…Das Gartenhäuschen werde daher mangels überwiegender betrieblicher Nutzung aus dem Betriebsvermögen ausgeschieden. | Nicht anerkannt: | 2000 | 2001 | 2002 | Umsatzsteuer: | S | S | € | Vorsteuer | 43.131,94 | 2.146,74 | | Einkommensteuer: | | |…
…Bauarbeiten noch nicht abgeschlossen seien. Entscheidend sei nämlich nicht das Zwischenstadium der Gebäudeerrichtung, sondern die tatsächliche künftige betriebliche Nutzung. Der Zubau verfüge über vier eigene Eingänge und die Privathäuser jeweils über davon unabhängige eigene Eingänge. Der Zubau sei als Tonstudio gedacht, da das bisherige Studio…
…der Betrieb über jenes Anlagegut verfügt, auf dessen Anschaffung dem Betriebszweck entsprechend es ankam (VwGH 26.5.1970, 874/69). Es entscheidet die betriebliche Nutzungsmöglichkeit (Braito, Der Anschaffungszeitpunkt mehrteiliger Wirtschaftsgüter - ein Sonderproblem der vorzeitigen Abschreibung, ÖStZ 1985, Seite 129), und zwar die tatsächliche und nicht…
…Dachflächenfenster erneuert worden. 1995 sei die Dachterrasse und das Bad fertiggestellt und Küche und Zimmer eingerichtet worden. Eine betriebliche Nutzung der Wohnung als Büro scheine aus arbeitstechnischen Gründen für diesen Zeitraum unwahrscheinlich. Die vorgelegte Arbeitsanalyse sei erst im Jänner 1998 erstellt worden, zu einer Zeit…
…betriebliche Zwecke von dort aus geplant werde. Im Gegensatz dazu liegt aber im Gegenstandsfall nach dem eigenen Vorbringen des Bw eine annähernd gleichteilige betriebliche wie auch private Nutzung des Fahrzeuges vor und kann von einer "nahezu ausschließlichen" oder zumindest zu mehr als 80 % überwiegenden betrieblichen…
…eine Abzugsfähigkeit der mit diesen Wirtschaftsgütern zusammenhängenden Aufwendungen zu erreichen, müsste der Nachweis erfolgen, dass eine (so gut wie) ausschließliche betriebliche bzw. berufliche Nutzung erfolgt. Dagegen spricht im Berufungsfall allerdings bereits die Höhe der aktenkundigen Aufwendungen für die Gestaltung und Instandhaltung des Gartens. Hinzuzufügen ist…
…der Beschwerdeführer tritt den diesbezüglichen Sachverhaltsfeststellungen der belangten Behörde nicht entgegen - um ein von der Wohn- und Betriebsliegenschaft abgegrenztes Grundstück samt Anlagen, deren betriebliche Nutzung für sich zu prüfen ist." Im Beschwerdefall lag also ein Grundstück vor, das von der Wohn- und Betriebsliegenschaft abgegrenzt war…
…darstelle. Für die Nutzung eines notwendigen Arbeitsraumes werde im Schätzungsweg ein Betrag von 100,- Euro pro Monat angesetzt. Die Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung stehen nicht zu, weil ein solcher aus privaten Gründen aufrecht erhalten werde und kein ursächlicher Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit bestehe. Auf…
…in gleicher Weise privat und beruflich verwendet werden können, also solche, die sich besonders für die private Nutzung eignen, ist auf die betriebliche Notwendigkeit abzustellen. Die Zugehörigkeit zum notwendigen Betriebsvermögen beantwortet sich ausschließlich nach der Zweckbestimmung des Wirtschaftsgutes, den Besonderheiten des Betriebes und der Verkehrsauffassung …
…Wohnort als geschäftsführender Gemeinderat tätig gewesen. Eine ausschließlich betriebliche Nutzung des Chrysler Voyager sei daher unglaubwürdig und auch nicht belegbar. b) Zu Opel Astra und Skoda Fabia werde auf die Ausführungen in Tz 17 b des Prüfberichts verwiesen. Zu 3) Reisekosten (Tz. 20 des Prüfberichts):…
…so sei es durch die Führung eines Fahrtenbuches zu belegen. Für den Prüfungszeitraum habe kein Fahrtenbuch vorlegt werden können. Die 100% betriebliche Nutzung des Voyagers erscheine auch deshalb unglaubwürdig, da der Bw. ab Mai 2000 in der öffentlichen Funktion eines Gemeinderates am Wohnort tätig gewesen…
…einer Neuherstellung des Brunnens auszugehen sei. Da das FA eine "Nichtinbetriebnahme" nicht nachweisen könne, werde seitens des UFS beabsichtigt, eine jährliche Afa von 5% (Nutzungsdauer 20 Jahre) anzusetzen. Berufungsgegenständlich sei ein Betrag von S 161.394,37. Die vom Bw. in der Berufung und in…
…wie sie die Prüferin durchführte keine Rechtsgrundlage. Gemäß § 4 Abs. 5 EStG 1988 sind Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich betrieblich veranlassten Reisen ohne Nachweis ihrer Höhe als Betriebsausgaben anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26 Z 4 ergebenden Beträge nicht übersteigen…
…im Betrieb geführt. Die Buchhaltung und Lohnverrechnung würden durch das Steuerbüro geführt. Die betriebliche Nutzung erscheine eher von sehr geringer Bedeutung. Bezüglich der Instandhaltung könne der Meinung des steuerlichen Vertreters nur gefolgt werden, wenn es sich um eine "normale" Dachsanierung handeln würde. Im Streitfall sei…
…0150). Die Beantwortung dieser Frage wiederum hat nach der überwiegenden Art der Nutzung zu erfolgen, wobei das Verhältnis der privaten zur betrieblichen Nutzung an Hand der gefahrenen Kilometer zu ermitteln und vom Steuerpflichtigen nachzuweisen (zB durch ein Fahrtenbuch) oder zumindest glaubhaft zu machen ist (vgl…
…würde sich dadurch eine Monatskilometerleistung von 2.125km bzw. eine Jahrskilometerleistung von 25.500km ergeben. Dies würde sicherlich eine überwiegend betriebliche Nutzung ergeben, bei derer nur die tatsächlichen Kosten und nicht das km-Geld zu berücksichtigen wären. Da die Zeitungskolporteure normalerweise nicht die neuesten und…
…im Jahr 2004 erfolgt ist. Nur in diesem Fall kann die Berufungswerberin eine Investitionsprämie geltend machen. Anschaffungszeitpunkt ist der Zeitpunkt der Lieferung (Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums), also der Erlangung der betrieblichen Nutzungsmöglichkeit, und zwar nicht im Sinn der bloß rechtlichen, sondern im Sinn der faktischen…
…eines fehlenden Mietvertrages oder fehlender Fremdüblichkeit nicht anerkannt worden sei. Die Miete sei abgesprochen worden, weil die betriebliche Nutzung laut Ansicht des Prüfers im ideellen Anteil Deckung fände. Die im Ersuchen um Ergänzung vom 9. Jänner 2008 angezweifelte Fremdüblichkeit finde sich nicht in der Bescheidbegründung…
…großen Lagerraum für Kosmetikartikel und ein 4,4 m² großes Büro sowohl Strom- als auch Heizkosten lediglich in geringem Umfang anfallen und weiters eine in zeitlicher Hinsicht bloß gelegentliche Nutzung privater Wohnräume zu betrieblichen Zwecken gleichfalls keine nennenswerten Kosten verursacht und darüber hinaus die Bw…
…Eigentumswohnung kann von einer bloß vorübergehenden oder kurzfristigen nichtbetrieblichen Nutzung nach Meinung des Berufungssenates grundsätzlich nicht mehr gesprochen werden. Nach der Rechtsauffassung des BMF käme eine andere Beurteilung allenfalls beim Vorliegen besonderer Begleitumstände in Betracht, ... wenn bereits von vornherein die Absicht der weiteren betrieblichen Verwendung ..…