…nach § 91 ABGB ihre eheliche Lebensgemeinschaft unter Rücksichtnahme aufeinander einvernehmlich gestalten sollen, das eine oder andere Merkmal fehlen (vgl. VwGH 21.10.2003, 99/14/0224). Eine Lebensgemeinschaft im Sinne einer eheähnlichen Gemeinschaft ist anzunehmen, wenn nach dem äußeren Erscheinungsbild ein Zusammenleben erfolgt, wie es…
…der Wert des auf Ing. WO zugelassenen PKW´s VW Vento betrug rund € 2.000,00. Beide Ehegatten gingen ihrem eigenen Beruf nach und war eine über die übliche Unterstützung im ehelichen Zusammenleben hinausgehende Mitwirkung im Erwerb des anderen nicht gegeben. Die entsprechende Regelung im…
…verstarb der Ehegatte der Beschwerdeführerin. Am 15. September 1998 brachte die Beschwerdeführerin ein eheliches Kind zur Welt, welches die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Mit einem am 12. November 1998 bei der Bundespolizeidirektion Wien eingelangten Antrag begehrte die Beschwerdeführerin die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung. Sie verwies in diesem…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat setzt für die Partei wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg die Einkommensteuer für das Jahr 2002 mit Euro 638,36 fest. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem Ende des…
…4 EStG 1988 liegt dann vor, wenn zwei Personen in einer Lebensgemeinschaft zusammenleben und das gemeinschaftliche Zusammenleben auf Dauer angelegt ist. Bei einer Lebensgemeinschaft handelt es sich um einen eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht. Dazu gehört im Allgemeinen eine Geschlechts…
…nach § 91 ABGB ihre eheliche Lebensgemeinschaft unter Rücksichtnahme aufeinander einvernehmlich gestalten sollen, das eine oder andere Merkmal fehlen (VwGH - Erkenntnis vom 21.10.2003, 99/14/0224). Eine Lebensgemeinschaft im Sinne einer eheähnlichen Gemeinschaft ist dann anzunehmen, wenn nach dem äußeren Erscheinungsbild ein Zusammenleben erfolgt…
…In der abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 22. April 2009 führte das Finanzamt aus, bei einer Lebensgemeinschaft handle es sich um einen eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspreche. Dazu gehöre im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Dabei könne aber auch das eine…
…der Annahme der Beendigung eines ehelichen Zusammenlebens nicht entgegen stehen. Eine Fortsetzung der ehelichen Gemeinschaft erscheint im gegenständlichen Fall auch nicht zumutbar. Darauf, ob dies auch der andere Ehegatte so sieht, kommt es nicht an, da die eheliche Gemeinschaft auch durch einen Partner allein beendet…
…eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht. Dazu gehört im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Es kann aber auch wie in einer Ehe, bei der die Ehegatten nach § 91 ABGB ihre eheliche Lebensgemeinschaft mit Rücksicht auf einander einvernehmlich gestalten sollen, das…
… 33 Abs. 4 EStG 1988 liegt dann vor, wenn zwei Personen in einer Lebensgemeinschaft zusammenleben und das gemeinschaftliche Zusammenleben auf Dauer angelegt ist. Bei einer Lebensgemeinschaft handelt es sich um einen eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht. Dazu gehört im Allgemeinen…
…im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)partner lebt. Bei einer Lebensgemeinschaft handelt es sich um einen eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht. Dazu gehört im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft (VwGH 24.2.04,99/14/0247…
…Zustand handelt, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht. Dazu gehört zwar im Allgemeinen eine Geschlechtsgemeinschaft, Wohnungsgemeinschaft und Wirtschaftgemeinschaft. Es kann aber auch wie in einer Ehe, bei der die Ehegatten nach § 91 ABGB ihre eheliche Lebensgemeinschaft unter Rücksichtnahme aufeinander einvernehmlich gestalten sollen, das…
…MSA EStG 11. EL § 33 Anm. 62). Bei der Lebensgemeinschaft handelt es sich nach Rechtsprechung und Verwaltungspraxis um einen eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht (vgl. Doralt/Herzog, EStG14, § 33 Rz 30/2). Für das Vorliegen einer Lebensgemeinschaft (eheähnlichen Gemeinschaft) sind…
…eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht. Dazu gehört im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Es kann aber auch wie in einer Ehe, bei der die Ehegatten nach § 91 ABGB ihre eheliche Lebensgemeinschaft unter Rücksichtnahme aufeinander einvernehmlich gestalten sollen, das eine…
…4 EStG 1988, wenn zwei Personen in einer Lebensgemeinschaft zusammenleben und das gemeinschaftliche Zusammenleben auf Dauer angelegt ist. Bei einer Lebensgemeinschaft handelt es sich um einen eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht. Dazu gehört im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft…
…in ein Einkommensteuerverfahren übernommen worden. Es werde nunmehr endgültig klargestellt, dass eine eheähnliche Gemeinschaft - mit "den Kriterien einer Lebensgemeinschaft - eheähnlicher Zustand mit dem typischen Erscheinungsbild ehelichen Zusammenlebens - Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft - mehr oder weniger ausgeprägt - nicht besteht". Herr N.N. wohne in eigenen Räumen im…
…4 EStG 1988 liegt dann vor, wenn zwei Personen in einer Lebensgemeinschaft zusammenleben und das gemeinschaftliche Zusammenleben auf Dauer angelegt ist. Bei einer Lebensgemeinschaft handelt es sich um einen eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht. Dazu gehört im Allgemeinen eine Geschlechts…
…96/15/0176, immer auf die Umstände des Einzelfalles an. Eine Lebensgemeinschaft im Sinne einer ehelichen Gemeinschaft sei anzunehmen, wenn nach dem äußeren Erscheinungsbild ein Zusammenleben erfolge, wie es bei Ehegatten unter den gleichen Bedingungen zu erwarten wäre. Es erfordert also eine eheähnliche Gemeinschaft nicht…
…4 EStG 1988 liegt dann vor, wenn zwei Personen in einer Lebensgemeinschaft zusammenleben und das gemeinschaftliche Zusammenleben auf Dauer angelegt ist. Bei einer Lebensgemeinschaft handelt es sich um einen eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht. Dazu gehört im Allgemeinen eine Geschlechts…
…Begründend wird ausgeführt, dass nach den Erfahrungen des täglichen Lebens eine Lebensgemeinschaft vorliege. Bei einer Lebensgemeinschaft handle es sich um einen eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspreche. Dazu gehöre im allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Dabei könne aber auch das…