…10.12.2012 Ratenzahlungen in Höhe von jeweils 1.275 €, wodurch sich der dem Ratengesuch zugrunde liegende Abgabenrückstand auf 814,30 € vermindert hat. Da die Bewilligung einer Zahlungserleichterung für bereits entrichtete Abgaben aus den dargelegten Gründen ausgeschlossen ist, bleibt nur noch zu prüfen…
…hätte daher aufgezeigt werden müssen, dass die für eine Unbilligkeit der Einhebung der bereits entrichteten Abgaben sprechenden Umstände durch die Tilgung der Abgabenschuldigkeit nicht beseitigt worden sind. Da somit insgesamt gesehen das Vorliegen einer persönlich bedingten Unbilligkeit nicht dargetan wurde, fehlte es schon an den…
…täglich bedroht sei. Er ersuche daher nochmals um Nachsicht für die bereits von ihm entrichteten 669,19 €. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 236 Abs.1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre…
…und eine Zahlungserleichterung für bereits entrichtete Abgaben wie bereits ausgeführt mangels noch bestehender Möglichkeit von Einbringungsmaßnahmen ausgeschlossen ist, kommt für sämtliche antragsbetroffenen, nach Antragstellung aber entrichteten Abgabenschuldigkeiten eine positive Berufungserledigung im Sinne einer Stattgabe der hierfür beantragten Ratenzahlungen schon aus diesen rechtlichen Erwägungen nicht in…
…die Rechtmäßigkeit der Abgabenvorschreibung kann somit unterbleiben. Die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung besteht in einem Zahlungsaufschub. Der einer Aussetzung gemäß § 212a Abs.1 zugängliche Nachforderungsbetrag von € 2.027,40 wurde mit Zahlung vom 27. September 2011 entrichtet. Bereits getilgte Abgabenschuldigkeiten können nur im…
…Einkommensteuerbescheid 2009 auf Grund der im Veranlagungszeitraum entrichteten Lohnsteuer nicht nur keine Nachforderung, sondern eine Gutschrift resultierte, hat das Finanzamt zu Recht die im § 212a Abs. 1 BAO umschriebene Voraussetzung des Resultierens einer Nachforderung aus dem mit Berufung bekämpften Abgabenbescheid verneint. Sowohl beim Verfassungsgerichtshof wie…
…die der Berufungsbehörde gemäß § 289 Abs. 2 BAO obliegt, kann nicht in einer Bewilligung einer Zahlungserleichterung bestehen, weil für bereits entrichtete Abgaben ein Hinausschieben der Entrichtung i.S. des § 212 Abs. 1 BAO nicht mehr in Betracht kommt. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien…
…dass die Einhebung einer Abgabe nur dann ausgesetzt werden kann, wenn Einhebungsschritte in Betracht kommen, was aber auf eine bereits entrichtete Abgabe nicht zutrifft (VwGH 17. 10. 2002, 2002/17/0238). Im gegenständlichen Fall wurde die Aussetzung der Einhebung der streitverfangenen Abgaben im Gesamtbetrag von…
…bereits entrichtet, so ist ein weiteres Eingehen auf die wohl auch entsprechend dem FinStrG auszulegenden Voraussetzungen nach § 212 BAO schon begrifflich nicht mehr möglich. Laut Aktenlage zur StNr. 34 (vgl. Mitteilung der Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 30. Mai 2008) wurde der auf dem angeführten Abgabenkonto…
…der Lehre (vgl. Reeger - Stoll, Kommentar zur Bundesabgabenordnung 787 f) wird die Auffassung vertreten, eine Entlassung aus der Gesamtschuld hinsichtlich bereits vom Antragsteller entrichteter Abgaben sei im Gegensatz zu § 236 Abs. 2 BAO im Gesetz nicht vorgesehen und somit selbst dann unzulässig, wenn die gegen…
…Berufungsentscheidung noch offene Schuldigkeiten des Abgabenpflichtigen bestehen. Durch die bereits laufend durch den Abgabenschuldner getätigten Zahlungen ist mittlerweile kein Abgabenrückstand zur betreffenden Vorschreibung mehr gegeben. Die Bewilligung von Zahlungserleichterungen ist jedoch für bereits entrichtete Abgaben ausgeschlossen. Mangels Vorliegen einer Abgabenschuld war daher das Ansuchen um…
…der Berufungsentscheidung noch offene Schuldigkeiten des Abgabenpflichtigen bestehen. Durch die bereits vom Abgabenschuldner getätigten Zahlungen ist mittlerweile kein Abgabenrückstand zur betreffenden Vorschreibung mehr gegeben. Die Bewilligung von Zahlungserleichterungen ist jedoch für bereits entrichtete Abgaben ausgeschlossen. Mangels Vorliegen einer Abgabenschuld war daher das Ansuchen um Ratenzahlung…
…dass ein solcher für bereits entrichtete Abgaben grundsätzlich nicht in Betracht kommt (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 2278 ff). Auch nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes erweist es sich nicht nur sachlich gerechtfertigt, sondern auch unmittelbar evident, dass die Einhebung einer Abgabe nur dann ausgesetzt werden kann…
…antragsbetroffene Abgaben aber in der Vergangenheit bereits entrichtet wurden (VwGH 8.4.1991, 90/15/0015). Da der Bw. sein Nachsichtsbegehren ua. auch mit wirtschaftlicher Notlage begründet hat, kommt für die seit Einbringung des Nachsichtsantrages getilgten Abgaben eine Nachsichtsbewilligung schon aus vorstehenden Gründen nicht in…
…Am 27. August 2012 wurde die bereits am 16. August 2012 fällig gewesene Einkommensteuervorauszahlung für die ersten drei Quartale in Höhe von 6.150,00 € auf dem Abgabenkonto verbucht. Nachdem die vorgeschriebene Vorauszahlung von 6.150,00 € nicht entrichtet worden war, erging an…
…Wesen eines Zahlungsaufschubes ergibt sich, dass ein solcher für bereits entrichtete Abgaben grundsätzlich nicht in Betracht kommt (Stoll, BAO Kommentar Band 3, S 2278). Eine Ausnahme davon ist lediglich im Abs. 6 leg.cit normiert, wonach bereits durch die Verwendung von sonstigen Gutschriften (§ 213 Abs…
…das Ansuchen um Zahlungserleichterung aus welchen Gründen immer weggefallen ist. Eine Sachentscheidung über das Stundungsbegehren kann auch deshalb nicht in einer Stundungsbewilligung bestehen, weil für bereits entrichtete Abgaben ein Hinausschieben der Entrichtung im Sinne des § 212 Abs. 1 BAO nicht mehr in Betracht kommt (vgl…
… 212a Abs. 9 lit.a BAO gekommen ist. Auch hier fehlte es an der Tatbestandsmäßigkeit einer eingetretenen Vollstreckungshemmung, die für zwar aussetzungsantragsbetroffene aber bereits entrichtete Abgaben sinnfolgend nämlich überhaupt nicht eintreten kann. Resümierend ist daher fest zu stellen, dass im Zeitraum 29. Jänner bis 28…
…Bewilligung von Zahlungserleichterungen für bereits entrichtete Abgaben ausgeschlossen. Dies gilt auch für Berufungsentscheidungen über Bescheide, die Zahlungserleichterungsansuchen abweisen, wenn die Abgaben im Zeitpunkt der Rechtsmittelerledigung bereits entrichtet sind (vgl. auch Ritz, BAO-Kommentar, § 212, Tz. 12). Im vorliegenden Fall wurden die Abgabenschuldigkeiten, deren Stundung die…
…zufolge auch während der Dauer eines solchen Zahlungsaufschubes Einbringungsmaßnahmen für die vom Bewilligungsbescheid umfassten Abgaben weder eingeleitet noch fortgesetzt werden. Das Wesen einer Zahlungserleichterungsbewilligung liegt somit in einem Zahlungsaufschub, weshalb eine solche Maßnahme für bereits entrichtete Abgaben schon begrifflich nicht in Betracht kommt (VwGH v…