…Die sich daraus ergebende Konsequenz sei allerdings ausschließlich die, dass bei Prüfung der Abgrenzungskriterien zwischen gewerblicher und außerbetrieblicher Tätigkeit ein strengerer Maßstab anzulegen sei als bei Berufsfremden. Keinesfalls führe eine berufliche Nahebeziehung eo ipso zur Gewerblichkeit. Der Bw. habe in der mündlichen Berufungsverhandlung glaubhaft dargelegt…
…bezüglich Grundstückshandel). Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass sich im gegenständlichen Fall aufgrund des sich bietenden Gesamtbildes, welches insbesondere geprägt ist durch Facetten wie die offenkundig bestehende berufliche Nahebeziehung des Bw. als Immobilienmakler und Realitätenvermittler zur streitgegenständlichen Tätigkeit (so wurde etwa für die Vermittlung der Fa. B…
…2015). Der Bf. beschäftigte sich daher bereits zumindest ab dem Jahr 1993 beruflich mit Grundstücksgeschäften. Auf Grund dieser beruflichen Nahebeziehung ist bei ihm auch ein strengerer Maßstab anzulegen. Es war von vornherein geplant, das Grundstück zu parzellieren und die neu entstandenen Baugründe zu veräußern (s…
Der gegenständliche Beschwerdefall wirft keine derartige Rechtsfrage auf. Strittig waren vielmehr Sachverhaltsfragen, nämlich (zunächst) ob das vom Bf. dargelegte Treuhandverhältnis tatsächlich bestand bzw. steuerlich anzuerkennen war. In weiterer Folge ergab sich vor dem BFG die Frage, ob auf Seiten des Bf. gewerblicher Grundstückshandel vorliegt. Diese…
…im Einzelfall bietende Gesamtbild der Verhältnisse (VwGH vom 24.6.2010, 2007/15/0033). Im Fall einer beruflichen Nahebeziehung genügt bereits eine sehr geringe Anzahl von Verkaufsvorgängen (VwGH vom 24.6.2010, 2007/15/0033). Dabei ist auf einen mehrjährigen Betrachtungszeitraum abzustellen (VwGH vom 24…
…zwar insbesondere in der Form von Hypothekardarlehen vermittelt eine berufliche Nahebeziehung zum Immobiliengeschäft, weil diese Tätigkeit eine Einschätzung des Wertes von Immobilien bzw. von notwendigen Adapatierungen bzw. der Sanierung von Gebäuden voraussetzt. Im Fall einer beruflichen Nahebeziehung sind zur Bejahung der Gewerblichkeit weniger Verkäufe ausreichend…
…ist auf einen mehrjährigen Betrachtungszeitraum abzustellen (VwGH 24.2.2005, 2001/15/0159). Eine geringe Anzahl von Verkaufsvorgängen stellt nach dem Verwaltungsgerichtshof bei einer beruflichen Nahebeziehung des Veräußerers zum Immobiliengeschäft einen gewerblichen Grundstückshandel dar (VwGH 24.6.2010, 2007/15/0033). Das Bundesfinanzgericht (BFG 13…
…Darlehens wurde mit den Kreditinstituten endfällig mit dem Verkauf der Liegenschaften vereinbart. 6. Berufliche Nahebeziehung In der Vergangenheit war ***Bf1*** immer wieder mit der Entwicklung und Umsetzung von Immobilienprojekten beschäftigt (zB Projekt "***A***"); darüber hinaus ist er laufend in der Entwicklung von Neuprojekten (z.B…
…2008/15/0025). Bei bestehender beruflicher Nahebeziehung kann bereits eine sehr geringe Anzahl von Verkaufsvorgängen als für die Gewerblichkeit ausreichend angesehen werden. So können in diesem Fall gegebenenfalls bereits zwei Verkäufe innerhalb von zwei Kalenderjahren für die Gewerblichkeit als ausreichend erachtet werden (VwGH 28.05…
…der Tätigkeit, der zeitliche Zusammenhang zwischen Erwerb und Verkauf bzw. die Behaltedauer, der wirtschaftliche Zusammenhang, die Art und Weise der Finanzierung, die berufliche Nahebeziehung, die Verwendung des Veräußerungserlöses, die werbende Tätigkeit sowie die Gewinnerzielungsabsicht. 3.2. Zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen Gemäß § 184 Abs. 1 BAO…
…zu I.Ab. bestanden- habe I.Ab., offensichtlich mit dem Hintergedanken einer beruflichen Zusammenarbeit, wieder Kontakt zu Gf. aufgenommen, ohne dass sich dadurch eine berufliche Nahebeziehung zwischen den beiden zu diesem Zeitpunkt ergeben hätte. Eine enge geschäftliche Beziehung zu I.Ab. habe sich erst nach…
…zu l.Ab. bestanden) hätte l.Ab., offensichtlich mit dem Hintergedanken einer beruflichen Zusammenarbeit spontan wieder Kontakt zu Gf. aufgenommen, ohne dass sich dadurch eine berufliche Nahebeziehung zwischen den beiden zu diesem Zeitpunkt ergeben hätte. Eine „engere“ geschäftliche Beziehung zu I.Ab. habe sich erst…
…Einkaufszentrums sei eine gewerbliche, hält die Bw. entgegen: Der VwGH habe die genannten Tätigkeiten im Falle einer beruflichen Nahebeziehung (in diesem Erkenntnis ein Immobilienmakler) als gewerblich eingestuft. Seitens der BP sei keine berufliche Nahebeziehung der Bw. zu den genannten Tätigkeiten dargelegt worden. Auch die Beschreibung…
…betroffen hat, hingewiesen. Für das Vorliegen eines gewerblichen Wertpapierhandels spricht nach Ansicht der Bw. die berufliche Nahebeziehung der Gesellschaft zum gewerblichen "Handel", wobei auf die Betätigung der Gesellschafter im "Gewerbe- und Handelsbereich" sowie auf die Beteiligung im Rahmen einer weiteren GesnbR verwiesen wird, die eine…
…nicht dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsauffassung einen Gewerbebetrieb ausmacht, vermag diese Tatsache allein die Tätigkeit der Bw. nicht als gewerblichen Grundstückshandel zu qualifizieren. Eine berufliche Nahebeziehung der Bw. oder deren Gesellschafter zum Immobilienhandel konnte nicht festgestellt werden. Somit ist auch in dieser Hinsicht…
…es unterlassen, eine nach Risikoklassen bzw. Ertragschancen differenzierte, gewichtete Betrachtung der Wertpapierkäufe bzw. -verkäufe vorzunehmen. Zudem sei die berufliche Nahebeziehung des Hauptgesellschafters Dr. F, welcher bereits als Berufsanwärter Klienten seines damaligen Arbeitgebers Dr. W (Wirtschaftstreuhandkanzlei) hinsichtlich Aktienkäufe und -verkäufe beraten habe, außer Acht gelassen worden…
…sei in diesem Zusammenhang hingewiesen. d.) Für das Vorliegen eines gewerblichen Wertpapierhandels spricht nach Ansicht der Bw. die berufliche Nahebeziehung der Gesellschaft zum gewerblichen "Handel", wobei auf die Betätigung des Hauptgesellschafters im An- und Verkauf von C-Waren sowie auf dessen Tätigkeit und Beteiligung im…
…Nebenwohnsitz" bezeichnet wird, da die Bezeichnung für sich wohl nur eines von vielen zu beurteilenden Indizien darstellen wird. 2. Berufliche/wirtschaftliche Nahebeziehung: Fest steht nach dem Akteninhalt und bisher durchgeführten Erhebungen, dass der Beschwerdeführer ***Bf1*** (Bf) ab 2009 im Inland berufstätig bzw. jedenfalls im strittigen…
…7.1969, V - 94/65, BStBl II 1969, 637). Die bloße Kapitalhingabe durch Private ist daher keine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit. Insbesondere vermitteln Geldeinlagen auf Bankkonten oder Sparbüchern dem Inhaber nicht die Unternehmereigenschaft (VwGH 11.9.1989, 88/15/0015; BFH 1.2.1973, V…
…derartige Leistungen anzubieten, so ist dennoch die hier vorliegende Nahebeziehung zu beachten. Bei Verträgen bzw. sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen ist in besonderem Maße die Frage zu prüfen, ob die Zahlungen betrieblich oder beruflich veranlasst sind, oder ob sie sich dem Grunde und der Höhe…