Findok · BFG-Entscheidungen
BFG RV/2100331/2012
Erwerb, Parzellierung und Baureifmachung einer Liegenschaft sowie anschließender Verkauf der Parzellen als gewerblicher Grundstückshandel
geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/2100331/2012vom 15.10.2015Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Der gegenständliche Beschwerdefall wirft keine derartige Rechtsfrage auf. Strittig waren vielmehr Sachverhaltsfragen, nämlich (zunächst) ob das vom Bf. dargelegte Treuhandverhältnis tatsächlich bestand bzw. steuerlich anzuerkennen war. In weiterer Folge ergab sich vor dem BFG die Frage, ob auf Seiten des Bf. gewerblicher Grundstückshandel vorliegt. Diese Frage konnte das BFG unter Heranziehung der dafür von der Rechtsprechung in zahlreichen Erkenntnissen für maßgeblich erachteten Kriterien in freier Beweiswürdigung lösen. Mangels Vorliegens einer bedeutsamen Rechtsfrage iSd. Art. 133 Abs. 4 B-VG war daher die Revision nicht zuzulassen.
Beilage: 1 Berechnungsblatt (ESt 2006)
Graz, am 15. Oktober 2015
Normen und Schlagworte
- § 261 Abs. 2 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 303 Abs. 1 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 23 Z 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 307 Abs. 3 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
ImmobilienhandelTreuhänderTreugeberstiller Eigentümergewerblicher Grundstückshandelberufliche Nahebeziehung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- BFG-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
- Geschäftszahl
- RV/2100331/2012
- ECLI
- ECLI:AT:BFG:2015:RV.2100331.2012
- Stammnummer
- 110635
- Gültig
- 15.10.2015 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF