… 34, 17f, 1999). 2 a) Darlehenstilgung: Der Berufungswerber erzielte in den Vorjahren Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wobei von ihm im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit ein betriebliches Darlehen aufgenommen wurde, welches bei Betriebsaufgabe noch aushaftete. Die nach der Betriebsaufgabe hieraus angefallenen Schuldzinsen wurden in den strittigen Jahren…
…dieses durch Fremdkapital zu ersetzen. Auch ist es zulässig seinen Kindern Geld oder Sparbücher zu schenken. Drittens ist es sogar denkbar bei seinen eigenen Kindern ein betriebliches Darlehen aufzunehmen und die dabei anlaufenden Zinszahlungen als Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs. 4 EStG 1988 (Einkommensteuergesetz…
…gesehen nicht als geringfügig bezeichnet werden könne. 2) Gleichmäßigkeit der Besteuerung: Wie oben erwähnt erfolgte die Veranlagung lediglich aufgrund der vorgelegten Unterlagen. Da der tatsächlich zu Grunde liegende Sachverhalt aber ein anderer war (keine betriebliche Veranlassung des Darlehens, welches nicht an den Klienten gewährt wurde)…
…Provisionskontenübersicht des Bws. bzw. des Hrn. M.R. nicht, dass es ein weiteres "betriebliches Darlehen" gegeben hat. 2. Im Laufe des Verfahrens wurde vorgebracht, dass es bloß mündliche Vereinbarungen hinsichtlich Rückzahlungen sowie Ratenzahlungen (ATS 15.000, 6x monatlich - vgl. Erörterungsprotokoll v. 28.08.2008) gegeben…
…Der Bw. ersuche daher, die beantragten Zinsenzahlungen für ein betriebliches Darlehen steuerlich anzuerkennen, da sie nicht seiner Privatsphäre zuzuordnen seien. Das FA wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 15. November 2004 ab und führte in der Begründung aus: Die bereits im Erstbescheid genannte Berufungsentscheidung betreffe…
…verwendete Liegenschaft, 16.9.1992, 90/13/0299 betreffend ein Sparbuch). Laut Rechtsprechung gehören Wertpapiere, die als Tilgungsträger für ein betriebliches Darlehen aufgebaut werden grundsätzlich zum Privatvermögen, da die Verpfändung alleine die Wertpapiere noch nicht zum Betriebsvermögen macht. Gegenständlich wurde von der Bw. vorgebracht, dass…
…dem Unternehmen der Fa.X nach der Aktenlage nicht evident (handelt es sich auch in diesem Fall um ein in den Büchern der Fa.X erfasstes, somit betriebliches Darlehen?). In der Rechtssache Herr_Y gegen beklagte_Partei_3 sprechen die im Betriebsprüfungsakt erliegenden Unterlagen dafür…
…den vom Bw erstellten Jahresabschlüssen) nimmt die Berufungsbehörde im Rahmen der freien Beweiswürdigung als erwiesen an, dass die Darlehensverbindlichkeit nicht betrieblich veranlasst ist, weshalb die daraus resultierenden Zinsen sowie Spesen nicht als nachträgliche Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 11…
…Nach Ansicht der AP sei der Schaden der AG als Rechtsnachfolgerin zuzurechnen und es sei mit der Zahlung des Bw. ein betriebliches Darlehen der AG abgedeckt worden. Der gebuchte Aufwand werde seitens der AP nicht als nachträgliche Betriebsausgabe anerkannt. In der Berufung brachte der Bw…
…sollte, würden diese nicht 2007 und 2008 steuerwirksam. Es müsste sich nämlich in diesem Fall um ein privates, möglicherweise aber auch betriebliches Darlehen oder bereicherungsrechtliche Ansprüche handeln, das in jedem Fall zu aktivieren und damit nicht gewinnwirksam wären. SV 15 - Zahlungen Dr. RA_M*** (Pos…
…dass dies die Finanzierung eines Teiles der baren Entnahme und daher ein betriebliches Darlehen gewesen sei. Diese Aussage steht zumindest auf den ersten Blick im Widerspruch zur Formulierung des Verwendungszweckes im Kreditvertrag mit "Privatentnahme". Über die Berufung wurde erwogen: Die zentralen Fragen des Rechtsmittelverfahrens hängen…
…Sonderausgaben berücksichtigt. Richtigerweise sind im Jahr EURO 5.000,00 zahlungswirksam zu berücksichtigen. Der Rest wurde mit einem Darlehen des Sohnes finanziert, das in den nächsten Jahren mit jährlich EURO 4.000,00 zurückbezahlt wird (siehe Schreiben vom 8.2.2012 samt Beilagen, somit Sonderausgaben…
…zu. Nach der Konkurseröffnung der GmbH im Jahr 2009 wäre die betrieblich gehaltene Beteiligung im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses 2009 auf einen Teilwert von 0,00 Euro abzuschreiben gewesen. (...........) Für den Fall der Qualifikation der Haftungsübernahme bzw. der Darlehensgewährung als Einlage in die Y…
…sich einzig mit der dadurch bewirkten Ersparnis von Kapitalertragsteuer erklären. Ein betriebliches Interesse der Berufungswerberin an einer Darlehensgewährung an die Mehrheitsgesellschafterin könne nirgends erblickt werden. Auch würde der umfangreiche Liegenschaftsbesitz weder an der Fremdunüblichkeit der Darlehensgewährung etwas ändern noch eine schriftliche Vereinbarung über die Abwicklung…
…dem betrieblichen Fahrzeug um einen Mercedes handle, stelle ebenfalls kein Argument dar: Auch privat seien er und/oder seine Lebensgefährtin nämlich stets Halter von PKW´s der Marke Mercedes gewesen. Im Hinblick auf den Spekulationsgewinn wiederholte er sein bisheriges Vorbringen. Er betonte, der Zahlungsfluss betreffend Darlehen…
…Darlehensmodalitäten, wie Darlehensgeber und -nehmer und Art der geliehenen Sache seien im Leihgeldvertrag ebenfalls eindeutig definiert. Die in RZ 1215 EStR 2000 geforderten Merkmale seien somit alle erfüllt. Da somit die einzelnen Vertragspunkte sehr wohl fremdüblich gestaltet seien und die Leihgeldaufnahme zur Finanzierung einer betrieblichen…
…(betriebliches Konto und Vermietung), Oberbank-Konto 001 -yyyyyyy A.. Ab 1998 Oberbank-Konto 002-zzzzzzz S (auf dieses Konto seien die Gehälter von I und Ay und die Familienbeihilfe überwiesen worden und von diesem Konto sei die Lebensversicherung Wüstenrot und die Darlehensrückzahlungen für das Oberbank…
…es gibt auch keine konkrete Rückzahlungsvereinbarung und keine Vereinbarung über Zinsen). Im Juli 2002 gewährte Frau Irmtraud Nachname ihrem Sohn ein Darlehen über € 96.036,00 (= ATS 1.321.484,17). Dieser Betrag wurde im Zuge des Ausgleiches in 2002 zunächst als Forderung…
… UFS 8.7.2004, RV/0190-G/03). Ein betriebliches Interesse der Gesellschaft an den Entnahmen ihres Gesellschafters kann nur allenfalls in der Erzielung von Einkünften aus der Verzinsung der Darlehensforderung gesehen werden, sodass dem Vorliegen einwandfreier Abmachungen über die Verzinsung und die Rückzahlung sowie…
…angebliche Darlehen als steuerrechtliches Eigenkapital der Gesellschaft zu behandeln und nicht als Forderung des Gesellschafters (Abgabepflichtigen) an die Gesellschaft. Der Vorgang der Geldhingabe finde daher im Privatbereich des GmbH-Gesellschafters seine Begründung, sei als verdecktes Stammkapital zu qualifizieren und stelle daher kein aus betrieblichen Gründen…