…wenn der Studierende 1. das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder 2. das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat oder 3. nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolg nachgewiesen hat, bis zum Nachweis eines…
…der Studierende "1. das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder 2. das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat oder 3. nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolg nachgewiesen hat, bis zum Nachweis eines günstigen…
…Im Begründungsteil führte das Finanzamt im Wesentlichen aus, dass ein günstiger Studienerfolg nicht vorliege, wenn das Studium nach dem dritten inskribierten Semester gewechselt werde. Nicht als Studienwechsel gelte ein neu betriebenes Studium dann, wenn die gesamte Vorstudienzeit für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt…
…liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn der Studierende "- das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder - das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester gewechselt hat oder - nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolg nachgewiesen hat, bis zum Nachweis eines günstigen…
…2 des Studienförderungsgesetzes 1992 liegt nämlich kein günstiger Studienerfolg vor, wenn das Studium öfter als zweimal gewechselt wird oder nach dem jeweils dritten inskribierten Semester. Laut den beigebrachten Unterlagen hat Ihre volljährige Tochter E. im Juni 2001 die Reifeprüfung abgelegt und war im Wintersemester 2001…
…die MedUni von Studenten aus Deutschland überschwemmt werde, sei auch bekannt. Jedenfalls sei aus dem Medizinstudium nichts geworden und seine Tochter habe daher das Studium der Ernährungswissenschaften inskribiert. Und jetzt solle auf Grund dieser Beweise noch jemand behaupten, dass die Inskription eine Übergangslösung gewesen wäre…
…wenn der Studierende 1. das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder 2. das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat oder 3. nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolg nachgewiesen hat, bis zum Nachweis eines…
…von acht Semesterwochenstunden nachgewiesen wird. Gemäß § 17 Abs. 1 StudFG in der Fassung BGBl. I Nr. 76/2000 liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn der Studierende 1. das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder 2. das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester …
…Studienförderungsgesetz 1992) liegt nicht vor, wenn der Studierende - das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder - das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester gewechselt hat oder - nach einem Studiumwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolg nachgewiesen hat, bis zum Nachweis eines günstigen Studienerfolges…
…wenn der Studierende 1. das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder 2. das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat oder 3. nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolg nachgewiesen hat, bis zum Nachweis eines…
…nicht vor, wenn der Studierende 1. das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder 2. das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat oder 3. nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolg nachgewiesen hat, bis zum…
…Begründung zurück, dass nach dem dritten inskribierten Semester ein Studienwechsel vorgenommen worden wäre. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde sinngemäß Folgendes ausgeführt: Die Durchführungsrichtlinien zum Familienlastenausgleichsgesetz seien bekannt, wonach im Fall eines kombinationspflichtigen Studiums bei Austausch eines Faches gegen ein anderes ein Studienwechsel vorliege. Es…
…Tochter der Bw. in beiden Studien bislang einen sehr guten Studienerfolg aufweist. Dies kann aber nichts daran ändern, dass keine ausreichende Anrechnung von Vorstudienzeiten, wodurch im Ergebnis der Studienwechsel als bereits vor dem dritten Semester erfolgt angesehen werden könnte, vorliegt. Wien, am 25. November 2005
…1. Sept. 2002 bis laufend mit der Begründung ab, dass der Studienwechsel auf die Pädagogische Akademie nach dem dritten inskribierten Semester erfolgt sei. Gegen den Abweisungsbescheid des Finanzamtes Tamsweg betreffend den Antrag vom 24. September 2002 auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Sohn Ch., geb…
…wurde lediglich ausgeführt, es liege kein günstiger Studienerfolg vor, wenn das Studium nach dem dritten inskribierten Semester gewechselt würde. Mit dieser "rechtlichen Beurteilung", der Bescheid wurde im Übrigen ohne Anführung der angewendeten Rechtsnormen erlassen und ist allein deshalb schon mit Rechtswidrigkeit belastet, dürfte die erstinstanzliche…
…wenn der Studierende 1. das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder 2. das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat oder 3. nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolg nachgewiesen hat, bis zum Nachweis eines…
…Bescheid die Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge für den Zeitraum März 2004 bis Februar 2005 zurück. Begründet wurde die Rückforderung damit, dass ein Studienwechsel nach dem dritten inskribierten Semester vorliege. In der dagegen eingebrachten Berufung wandte der Berufungswerber ein, dass laut § 17 Studienförderungsgesetz kein Studienwechsel vorliege…
…nbsp; § 17 Abs. 1 Z 2 StudFG 1992 legt fest, dass ein günstiger Studienerfolg nicht vorliegt, wenn der Studierende das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat. § 17 Abs. 2 Z 1 StudFG 1992 besagt, dass Studienwechsel, bei…
…der Studierende | 1. | das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder | 2. | das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat oder | 3. | nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolg nachgewiesen…
…Studienerfolg liegt nicht vor, wenn der Studierende das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat oder nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolg nachgewiesen hat, bis zum Nachweis…