RIS AI

Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/2100331/2012

Erwerb, Parzellierung und Baureifmachung einer Liegenschaft sowie anschließender Verkauf der Parzellen als gewerblicher Grundstückshandel

geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/2100331/2012vom 15.10.2015Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Der gegenständliche Beschwerdefall wirft keine derartige Rechtsfrage auf. Strittig waren vielmehr Sachverhaltsfragen, nämlich (zunächst) ob das vom Bf. dargelegte Treuhandverhältnis tatsächlich bestand bzw. steuerlich anzuerkennen war. In weiterer Folge ergab sich vor dem BFG die Frage, ob auf Seiten des Bf. gewerblicher Grundstückshandel vorliegt. Diese Frage konnte das BFG unter Heranziehung der dafür von der Rechtsprechung in zahlreichen Erkenntnissen für maßgeblich erachteten Kriterien in freier Beweiswürdigung lösen. Mangels Vorliegens einer bedeutsamen Rechtsfrage iSd. Art. 133 Abs. 4 B-VG war daher die Revision nicht zuzulassen. Beilage: 1 Berechnungsblatt (ESt 2006) Graz, am 15. Oktober 2015

Normen und Schlagworte

ImmobilienhandelTreuhänderTreugeberstiller Eigentümergewerblicher Grundstückshandelberufliche Nahebeziehung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
Geschäftszahl
RV/2100331/2012
ECLI
ECLI:AT:BFG:2015:RV.2100331.2012
Stammnummer
110635
Gültig
15.10.2015 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF