…Die sich daraus ergebende Konsequenz sei allerdings ausschließlich die, dass bei Prüfung der Abgrenzungskriterien zwischen gewerblicher und außerbetrieblicher Tätigkeit ein strengerer Maßstab anzulegen sei als bei Berufsfremden. Keinesfalls führe eine berufliche Nahebeziehung eo ipso zur Gewerblichkeit. Der Bw. habe in der mündlichen Berufungsverhandlung glaubhaft dargelegt…
…bezüglich Grundstückshandel). Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass sich im gegenständlichen Fall aufgrund des sich bietenden Gesamtbildes, welches insbesondere geprägt ist durch Facetten wie die offenkundig bestehende berufliche Nahebeziehung des Bw. als Immobilienmakler und Realitätenvermittler zur streitgegenständlichen Tätigkeit (so wurde etwa für die Vermittlung der Fa. B…
…Einkaufszentrums sei eine gewerbliche, hält die Bw. entgegen: Der VwGH habe die genannten Tätigkeiten im Falle einer beruflichen Nahebeziehung (in diesem Erkenntnis ein Immobilienmakler) als gewerblich eingestuft. Seitens der BP sei keine berufliche Nahebeziehung der Bw. zu den genannten Tätigkeiten dargelegt worden. Auch die Beschreibung…
…betroffen hat, hingewiesen. Für das Vorliegen eines gewerblichen Wertpapierhandels spricht nach Ansicht der Bw. die berufliche Nahebeziehung der Gesellschaft zum gewerblichen "Handel", wobei auf die Betätigung der Gesellschafter im "Gewerbe- und Handelsbereich" sowie auf die Beteiligung im Rahmen einer weiteren GesnbR verwiesen wird, die eine…
…nicht dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsauffassung einen Gewerbebetrieb ausmacht, vermag diese Tatsache allein die Tätigkeit der Bw. nicht als gewerblichen Grundstückshandel zu qualifizieren. Eine berufliche Nahebeziehung der Bw. oder deren Gesellschafter zum Immobilienhandel konnte nicht festgestellt werden. Somit ist auch in dieser Hinsicht…
…es unterlassen, eine nach Risikoklassen bzw. Ertragschancen differenzierte, gewichtete Betrachtung der Wertpapierkäufe bzw. -verkäufe vorzunehmen. Zudem sei die berufliche Nahebeziehung des Hauptgesellschafters Dr. F, welcher bereits als Berufsanwärter Klienten seines damaligen Arbeitgebers Dr. W (Wirtschaftstreuhandkanzlei) hinsichtlich Aktienkäufe und -verkäufe beraten habe, außer Acht gelassen worden…
…sei in diesem Zusammenhang hingewiesen. d.) Für das Vorliegen eines gewerblichen Wertpapierhandels spricht nach Ansicht der Bw. die berufliche Nahebeziehung der Gesellschaft zum gewerblichen "Handel", wobei auf die Betätigung des Hauptgesellschafters im An- und Verkauf von C-Waren sowie auf dessen Tätigkeit und Beteiligung im…
…derartige Leistungen anzubieten, so ist dennoch die hier vorliegende Nahebeziehung zu beachten. Bei Verträgen bzw. sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen ist in besonderem Maße die Frage zu prüfen, ob die Zahlungen betrieblich oder beruflich veranlasst sind, oder ob sie sich dem Grunde und der Höhe…
…daher insgesamt schlüssig davon ausgegangen werden, dass der Erblasser die gemeinsame Lebensführung mit der Bw in W. im Inland gestaltet und sich allein aus beruflichen Gründen im Ausland aufgehalten hat. Abgesehen davon, dass die polizeiliche Meldung zwar nicht allein ausschlaggebend, jedoch ein sehr gewichtiges Indiz…
…nur die berufliche Veranlassung sondern auch die berufliche Notwendigkeit gegeben sein. Es kann zwar davon ausgegangen werden, dass der Bw. die Ausbildung zum Übungsleiter aufgrund seines Interesses als Sporttrainer tätig werden zu wollen absolviert hat, die für eine Anerkennung von Ausbildungskosten notwendige Nahebeziehung zu seinem…
…anzusehen. Es ist daher insbesondere auch auf Grund der persönlichen Nahebeziehung zwischen der Berufungswerberin und dem Dienstnehmer davon auszugehen, dass ein konkludentes Einverständnis zur Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges bestanden hat, sodass der behauptete Umstand einer ausschließlich beruflichen Nutzung unter Beweis zu stellen gewesen wäre (VwGH…
…eine Nahebeziehung zur privaten Lebensführung (Freizeitgestaltung) aufweisen, lässt sich nicht verneinen. Um bei Gegenständen, die nach der Lebenserfahrung ganz oder überwiegend zu Zwecken der Lebensführung angeschafft werden, den Abzug als Werbungskosten zu ermöglichen, reicht es infolge des Aufteilungsverbotes nicht aus, ganz allgemein eine tatsächliche berufliche…
…Bedingungen abgeschlossen worden wären (Fremdvergleich). Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. In der Berufung wird daher das Vorliegen eines Naheverhältnisses zwischen dem Berufungswerber und der Mieterin des berufungsgegenständlichen Einfamilienhauses bestritten. Nahe Angehörige sind generell in einer Nahebeziehung stehende Personen. Bei ihnen werden wegen des Fehlens von…
…sondern sein Sohn. Dass der Sohn im Betrieb des Vaters angestellt ist, ändert nichts an dieser Beurteilungsgrundlage. Da es sich hier jedenfalls um eine Nahebeziehung handelt (Vater - Sohn), ist der Sachverhalt in der Art und Weise zu würdigen, ob die Ausgaben als Betriebsausgaben abzugsfähig gewesen…
…Ankauf und Verkauf der Grundstücke ein längerer Zeitraum liegt. Als von der Judikatur beurteilte Einzelfälle seien angeführt: Die Gewerblichkeit kann - im Falle einer beruflichen Nahebeziehung und ohne besondere Abgrenzung zur Privatsphäre - bereits bei zwei Grundstücksumsätzen innerhalb von zwei Jahren gegeben sein (VwGH 9.7.65…
…ein Darlehen vor, dass durch die Einräumung eines Schotterabbaurechtes sowie einer persönlichen Haftung des DW abgesichert worden sei. Die von § 2 UStG für das Vorliegen der Unternehmereigenschaft geforderte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit setze voraus, dass Leistungen im wirtschaftlichen Sinn ausgeführt werden. Betätigungen, die sich nur…
…Arbeitsvertrag vom 18 12. 2002 Stellungnahme T vom 24. 11. 2003 zur beruflichen Entsendung des Berufungswerbers nach Salzburg Liegenschaftsplan der Ez Nutzung des Wohnhauses in E Mietvertrag vom 2. 11. 1998 über die Anmietung einer Wohnung durch den Berufungswerber und Frau D. in 5020 Salzburg…
…18 12. 2002 Stellungnahme T vom 24. 11. 2003 zur beruflichen Entsendung des Berufungswerbers nach Salzburg Liegenschaftsplan der EZ Nutzung des Wohnhauses in E. Mietvertrag vom 2. 11. 1998 über die Anmietung einer Wohnung durch den Berufungswerber und Frau SD in 5020 Salzburg, P-L…
…ihres Wohnsitzes (Hauptwohnsitzes) in der 5...... vollzeitbeschäftigt war und daher auch die Lebenspartnerin des Berufungswerbers eine ausschließliche berufliche Bindung zu Bergheim bei Salzburg und damit auch in Salzburg ihren Mittelpunkt der Lebensinteressen unter anderem am gemeinsamen Wohnsitz in Salzburg hat, weil sie ohnehin in G…
…der am 7. Juli 2005 stattgefundenen Betriebsbesichtigung angegeben, dass der "Arbeitsraum" bei Bedarf für die berufliche Tätigkeit verwendet wird. Diese Argumentation steht in Widerspruch mit den Aussagen des Miteigentümers FG anlässlich der Besichtigung und Vorhaltsbeantwortung vom 8. Juli 2005. Zudem führte die Bw. in der…