
…Der Grad der Behinderung oder die voraussichtliche dauernde Erwerbsunfähigkeit muss ab 1.1.2003 gemäß § 8 Abs. 6 FLAG durch ein ärztliches Sachverständigengutachten des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen bescheinigt werden. Im Sinne des § 167 Abs. 2 BAO hat die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der…
…auch für Behinderte mit einem Grad von mehr als 50 % Behinderung vorgesehen. Dieser Grad der Behinderung sei auch eine Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe. Seine Tätigkeit für die Gemeinde sei dem Finanzamt bekannt gewesen und sei trotzdem bis ins Jahr 2000 Familienbeihilfe (an…
…Stufe erhöht wird. Die Untersuchte ist voraussichtlich nicht dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Das Finanzamt wies die Berufung, unter Hinweis auf dieses Gutachten, mittels Berufungsvorentscheidung vom 30.1.2008 ab, da der festgestellte Grad der Behinderung die gesetzlich vorgesehene Grenze von 50…
…Zeit ab 1.9.2000 unter Hinweis auf § 8 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 abgewiesen. Laut Gutachten des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen vom 24.7.2003 betrage der Grad der Behinderung des Kindes nur 40 %. Daher bestehe kein Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe. Die dagegen…
…diesem Amt wurde am 12.5.2005 Folgendes mitgeteilt: "In Zusammenschau aller vorliegender Befunde und Gutachten sind die Voraussetzungen für die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe nicht gegeben. Eine Erkrankung im Sinne einer erheblichen Behinderung die nach den Richtsätzen mit einem Behinderungsgrad von 50 v.H…
…einer Beeinträchtigung unter 50 % kein Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe zusteht. Da sich die Sachlage aufgrund des Sachverständigengutachtens vom 01.04.2011 dahingehend geändert hat, dass ab 01.03.2011 ein Grad der Behinderung von 50 % festgestellt wurde, endet die Wirkung des angefochtenen Abweisungsbescheides mit Ende Februar…