…kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei (§ 78 BAO) oder von Amts wegen in einem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. § 293 soll die Möglichkeit schaffen…
…ihrem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere, offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. Den Beweis dafür, dass eine solche Berichtigungsermächtigung im gegenständlichen Fall nicht vorliegen kann, liefert die Abgabenbehörde (FLD für Steiermark)…
…es sei nicht denkbar, dass die Fehler ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruht hätten. Die betragsmäßige Übernahme der in den Erklärungen geltend gemachten Werbungskosten wäre ohne menschlichen Willensakt, welcher sich wenigstens in der Eingabe eines Betrages manifestiert hätte und dem eine Willensbildung vorangehen…
…BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen in einem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. Schreibfehler sind neben Rechtschreibfehlern auch Abschreibfehler…
…der Willensbildung, sondern erst im Rahmen der EDV-unterstützten Ausfertigung eines Bescheides. Die Eintragung auf einem Eingabebogen unter einer falschen Kennziffer stelle eine Unrichtigkeit dar, die auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruht (VwGH 4.6.1986, 85/13/0076). Die Berufung des Bw. erscheine…
…BAO keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Die Programmierung einer Datenverarbeitungsanlage, mit deren Hilfe automationsunterstützte Bescheide erlassen werden dürfen, müsse nicht von der Verwaltungseinheit erfolgen, die sachlich und örtlich zuständig ist. Eine behördliche Entscheidung, die zur Gänze "automationsunterstützt", also maschinell und programmgesteuert erfolgt, sei dann verfassungsrechtlich zulässig…
…des § 96 letzter Satz BAO keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Die Programmierung einer Datenverarbeitungsanlage, mit deren Hilfe automationsunterstützte Bescheide erlassen werden dürfen, müsse nicht von der Verwaltungseinheit erfolgen, die sachlich und örtlich zuständig ist. Eine behördliche Entscheidung, die zur Gänze "automationsunterstützt", also maschinell und programmgesteuert erfolgt…
…Genehmigung vorgelegt werden oder das für den EDV-Einsatz benötigte Programm vom gesetzlichen Entscheidungsträger gebilligt und derart gestaltet wird, dass dem die Datenverarbeitungsanlage bedienenden Personal kein Entscheidungsspielraum überlassen wird. Das bedeutet, dass auch eine behördliche Entscheidung, die zu Gänze "automationsunterstützt, also maschinell und programmgesteuert (vgl…
…Genehmigung vorgelegt werden oder das für den EDV-Einsatz benötigte Programm vom gesetzlichen Entscheidungsträger gebilligt und derart gestaltet wird, dass dem die Datenverarbeitungsanlage bedienenden Personal kein Entscheidungsspielraum überlassen wird. Das bedeutet, dass auch eine behördliche Entscheidung, die zu Gänze "automationsunterstützt, also maschinell und programmgesteuert (vgl…
…BAO keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Die Programmierung einer Datenverarbeitungsanlage, mit deren Hilfe automationsunterstützte Bescheide erlassen werden dürfen, müsse nicht von der Verwaltungseinheit erfolgen, die sachlich und örtlich zuständig ist. Eine behördliche Entscheidung, die zu Gänze "automationsunterstützt" also maschinell und programmgesteuert erfolgt, sei dann verfassungsrechtlich zulässig…
…14/0016 war das ausgesetzte Berufungsverfahren von Amts wegen fortzusetzen. Der im angefochtenen Bescheid zum Ausdruck gebrachten Ansicht, dass die Programmierung einer Datenverarbeitungsanlage, mit deren Hilfe automationsunterstützte Bescheide erlassen werden dürfen, von der Verwaltungseinheit erfolgen müsse, die für die Erhebung sachlich und örtlich zuständig sei…
…des § 96 letzter Satz BAO keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Die Programmierung einer Datenverarbeitungsanlage, mit deren Hilfe automationsunterstützte Bescheide erlassen werden dürfen, müsse nicht von der Verwaltungseinheit erfolgen, die sachlich und örtlich zuständig ist. Eine behördliche Entscheidung, die zur Gänze "automationsunterstützt", also maschinell und programmgesteuert erfolgt…
…die Programmsteuerung (also der Subsumtionsvorgang) durch die zuständige Behörde oder einen von ihr Beauftragten (Dienstleister) erfolgt. Der Ansicht, dass die Programmierung einer Datenverarbeitungsanlage, mit deren Hilfe automationsunterstützte Bescheide erlassen werden dürfen, von der Verwaltungseinheit erfolgen müsse, die für die Erhebung sachlich und örtlich zuständig sei…
Bei der Ermessensübung ist vor allem darauf Bedacht zu nehmen, ob sich aus der Berichtigung für die Partei wesentliche Auswirkungen ergeben. Daher werden in richtiger Ermessensübung im Allgemeinen nur sich geringfügig auswirkende Fehler nicht berichtigt werden (Ritz, Bundesabgabenordnung - Kommentar, 2. Auflage, § 293, Tz 10). Im…
…BAO berichtigt. Das FA begründete diese Berichtigung damit, dass die Abgabenbehörde in ihrem Bescheid unterlaufene, ausschließlich auf dem Einsatz einer automatisationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten gemäß § 293 BAO berichtigen könne. Gegen diese berichtigten Bescheide erhob der BW fristgerecht Berufung und führte dazu im wesentlichen aus, dass…
…dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen." Somit gibt es drei gemäß § 293 BAO berichtigbare Fehlerarten: erstens: in einem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler; zweitens: andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche ... Unrichtigkeiten; drittens: ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten…
…Mai 2002 ausgedrückt, umsetzender Bescheid erlassen war. Die Unrichtigkeit der Bescheide vom 14. Mai 2002 beruht daher nicht auf einer fehlerhaften Willensbildung der Behörde, sondern ausschließlich auf dem Einsatz einer "automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage" durch die, wie ausgeführt, nach Eingabe der Erklärungsdaten am 5. April 2002 eine…
…sind, sind auch dann Unrichtigkeiten iSd § 293 BAO, wenn sich die Behörde beim technischen Vorgang der Erstellung und Ausfertigung der Bescheide einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage bedient hat. Darüber hinaus erfasst die Bestimmung auch solche Mängel, die ihre Wurzel in der Unkenntnis über den Programmablauf haben, der…
…ist im Wesentlichen, ob im Aufhebungsbescheid die Aufhebungsgründe und die Ermessensübung fehlen oder nicht. Der mit Hilfe einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage erstellte Aufhebungsbescheid beschränkt sich auf die Wiedergabe des Gesetzeswortlautes und enthält keine weitere Begründung und auch keinen Hinweis auf eine separate Begründung. Offenbar hat das…
…293 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde in ihrem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließliche auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sollte mit der Bestimmung des § 293…