… 34, 17f, 1999). 2 a) Darlehenstilgung: Der Berufungswerber erzielte in den Vorjahren Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wobei von ihm im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit ein betriebliches Darlehen aufgenommen wurde, welches bei Betriebsaufgabe noch aushaftete. Die nach der Betriebsaufgabe hieraus angefallenen Schuldzinsen wurden in den strittigen Jahren…
…Gründe veranlasst ist. Gemäß den Feststellungen erfolgte im Jahr 2012 eine Schenkung einer betrieblichen Liegenschaft (ohne Grundanteil) durch die Gesellschafter der G GesbR an C, D und E. Die Geschenknehmer verpflichteten sich im Rahmen dieser Schenkung zur Übernahme eines Darlehens iHv 326.256,45 Euro…
…dieses durch Fremdkapital zu ersetzen. Auch ist es zulässig seinen Kindern Geld oder Sparbücher zu schenken. Drittens ist es sogar denkbar bei seinen eigenen Kindern ein betriebliches Darlehen aufzunehmen und die dabei anlaufenden Zinszahlungen als Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs. 4 EStG 1988 (Einkommensteuergesetz…
…gesehen nicht als geringfügig bezeichnet werden könne. 2) Gleichmäßigkeit der Besteuerung: Wie oben erwähnt erfolgte die Veranlagung lediglich aufgrund der vorgelegten Unterlagen. Da der tatsächlich zu Grunde liegende Sachverhalt aber ein anderer war (keine betriebliche Veranlassung des Darlehens, welches nicht an den Klienten gewährt wurde)…
…Provisionskontenübersicht des Bws. bzw. des Hrn. M.R. nicht, dass es ein weiteres "betriebliches Darlehen" gegeben hat. 2. Im Laufe des Verfahrens wurde vorgebracht, dass es bloß mündliche Vereinbarungen hinsichtlich Rückzahlungen sowie Ratenzahlungen (ATS 15.000, 6x monatlich - vgl. Erörterungsprotokoll v. 28.08.2008) gegeben…
…Solarium usw.). Hinsichtlich der Nichtabzugsfähigkeit siehe Rz 4724. Handy Rz 1556: Siehe "Telefonkosten" (Rz 1657). Hausgehilfin Rz 1557: Siehe "Kinderbetreuung, Kindermädchen" (Rz 1572). Hypothekarverschreibung Rz 1558: Kosten der grundbücherlichen Sicherstellung für ein betriebliches Darlehen sind Betriebsausgaben (VwGH 7.7.1971, 0734/69). Zur Frage der…
… 27a Abs. 1 EStG 1988 auch ein betriebliches Darlehen einer Bank (hier: ***1***) in Schweizer Franken ,sonstige Forderungen bei Kreditinstituten' darstellen und dessen Wertsteigerung genauso wie andernfalls entstehende Zinsen im Falle eines Guthabens dem besonderen Steuersatz iHv. 25% unterliegen würden." Dagegen wandte sich die Beschwerdeführerin…
…Laut Rechtsprechung gehören Wertpapiere, die als Tilgungsträger für ein betriebliches Darlehen aufgebaut werden grundsätzlich zum Privatvermögen, da die Verpfändung alleine die Wertpapiere noch nicht zum Betriebsvermögen macht. Auch wenn es dem Unternehmer überlassen ist, welche betrieblichen Mittel und Einrichtungen er einsetzt, so können einem Betrieb…
…betrieblichen Bereich (z.B. zur Deckung von Abfertigung- und Pensionsrückstellungen) ausdrücklich vorschreiben oder wenn sie mit dem unmittelbaren Betriebsgegenstand des Steuerpflichtigen (z.B. Wertpapierhändler) in Zusammenhang stehen. Laut Rechtsprechung des UFS RV/0928-L/10 gehören sogar Wertpapiere, die als Tilgungsträger für ein betriebliches Darlehen…
…Der Bw. ersuche daher, die beantragten Zinsenzahlungen für ein betriebliches Darlehen steuerlich anzuerkennen, da sie nicht seiner Privatsphäre zuzuordnen seien. Das FA wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 15. November 2004 ab und führte in der Begründung aus: Die bereits im Erstbescheid genannte Berufungsentscheidung betreffe…
…verwendete Liegenschaft, 16.9.1992, 90/13/0299 betreffend ein Sparbuch). Laut Rechtsprechung gehören Wertpapiere, die als Tilgungsträger für ein betriebliches Darlehen aufgebaut werden grundsätzlich zum Privatvermögen, da die Verpfändung alleine die Wertpapiere noch nicht zum Betriebsvermögen macht. Gegenständlich wurde von der Bw. vorgebracht, dass…
…dem Unternehmen der Fa.X nach der Aktenlage nicht evident (handelt es sich auch in diesem Fall um ein in den Büchern der Fa.X erfasstes, somit betriebliches Darlehen?). In der Rechtssache Herr_Y gegen beklagte_Partei_3 sprechen die im Betriebsprüfungsakt erliegenden Unterlagen dafür…
…den vom Bw erstellten Jahresabschlüssen) nimmt die Berufungsbehörde im Rahmen der freien Beweiswürdigung als erwiesen an, dass die Darlehensverbindlichkeit nicht betrieblich veranlasst ist, weshalb die daraus resultierenden Zinsen sowie Spesen nicht als nachträgliche Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 11…
…und 2006 zur Abdeckung des betrieblichen Girokontos verwendet worden sei. -Auszug aus Anlagenverzeichnis 2012 mit dem Hinweis auf die ursprünglichen Anschaffungskosten der Wertpapiere des Wertpapierdepots von 251.231,35 € Mail des Bf vom 26.2.2019 : Der gesamte Darlehensbetrag 1998 und die gesamte Kreditaufstockung…
…Der Verlust aus dem Verkauf der Wertpapiere und der Darlehenstilgung seien mangels betrieblicher Veranlassung steuerlich nicht anzuerkennen. In den letzten 8 Jahren 1990-1997 vor der ersten Kreditaufnahme im Jahr 1998 sei ein durchschnittlicher Gewinn aus selbstständiger Arbeit iHv ca 132.000 € p.a…
…ein Teil dieses Devisen-Managements den Betrieb betrifft. Die Aufteilung zwischen betrieblich und privat wurde exakt durchgeführt. Ein betriebliches Darlehen ist meines Erachtens ein notwendiges Betriebsvermögen und es sind daher auch die damit verbundenen Aufwendungen selbstverständlich Betriebsaufwand. Der objektive Zusammenhang zwischen Kredit und Betrieb ist…
…Nach Ansicht der AP sei der Schaden der AG als Rechtsnachfolgerin zuzurechnen und es sei mit der Zahlung des Bw. ein betriebliches Darlehen der AG abgedeckt worden. Der gebuchte Aufwand werde seitens der AP nicht als nachträgliche Betriebsausgabe anerkannt. In der Berufung brachte der Bw…
…sollte, würden diese nicht 2007 und 2008 steuerwirksam. Es müsste sich nämlich in diesem Fall um ein privates, möglicherweise aber auch betriebliches Darlehen oder bereicherungsrechtliche Ansprüche handeln, das in jedem Fall zu aktivieren und damit nicht gewinnwirksam wären. SV 15 - Zahlungen Dr. RA_M*** (Pos…
…dass dies die Finanzierung eines Teiles der baren Entnahme und daher ein betriebliches Darlehen gewesen sei. Diese Aussage steht zumindest auf den ersten Blick im Widerspruch zur Formulierung des Verwendungszweckes im Kreditvertrag mit "Privatentnahme". Über die Berufung wurde erwogen: Die zentralen Fragen des Rechtsmittelverfahrens hängen…
…Sonderausgaben berücksichtigt. Richtigerweise sind im Jahr EURO 5.000,00 zahlungswirksam zu berücksichtigen. Der Rest wurde mit einem Darlehen des Sohnes finanziert, das in den nächsten Jahren mit jährlich EURO 4.000,00 zurückbezahlt wird (siehe Schreiben vom 8.2.2012 samt Beilagen, somit Sonderausgaben…