…Z 9 EStG 1988 sind Werbungskosten Mehraufwendungen der Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen... Im gegenständlichen Fall hat der Bw., wie den vom Bw. vorgelegten Reisekostenabrechnungen des Dienstgebers zu entnehmen ist, beruflich veranlasste Reisen unternommen. Vom Dienstgeber wurde die dem Bw…
…oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen Werbungskosten. Nach Z 9 dieser Gesetzesstelle stellen Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft (Reisekosten) bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen Werbungskosten dar. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich…
…anzuwenden. b) Wird ein Wirtschaftsgut unentgeltlich erworben, ist die Absetzung für Abnutzung des Rechtsvorgängers fortzusetzen. c) …………… Z 9: Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen…
…oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen Werbungskosten. Nach Z 9 dieser Gesetzesstelle stellen Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft (Reisekosten) bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen Werbungskosten dar. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich…
…der Einnahmen. Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z. 9 EStG 1988 sind Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26 Z 4 ergebenden Beträge nicht…
…daraus Verpflegungsmehrkosten, welche im Rahmen der gesetzlichen Pauschalsätze für Diäten zu berücksichtigen seien. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 16 sind Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen Werbungskosten. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit…
…sind. Werbungskosten sind nach § 16 Abs. 1 Z 9 leg.cit. auch Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen, Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26 Z 4 EStG 1988 ergebenden…
…Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (in Höhe des Verkehrsabsetzbetrages und eines allenfalls zustehenden Pendlerpauschales) und nach Z. 9 Reisekosten bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen auch Werbungskosten. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellen Fahrtkosten keine spezifischen Reisekosten im Sinne des § 16 Abs…
…EStG die Umstände fest, die einen Arbeitgeber berechtigen seinen Dienstnehmern steuerfreie Kostenersätze für Dienstreisen auszubezahlen. § 16 Abs. 1 Z 9 EStG spricht von (ausschließlich beruflich veranlassten) "Reisen", § 26 Z 4 EStG bezieht sich auf Reisevergütungen aus Anlass einer "Dienstreise". Im Gegensatz zu § 26 Z 4…
…bei der sie erwachsen sind. Werbungskosten sind gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 auch Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26 Z 4 ergebenden…
…bei der sie erwachsen sind. Werbungskosten sind gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 auch Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26 Z 4 ergebenden…
…bei der sie erwachsen sind. Werbungskosten sind gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 auch Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26 Z 4 ergebenden…
…1 Z 9 EStG 1988: Werbungskosten: § 16. Abs. 1 Z 9: Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26 Z 4 ergebenden Beträge nicht übersteigen…
…der Einnahmen. Die Werbungskosten werden von den Einnahmen eines Steuerpflichtigen abgezogen und mindern die Steuerbemessungsgrundlage. Gemäß § 16 Abs.1 Z 9 EStG 1988 (Einkommensteuergesetz 1988) sind Reisekosten bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26…
…nahezu) ausschließlich die berufliche bzw. betriebliche Sphäre betreffen (VwGH 18.10.2017, Ra 2017/13/0068). Auslandsreisen sind grundsätzlich Aufwendungen für die Lebensführung (VwGH 18.06.1980, 0591/80). Die Kosten von Auslandsreisen können nur Berücksichtigung finden, wenn die Reisen ausschließlich betrieblich/beruflich veranlasst sind…
…die Beschwerde abzuweisen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 sind Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen Werbungskosten. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus …
…Aufzeichnung fürs amtliche Taggeld gibt", wird festgestellt: Vorschriften für beruflich veranlasste Reisen und der daraus resultierenden Geltendmachung von Taggeldern sind im EstG normiert und weiters in der ständigen Judikatur des VwGH und den Est-Richtlinien ausgeführt. Die im Prüfungsverfahren als auch im Berufungsverfahren vorgelegten, bzw…
…da auch eine teilweise Anerkennung der beruflich veranlassten Aufwendungen zulässig sei. Die Reisekosten wären daher zu 100 % anzuerkennen, da der private Aspekt der Reisen von untergeordneter Bedeutung sei, weil die Einkünfte des ***Bildungsinstitut*** ausschließlich aufgrund der Ausbildung von Reisebüroassistenten generiert würden und die dafür erforderlichen…
…wurde erwogen: 1. Tagesgelder als Werbungskosten: Gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 Einkommensteuergesetz 1988 in der hier geltenden Fassung sind Reisekosten bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen Werbungskosten. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26 Z 4…
…Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Gemäß Z. 7 dieser Gesetzesstelle sind insbesondere die Aufwendungen für Arbeitsmittel und gemäß Z. 9 Reisekosten bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen als Werbungskosten abzuziehen. Dem gegenüber dürfen gemäß § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a EStG 1988…