…Z 9 EStG 1988 sind Werbungskosten Mehraufwendungen der Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen... Im gegenständlichen Fall hat der Bw., wie den vom Bw. vorgelegten Reisekostenabrechnungen des Dienstgebers zu entnehmen ist, beruflich veranlasste Reisen unternommen. Vom Dienstgeber wurde die dem Bw…
…oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen Werbungskosten. Nach Z 9 dieser Gesetzesstelle stellen Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft (Reisekosten) bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen Werbungskosten dar. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich…
…daraus Verpflegungsmehrkosten, welche im Rahmen der gesetzlichen Pauschalsätze für Diäten zu berücksichtigen seien. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 16 sind Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen Werbungskosten. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit…
…sind. Werbungskosten sind nach § 16 Abs. 1 Z 9 leg.cit. auch Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen, Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26 Z 4 EStG 1988 ergebenden…
…Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (in Höhe des Verkehrsabsetzbetrages und eines allenfalls zustehenden Pendlerpauschales) und nach Z. 9 Reisekosten bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen auch Werbungskosten. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellen Fahrtkosten keine spezifischen Reisekosten im Sinne des § 16 Abs…
…EStG die Umstände fest, die einen Arbeitgeber berechtigen seinen Dienstnehmern steuerfreie Kostenersätze für Dienstreisen auszubezahlen. § 16 Abs. 1 Z 9 EStG spricht von (ausschließlich beruflich veranlassten) "Reisen", § 26 Z 4 EStG bezieht sich auf Reisevergütungen aus Anlass einer "Dienstreise". Im Gegensatz zu § 26 Z 4…
…der Einnahmen. Die Werbungskosten werden von den Einnahmen eines Steuerpflichtigen abgezogen und mindern die Steuerbemessungsgrundlage. Gemäß § 16 Abs.1 Z 9 EStG 1988 (Einkommensteuergesetz 1988) sind Reisekosten bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26…
…wurde erwogen: 1. Tagesgelder als Werbungskosten: Gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 Einkommensteuergesetz 1988 in der hier geltenden Fassung sind Reisekosten bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen Werbungskosten. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26 Z 4…
…Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Gemäß Z. 7 dieser Gesetzesstelle sind insbesondere die Aufwendungen für Arbeitsmittel und gemäß Z. 9 Reisekosten bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen als Werbungskosten abzuziehen. Dem gegenüber dürfen gemäß § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a EStG 1988…
…1990, 89/13/0102). Private Vermögensanlage wird allerdings im Allgemeinen nicht anzunehmen sein, wenn die ausschließlich als Unterkunft auf betrieblich veranlassten Reisen oder als Büro verwendete Eigentumswohnung auf längere Sicht geringere Aufwendungen verursacht als eine Fremdunterkunft (VwGH 16.9.1986, 86/14/0017). Weitere Aspekte…
…schied das FA verschiedene Aufwandspositionen aus bzw. nahm Kürzungen vor (Teile der Absetzung für Abnutzung (AfA) für Instrumente, der Telefon-/Internetkosten, der Fahrtkosten für beruflich veranlasste Reisen sowie der Arbeitsmittel), gegen welche die Bw. in der Folge Berufungen einbrachte. Nach Ergehen einer verbösernden Berufungsvorentscheidung (BVE…
…erlassen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 16 Abs. 1 Z. 9 EStG 1988 sind Werbungskosten die Reisekosten bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26 Z 4 ergebenden Beträge nicht übersteigen…
…Hinsicht: Gemäß § 16 Abs. 9 EStG 1988 sind als Werbungskosten abzugsfähig Reisekosten bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen.Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26 Z 4 EStG 1988 ergebenden Beträge nicht übersteigen. Höhere Aufwendungen für Verpflegung…
…Werbungskosten auch Aufwendungen für ausschließlich beruflich veranlasste Reisen (§ 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988) gehören. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die aus § 26 Z 4 leg.cit. ergebenden Beträge nicht übersteigen. Eine beruflich veranlasste Reise liegt dann…
…der Einnahmen. Die Werbungskosten werden von den Einnahmen eines Steuerpflichtigen abgezogen und mindern die Steuerbemessungsgrundlage. Gemäß § 16 Abs.1 Z 9 EStG 1988 (Einkommensteuergesetz 1988) sind Reisekosten bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26…
…ob auch die Tagesgebühren, die für die innerhalb des Zielgebietes absolvierten Reisen geltend gemacht wurden, als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 sind Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen Werbungskosten. Diese Aufwendungen sind…
…Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Gemäß § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 sind Werbungskosten auch Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe anzuerkennen, soweit sie die sich…
…der Einnahmen. Die Werbungskosten werden von den Einnahmen eines Steuerpflichtigen abgezogen und mindern die Steuerbemessungsgrundlage. Gemäß § 16 Abs.1 Z 9 EStG 1988 (Einkommensteuergesetz 1988) sind Reisekosten bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26…
…Z 2 lit.a EStG 1988). Gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 gehören zu den Werbungskosten Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus …
…16 Abs. 1 EStG 1988 als Werbungskosten zu berücksichtigen. Nach Z 9 leg.cit. sind Werbungskosten auch Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26…