…aufweisen. Eine existenzbedrohende Notlage liegt nicht schon dann vor, wenn nur die Fortführung einer selbständigen Betätigung ohne die Übernahme vom Bürgschaften nicht mehr möglich scheint, sondern wenn die wirtschaftliche Existenz des nahen Angehörigen überhaupt verloren zu gehen droht, dieser also seine berufliche Existenz nicht auch…
…die Allgemeinheit abzuwälzen, wobei dazu angemerkt werden könne, dass dies ebenso im sonst unvermeidlichen Konkurs der Fall gewesen wäre, da die Bank dann eben mehr Forderungen abgeschrieben hätte. Erst nachdem die existenzbedrohende Notlage eingetreten sei, habe der Bw. die streitgegenständliche Zahlung geleistet. Daher habe er…
…wirtschaftliche Existenz des nahen Angehörigen überhaupt verloren zu gehen drohe, dieser also seine berufliche Existenz nicht auch auf andere ihm zumutbare Weise habe erhalten können. Laut Aktenlage des Sohnes habe gar keine existenzbedrohende Notlage vorgelegen, da dieser durch Einkünfte aus B und nichtselbständiger Arbeit durchaus…
…2) Eine existenzbedrohende Notlage liegt nicht schon dann vor, wenn nur die Fortführung einer selbständigen Betätigung ohne Übernahme von Bürgschaften nicht mehr möglich scheint, sondern wenn die wirtschaftliche Existenz des nahen Angehörigen überhaupt verloren zu gehen droht, dieser also seine berufliche Existenz nicht auch auf…
…retten, verloren. So hat die Bw. aus der moralischen Verpflichtung durch die Übernahme obiger Bürgschaften eine existenzbedrohende Notlage in Form der Vernichtung der beruflichen Existenz ihres Ehemannes abwenden zu können, ihr gesamten ererbtes und als kaufmännische Angestellte verloren. Da alle im VwGH-Erkenntnis vom 28…
…Eine existenzbedrohende Notlage liegt nicht schon dann vor, wenn nur die Fortführung einer selbständigen Betätigung ohne die Übernahme von Bürgschaften nicht mehr möglich scheint, sondern wenn die wirtschaftliche Existenz des nahen Angehörigen überhaupt verloren zu gehen droht, dieser also seine berufliche Existenz nicht auf andere…
…Eine existenzbedrohende Notlage liegt nicht schon dann vor, wenn ohne die Darlehensgewährung bzw. ohne die Übernahme von Bürgschaften die Fortführung der Gesellschaft nicht mehr möglich scheint, sondern wenn die wirtschaftliche Existenz des nahen Angehörigen überhaupt verloren zu gehen droht, dieser also seine berufliche Existenz nicht…
…wobei diese bei der Einkunftsart abzuziehen sind, bei der sie erwachsen sind. Dies bedeutet, dass Werbungskosten nur dann vorliegen, wenn ein Zusammenhang mit der eigenen beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen besteht (siehe Doralt, EStG, Tz. 33 zu § 16). Da im vorliegenden Fall die zu den KZ…
…zu berücksichtigen, dass er sich stets bemüht habe, den abgabenrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, die berufliche, finanzielle, persönliche und gesundheitliche Belastung letztlich aber dazu geführt hätten, dass die unternehmerische Tätigkeit darunter habe leiden müssen und daher auch die Liquidität des Betriebes im erforderlichen Umfang zur Entrichtung der…
…verloren zu gehen droht, dieser also seine berufliche Existenz nicht auch auf andere ihm zumutbare Weise hätte erhalten können. Die Bw. hat aber nicht weiter ausgeführt, in welcher Weise das Unterlassen der Darlehenstilgungen zu einer existenzbedrohenden Notlage ihres Ehemannes geführt hätte. Grundsätzlich trägt aber der…
…Eine existenzbedrohende Notlage liegt nicht schon dann vor, wenn nur die Fortführung einer selbständigen Betätigung ohne die Übernahme von Bürgschaften nicht mehr möglich scheint, sondern wenn die wirtschaftliche Existenz des nahen Angehörigen überhaupt verloren zu gehen droht, dieser also seine berufliche Existenz nicht auf andere…
…aufweisen. Eine existenzbedrohende Notlage liegt nicht schon dann vor, wenn nur die Fortführung einer selbständigen Betätigung ohne die Übernahme von Bürgschaften nicht mehr möglich scheint, sondern wenn die wirtschaftliche Existenz des nahen Angehörigen überhaupt verloren zu gehen droht, dieser also seine berufliche Existenz nicht auch…
…Notlage für ihren Gatten bedeuten würde, sondern auch für die Bw selbst den finanziellen Ruin zur Folge hätte haben können. Durch den Konkurs des Unternehmens von Herrn C., für dessen Verbindlichkeiten er zum Großteil persönlich haften würde und den unvermeidlichen Anschlusskonkurs hätte er seine berufliche…
…Eine existenzbedrohende Notlage liegt nicht schon dann vor, wenn nur die Fortführung einer selbständigen Betätigung ohne die Übernahme von Bürgschaftsverpflichtungen nicht mehr möglich scheint, sondern wenn die wirtschaftliche Existenz des nahen Angehörigen überhaupt verloren zu gehen droht, dieser also seine berufliche Existenz nicht auch auf…
…abzuwenden. Eine existenzbedrohende Notlage läge nicht schon dann vor, wenn nur die Fortführung einer selbständigen Betätigung ohne die Übernahme von Bürgschaften nicht mehr möglich schiene, sondern wenn die wirtschaftliche Existenz des nahen Angehörigen überhaupt verloren zu gehen drohe, diese also seine berufliche Existenz nicht auch…
…die Erhaltung der beruflichen Existenz nicht anderweitig zumutbar sei. Abgesehen von der unbestritten durch die Zinsersparnis eingetretenen Bereicherung ist aber im Berufungsfall das Vorliegen des subjektiven Bereicherungswillens beim Bw in Anbetracht der beim Bruder als Darlehensnehmer gegebenen besonderen Lebensumstände bzw. offensichtlichen Notlage in Frage zu…
…Eine existenzbedrohende Notlage liegt nicht schon dann vor, wenn nur die Fortführung einer selbständigen Betätigung ohne die Übernahme von Bürgschaften nicht mehr möglich scheint, sondern wenn die wirtschaftliche Existenz des nahen Angehörigen überhaupt verloren zu gehen droht, dieser also seine berufliche Existenz nicht auf andere…
…denn eine existenzbedrohende Notlage liege nicht schon dann vor, wenn die Vornahme einer Betätigung ohne Übernahme von Bürgschaften nicht mehr möglich scheine, sondern wenn die wirtschaftliche Existenz des nahen Angehörigen überhaupt verloren zu gehen drohe, dieser also seine berufliche Existenz nicht auch auf andere ihm…
…Abs. 4 Z 5 und 6 EStG 88 angehören, sind nicht absetzbar. Von den Portokosten wurden im Schätzungswege 10% der beantragten Ausgaben als beruflich veranlasst berücksichtigt (= € 258,32). Bei den geltend gemachten Ausgaben für Literatur handle es sich nicht um berufsspezifische Fachliteratur, weshalb…
…vollständige Abgabenbefreiung bejaht werden könne. Zum Ersten könne die Bf. sowohl die Befreiungsbestimmung nach Art 559 Buchst c als auch d ZK-DVO in Anspruch nehmen. Durch den frühen beruflichen Termin sei die Bf. gezwungen gewesen, das Firmenfahrzeug zu benützen, was einen Akt einer Notsituation…