…nach § 91 ABGB ihre eheliche Lebensgemeinschaft unter Rücksichtnahme aufeinander einvernehmlich gestalten sollen, das eine oder andere Merkmal fehlen (vgl. VwGH 21.10.2003, 99/14/0224). Eine Lebensgemeinschaft im Sinne einer eheähnlichen Gemeinschaft ist anzunehmen, wenn nach dem äußeren Erscheinungsbild ein Zusammenleben erfolgt, wie es…
…mit einer Frau in ****Ort 8**** hatte, sowie er und seine Ehefrau über getrennte Wohnungen verfügten, ist im Jahr 2018 ein eheliches Zusammenleben mit seiner Gattin als unwahrscheinlich zu beurteilen. Wie unten folgend ausgeführt, hat das Gericht hierfür von mehreren Möglichkeiten jene als erwiesen anzunehmen…
…mit der Ehegattin verschiedene Aktivitäten, insbesondere auch außerhalb der ehelichen Wohnung setzen zu können. Ohne Einbau des Liftes wäre das Verlassen der Wohnung durch die Ehegattin unmöglich. Soziale Kontakte, kulturelle Aktivitäten, Reisen, Einkaufen und sonstige für das eheliche Zusammenleben übliche, notwendige und wichtige Aktivitäten könnten…
…im Scheidungsurteil nachvollzogen werden, wonach die Ehe bereits ab diesem Zeitpunkt zerrüttet gewesen sei, da die Begründung des neuen Wohnsitzes offensichtlich von E nicht mit der für ein eheliches Zusammenleben typischerweise zu unterstellenden Absicht getragen war, auf Dauer mit dem Bf. in dieser Wohnung zu…
…der Wert des auf Ing. WO zugelassenen PKW´s VW Vento betrug rund € 2.000,00. Beide Ehegatten gingen ihrem eigenen Beruf nach und war eine über die übliche Unterstützung im ehelichen Zusammenleben hinausgehende Mitwirkung im Erwerb des anderen nicht gegeben. Die entsprechende Regelung im…
…verstarb der Ehegatte der Beschwerdeführerin. Am 15. September 1998 brachte die Beschwerdeführerin ein eheliches Kind zur Welt, welches die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Mit einem am 12. November 1998 bei der Bundespolizeidirektion Wien eingelangten Antrag begehrte die Beschwerdeführerin die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung. Sie verwies in diesem…
…Alleinerzieherabsetzbetrag Vorweg ist festzuhalten, dass das Rechtsinstitut der eingetragenen Partnerschaft verschiedengeschlechtlichen Personen nicht zugänglich ist. Eine „eingetragene Lebensgemeinschaft" ist rechtlich nicht vorgesehen. Bei einer verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaft handelt es sich um einen eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild ehelichen Zusammenlebens entspricht (vgl. UFS 17. 2. 2011…
… BFG 26.8.2015, RV/7103797/2014). Das eheliche Zusammenleben bzw. die eheliche Gemeinschaft besteht im Allgemeinen aus einer Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Da die Ehegatten ihre eheliche Lebensgemeinschaft unter Rücksichtnahme aufeinander einvernehmlich gestalten sollen, kann durchaus auch das ein oder andere Merkmal fehlen (VwGH…
…einen eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht; dazu gehört im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft, wobei aber, wie auch in einer Ehe, bei der die Ehegatten nach § 91 ABGB ihre eheliche Lebensgemeinschaft unter Rücksichtnahme aufeinander einvernehmlich gestalten sollen, das eine…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat setzt für die Partei wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg die Einkommensteuer für das Jahr 2002 mit Euro 638,36 fest. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem Ende des…
…4 EStG 1988 liegt dann vor, wenn zwei Personen in einer Lebensgemeinschaft zusammenleben und das gemeinschaftliche Zusammenleben auf Dauer angelegt ist. Bei einer Lebensgemeinschaft handelt es sich um einen eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht. Dazu gehört im Allgemeinen eine Geschlechts…
…nach § 91 ABGB ihre eheliche Lebensgemeinschaft unter Rücksichtnahme aufeinander einvernehmlich gestalten sollen, das eine oder andere Merkmal fehlen (VwGH - Erkenntnis vom 21.10.2003, 99/14/0224). Eine Lebensgemeinschaft im Sinne einer eheähnlichen Gemeinschaft ist dann anzunehmen, wenn nach dem äußeren Erscheinungsbild ein Zusammenleben erfolgt…
…In der abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 22. April 2009 führte das Finanzamt aus, bei einer Lebensgemeinschaft handle es sich um einen eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspreche. Dazu gehöre im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Dabei könne aber auch das eine…
…der Annahme der Beendigung eines ehelichen Zusammenlebens nicht entgegen stehen. Eine Fortsetzung der ehelichen Gemeinschaft erscheint im gegenständlichen Fall auch nicht zumutbar. Darauf, ob dies auch der andere Ehegatte so sieht, kommt es nicht an, da die eheliche Gemeinschaft auch durch einen Partner allein beendet…
…eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht. Dazu gehört im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Es kann aber auch wie in einer Ehe, bei der die Ehegatten nach § 91 ABGB ihre eheliche Lebensgemeinschaft mit Rücksicht auf einander einvernehmlich gestalten sollen, das…
… 33 Abs. 4 EStG 1988 liegt dann vor, wenn zwei Personen in einer Lebensgemeinschaft zusammenleben und das gemeinschaftliche Zusammenleben auf Dauer angelegt ist. Bei einer Lebensgemeinschaft handelt es sich um einen eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht. Dazu gehört im Allgemeinen…
…Zustand handle, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspreche. Dazu gehöre im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Es könne aber auch, wie in einer Ehe, bei der die Ehegatten nach § 91 ABGB ihre eheliche Lebensgemeinschaft unter Rücksichtnahme aufeinander einvernehmlich gestalten könnten, das eine…
… BFG 26.8.2015, RV/7103797/2014). Das eheliche Zusammenleben bzw. die eheliche Gemeinschaft besteht im Allgemeinen aus einer Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Da die Ehegatten ihre eheliche Lebensgemeinschaft unter Rücksichtnahme aufeinander einvernehmlich gestalten sollen, kann durchaus auch das ein oder andere Merkmal fehlen (VwGH…
…Zusammenleben auf Dauer angelegt ist. Indizien für eine Lebensgemeinschaft sind danach z.B. die polizeiliche Meldung an ein- und demselben Wohnort. Eine eheähnliche Gemeinschaft liegt dann vor, wenn es sich bei der Lebensgemeinschaft um einen eheähnlichen Zustand handelt, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens…
…der Elemente Wohnungs-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft und eine gewisse Dauer. Es müsse daher ein Verhältnis vorliegen, das dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspreche. Die Merkmale der Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft könnten unterschiedlich stark ausgeprägt sein bzw. könne eines sogar gänzlich fehlen, ohne dass dies…