…gegenständlichen Betriebsprüfungsverfahren für das Jahr 2003 noch kein Bescheid betreffend die Investitionszuwachsprämie erlassen. Da eine Wiederaufnahme des Verfahrens "ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren" voraussetzt, ist der angefochtene Wiederaufnahmsbescheid rechtswidrig und daher aufzuheben. Festgestellt wird abschließend, dass ein Bescheid über die Festsetzung der IZP für das…
…ist dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben, wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist und nach lit. b Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend…
…3 BAO im Jahr 2001 eingetreten. Mit dem angefochtenen Verfahrensbescheid vom 4. Mai 2010 (Ritz, BAO³ § 94 Rz. 8) hat das belangte Finanzamt diesen Wiederaufnahme- und Aufhebungsantrag iSd. § 303 f BAO unter Begründung, dass er mangels Vorliegens des Tatbestandserfordernisses "durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren" unzulässig sei…
…diese "Bescheide" überhaupt nicht wirksam, und zwar weder gegen die Personenvereinigung noch gegen irgendeinen der Gesellschafter (siehe oben); diese "Nichtbescheide" (Schriftstücke ohne Bescheidcharakter) waren somit nicht geeignet, die streitgegenständlichen Feststellungsverfahren zum Abschluss zu bringen. Jede Wiederaufnahme aber setzt schon begrifflich ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren…
…Voraussetzungen stattzugeben, wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist. Da im gegenständlichen Fall unbestritten für die Jahre 1989 bis 1992 keine Körperschaftsteuerbescheide erlassen worden sind, konnte der Berufung mangels Vorliegens eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens kein Erfolg beschieden sein. Linz…
…vom 5. Februar 2001 deshalb keine Wirksamkeit zu entfalten, weil in deren Adrema der Verstorbene angeführt wird und weil - insbesondere - der betreffende Einkünfteanteil an die Verlassenschaft zugeteilt wurde. Hinsichtlich des Feststellungsverfahrens für 1999 liegt kein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren im Sinne des § 303 Abs. 1…
…ein bereits abgeschlossenes Verfahren wieder eröffnen, einen Prozess, der durch einen rechtskräftigen Bescheid bereits einen Schlusspunkt erreicht hat, erneut in Gang bringen (vgl. VwGH 20.6.1990, 90/16/0003 und VwGH 6.12.1990, 90/16/0155, 0165). Bestand im abgeschlossenen Verfahren hinsichtlich Tatsachen…
…ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren, dem besondere Mängel anhaften, aus den im Gesetz erschöpfend aufgezählten Gründen aus der Welt zu schaffen und die Rechtskraft des Bescheides zu beseitigen. Sie soll ein bereits abgeschlossenes Verfahren wieder eröffnen, einen Prozess, der durch einen rechtskräftigen Bescheid bereits einen…
…Unabhängigen Finanzsenat mit, dass sie "wegen der überheblichen und unzumutbaren Verfahrensweise" die Volksanwaltschaft angerufen habe. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 303 Abs. 1 BAO kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren auf Antrag einer Partei sowie von Amts wegen wieder aufgenommen werden. Eine Wiederaufnahme auf…
…ein bereits abgeschlossenes Verfahren wieder eröffnen, einen Prozess, der durch einen rechtskräftigen Bescheid bereits einen Schlusspunkt erreicht hat, erneut in Gang bringen (vgl. VwGH 20.6.1990, 90/16/0003 und VwGH 6.12.1990, 90/16/0155, 0165) Bestand im abgeschlossenen Verfahren hinsichtlich Tatsachen…
…ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren, dem besondere Mängel anhaften, aus den im Gesetz erschöpfend aufgezählten Gründen aus der Welt zu schaffen und die Rechtskraft des Bescheides zu beseitigen. Sie soll ein bereits abgeschlossenes Verfahren wieder eröffnen, einen Prozess, der durch einen rechtskräftigen Bescheid bereits einen…
…Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist und a) der Bescheid durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes…
…Berufung zugänglich ist und andererseits - wenn er unangefochten bleibt - der Rechtskraft teilhaftig werden kann (keine "verfahrensrechtliche Einheit"; vgl. VwGH 3.12.1986, 85/13/0162, sowie VwGH 15.3.1988, 87/14/0073). Die Wiederaufnahme des Verfahrens hat den Zweck, ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren…
…Berufung zugänglich ist und andererseits - wenn er unangefochten bleibt - der Rechtskraft teilhaftig werden kann (keine "verfahrensrechtliche Einheit"; vgl. VwGH 3.12.1986, 85/13/0162, sowie VwGH 15.3.1988, 87/14/0073). Die Wiederaufnahme des Verfahrens hat den Zweck, ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren…
…ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren, dem besondere Mängel anhaften, aus den im Gesetz erschöpfend aufgezählten Gründen aus der Welt zu schaffen und die Rechtskraft des Bescheides zu beseitigen. "Tatsachen" im Sinne der obigen Gesetzesstelle sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände…
…hat den Zweck ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren, dem besondere Mängel im Tatsachenbereich anhaften, aus den im Gesetz (§ 303 Abs. 4 BAO) erschöpfend aufgezählten Gründen aus der Welt zu schaffen und damit seine Rechtskraft zu beseitigen. Die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens steht gemäß …
…72). Die gegenständliche Erledigung vom 20. November 2002 ist daher nicht rechtswirksam erlassen worden. Jede Wiederaufnahme setzt aber begrifflich ein durch ein Bescheid abgeschlossenes Verfahren voraus (vgl. Ritz, BAO³, § 307 Tz 4). Da ein rechtswirksamer Bescheid nicht vorliegt, ist der Antrag auf Wiederaufnahme abzuweisen. Es…
…ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren, dem besondere Mängel anhaften, aus den im Gesetz erschöpfend aufgezählten Gründen aus der Welt zu schaffen und die Rechtskraft des Bescheides zu beseitigen. "Tatsachen" im Sinne der obigen Gesetzesstelle sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände…
…hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Wiederaufnahme des Verfahrens hat den Zweck, ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren, dem…
…ein bereits abgeschlossenes Verfahren wieder eröffnen, einen Prozess, der durch einen rechtskräftigen Bescheid bereits einen Schlusspunkt erreicht hat, erneut in Gang bringen ( vgl. VwGH 20.6.1990, 90/16/0003 und VwGH 6.12.1990, 90/16/0155, 0165) Bestand im abgeschlossenen Verfahren hinsichtlich Tatsachen…