…liege ein grobes Missverhältnis vor und bringe auch die Entrichtung einen erheblichen wirtschaftlichen Nachteil mit sich, es komme dadurch zu einem Verstoß gegen die BAO. Gewollter Effekt des "besonderen Progressionsvorbehalts" sei, dass bei Durchführung einer (Arbeitnehmer)Veranlagung jener Zeitraum, während dessen der Steuerpflichtige Transferleistungen beziehe…
…des früheren Dienstgebers des Bw. im Zuge der Einkommensteuerveranlagung (Arbeitnehmerveranlagung) außer Ansatz gelassen wurden. Auf Grund der aus diesem Grund zu niedrig angesetzten Einkünfte ergab die im § 3 Abs. 2 EStG 1988 vorgesehene Umrechnung im Rahmen des besonderen Progressionsvorbehaltes gem. § Abs. 2 EStG 1988 auf…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) bezog im Jahr 2008…
…2005 | 10.208,88 Weiters erhielt er noch Arbeitslosengeld: | in € | von - bis | | Arbeitsmarktservice | 01.01. bis 30.06.2005 | 6.579,35 Im Einkommensteuerbescheid für 2005 nahm das Finanzamt für die Ermittlung des Steuersatzes den Progressionsvorbehalt vor…
…des Zeitraumes der bezogenen Transferleistung zusammentreffen, kann dem Ersuchen des Bw. im Vorlageantrag, die Einkommensteuer ohne Progressionsvorbehalt zu berechnen, nicht gefolgt werden. Somit ist für die Hochrechnung der gesamte Zeitraum jener Einkünfte heranzuziehen, in dem keine Transferleistungen bezogen wurden. Denn die Hochrechnung bezweckt bei der…
…3 Abs. 2 EStG 1988 (besonderer Progressionsvorbehalt) die steuerpflichtigen Bezüge in Höhe von € 14.489,08 auf einen Jahresbetrag um und setze die Einkommensteuer - unter Abzug der Sonderausgaben in Höhe von € 507,75 - in Höhe von € 3.767,83 fest. Nach Abzug…
…31. Dezember Notstandshilfe (698,04 Euro für 36 Tage). Der in der Folge ergangene Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) führte zu einer Einkommensteuernachforderung von 196,42 Euro und wurde wie folgt begründet: "Bei der Ermittlung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) wurden zuerst Ihre steuerpflichtigen Einkünfte auf den Jahresbetrag umgerechnet, Sonderausgaben…
…Erkenntnis vom C., für den Fall von steuerfreiem Arbeitslosengeldern für das Jahr 2004 die Berechnungsweise des Finanzamtes und des Unabhängigen Finanzsenates bestätigt. Die an die Stelle von Arbeitslosengeld tretende Ersatzleistungen wie Krankengelder während Arbeitslosigkeit unterliegen ebenfalls dem besonderen Progressionsvorbehalt des § 3 Abs. 2 EStG 1988…
…April 2006 ergangene Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2003 enthielt folgende Begründung: "Bei der Ermittlung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) - siehe Hinweise zur Berechnung - wurden zuerst Ihre steuerpflichtigen Einkünfte auf den Jahresbetrag umgerechnet, Sonderausgaben und andere Einkommensabzüge berücksichtigt und anhand der sich für das umgerechnete Einkommen ergebenden Tarifsteuer…
…ergangene Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagungsbescheid) führte zu einer Einkommensteuernachforderung von 523,49 Euro und wurde wie folgt begründet: "Bei der Ermittlung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) wurde von Ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ein Betrag von 10.972,10 Euro durch 247 Tage dividiert und mit 365 Tagen multipliziert…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) bezog im Streitjahr neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit…
…Abs. 2 EStG, mit einem Progressionsvorbehalt gegenüber einer bestimmten Gruppe an Steuerpflichtigen (Beziehern von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe), die offenbar ganz besonders "geschröpft" werden sollen, nachdem alle anderen Steuerpflichtigen keinen ausdrücklichen Progressionsvorbehalt auch nur in irgend einer Form haben, widerspricht ...nicht nur dem gesamten sonstigen Einkommensteuergesetz…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2003 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) erhielt von 1. Jänner bis…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) bezog im Streitjahr neben…
…33 Abs. 4 Z 3 lit. a EStG 1988) zu ermitteln ist. Diese Abzüge sind nach Anwendung des Durchschnittssteuersatzes nicht nochmals abzuziehen. Im gegenständlichen Fall besteht Streit darüber, ob die vom Finanzamt vorgenommene Anwendung des besonderen Progressionsvorbehaltes (§ 3 Abs. 2 iVm § 33 Abs. 10 EStG…
…dem Lohnsteuertarif des jeweiligen Kalendermonats der Besteuerung zu unterziehen. Diese Bezüge erhöhen nicht das Jahressechstel gemäß § 67 Abs. 2 EStG 1988. Im gegenständlichen Fall bestreitet der Bw. das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des "besonderen Progressionsvorbehaltes" (§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 33 Abs. 10 EStG 1988…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk in Wien betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2000 und 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung…
…der X-AG, eine monatliche Überbrückungszahlung erhalten. Diese laufenden Zahlungen hätten nach geltender Rechtslage keinen Einfluss auf den gleichzeitigen Bezug einer Arbeitslosenunterstützung gehabt. Der besondere Progressionsvorbehalt gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 bei Bezug von Arbeitslosengeld gelte nur für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die für…
…Dezember 2002 ergangene Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2001 enthielt ua. folgende Begründung: "Bei der Ermittlung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) - siehe Hinweise zur Berechnung - wurden zuerst Ihre steuerpflichtigen Einkünfte auf den Jahresbetrag umgerechnet, Sonderausgaben und andere Einkommensabzüge berücksichtigt und anhand der sich für das umgerechnete Einkommen ergebenden…
…1988 auslöst)] sowie § 3 Abs. 1 Z 24 EStG (steuerfreie Auslandszulage nach dem Auslandseinsatzzulagengesetz 1999). Der Bw. bestreitet die zwingende Anwendung des besonderen Progressionsvorbehaltes iSd § 3 Abs. 2 EStG 1988. Im Bescheid betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens vom 10. Februar 2005 hinsichtlich Einkommensteuer 2002 wurde…