…mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Das bedeutet für den gegenständlichen Fall: Das dem Bw. vom Bundesrechenzentrum iZm dem Einkommensteuerbescheid 2004 zugestellte Blatt 4 beinhaltet neben Lohnzettel und Meldungen der zu berücksichtigenden bezugsauszahlenden Stellen auch die Bezugszeiten. Diesen ist…
…2. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen werden. ..." Wenn die Bw. ausführt, der Einkommensteuerbescheid 2005 solle so abgeändert werden, dass u.a. der bereits als Lohnsteuer einbehaltene Betrag in Höhe von € 601,89…
…hat." (und nicht welches er bezogen "hätte"). Im gegenständlichen Fall ist unstrittig, dass von der Berufungswerberin im Lohnzahlungszeitraum 2006zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Dieser Sachverhalt ist eindeutig durch den Versicherungsdatenauszug nachgewiesen: 01.01…
…selbst war richtig. Über die Berufung wurde erwogen: Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige gemäß § 41 EStG 1988 unter anderem zu veranlagen, wenn Z 2: im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden…
…wenn | 1. | er andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730 Euro übersteigt, | 2. | im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind, | 3. | im Kalenderjahr Bezüge gemäß § 69 Abs…
…die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Nach § 67 Abs. 5 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 142/2000 ist von dem Urlaubsentgelt oder der Abfertigung gemäß den §§ 8 bis 10 Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, BGBl. Nr. 414/1972, die Hälfte als sonstiger…
…kommt es nur bei Vorliegen eines der Tatbestände des § 41 Abs. 1 EStG 1988. Gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn er im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden…
…wenn | 1. | er andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730 Euro übersteigt, | 2. | im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. | 3. | im Kalenderjahr Bezüge gemäß § 69 Abs…
…der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn 1. er andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730 Euro übersteigt, 2. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind, 3. im Kalenderjahr Bezüge gemäß § 69 Abs. 2, 3…
…die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden (Z. 2). Veranlagungszeitraum: In der Eingabe vom 22.11.2008 führt die Bw aus, ob es nicht ein Unterschied sei, wenn die Bw 180,00 € oder 360,00 € anstatt 540,00 € im Monat bekomme. Dem ist…
…der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn 1. er andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730 Euro übersteigt, 2. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind, 3. im Kalenderjahr Bezüge gemäß § 69 Abs. 2, 3…
…veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Lohnsteuerpflichtige Einkünfte liegen vor, wenn es sich der Art nach um Einkünfte handelt, von denen grundsätzlich ein Lohnsteuerabzug vorzunehmen ist. Nicht entscheidend ist, ob…
…der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn 1. er andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730 Euro übersteigt, 2. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. 3. im Kalenderjahr Bezüge gemäß § 69 Abs. 2, 3…
…die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Findet somit, wie im gegenständlichen Fall, eine Veranlagung statt, dann stellt die bereits einbehaltene Lohnsteuer eine vorläufige Steuerzahlung dar, die letztlich auf die veranlagte Einkommensteuer anzurechnen ist. Die Lohnsteuer deckt sich daher grundsätzlich mit der auf…
…Mai 2006 wurde gegenständliche Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden…
…Dazu ist folgendes festzuhalten: Werden lohnsteuerpflichtige Einkünfte - wie im vorliegenden Fall, in dem der Pflichtveranlagungstatbestand des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 (zumindest zeitweise gleichzeitiger Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften im Kalenderjahr, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden) gegeben ist - im Rahmen…
…erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. bezog im streitgegenständlichen Jahr nichtselbständige Einkünfte aus zwei Dienstverhältnissen, nämlich - vom 1. Jänner 2008 bis zum 31. Dezember 2008 von A und - vom 31. Juli 2008 bis zum 21. August 2008 von B. Diese lohnsteuerpflichtigen Einkünfte wurden beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert. …
…zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Nach § 45 Abs. 1 EStG 1988 idF BGBl. Nr. 818/1993 hat der Steuerpflichtige auf die Einkommensteuer Vorauszahlungen zu entrichten. Für Lohnsteuerpflichtige sind Vorauszahlungen nur in den Fällen…
…veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Lohnsteuerpflichtige Einkünfte liegen vor, wenn es sich der Art nach um Einkünfte handelt, von denen grundsätzlich ein Lohnsteuerabzug vorzunehmen ist. Nicht entscheidend ist, ob…
…Berufungsvorentscheidung vom 6. Mai 2004 wies das Finanzamt die Berufung mit der Begründung ab, dass gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 eine Pflichtveranlagung dann vorzunehmen sei, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden…